Abschlussarbeit
Die Anmeldevoraussetzungen und Anforderungen zu den Abschlussarbeiten sind studiengangspezifisch definiert. Informationen finden Sie auf dieser Webseite.
Bachelorarbeit
Zulassungsvoraussetzung
Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer 120 Leistungspunkte erbracht und ein Seminar bestanden hat. Zur Bachelorarbeit müssen Sie sich innerhalb von sechs Wochen anmelden, wenn Sie die zum Abschluss benötigten Leistungspunkte im Pflicht- und Wahlpflichtbereich sowie freien Wahlbereich erbracht haben.
Immatrikulation (bei Anmeldung, während der Bearbeitung, vor Notenbekanntgabe)
Bei der Anmeldung der Bachelorarbeit im B.Sc. Volkswirtschaftslehre und B.A. Wirtschaft und Kultur Chinas wird eine Immatrikulation im Studiengang vorausgesetzt. Sollte die Abgabefrist oder die Bekanntgabe der Note sich auf das darauffolgende Semester erstrecken, so ist eine Rückmeldung zum Folgesemester nicht zwingend. Sollten Sie diesen Versuch der Bachelorarbeit nicht bestehen, müssen Sie sich für die Anmeldung zum Wiederholungsversuch zum Folgesemester verspätet und ggfs. gebührenpflichtig zurückmelden.
Wir empfehlen Ihnen daher, solange eingeschrieben zu sein, bis das Prüfungsergebnis der Bachelorarbeit veröffentlicht wurde. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt dann wieder über das Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit".
Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr Studienstatus bei fehlender Rückmeldung erlischt. Dies wirkt sich u.a. auf das Semestertickets und auf den Tarif Ihrer Krankenversicherung aus.
Anmeldung
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist eine Anmeldung jederzeit möglich. Die Bachelorarbeit wird mit dem vorgesehenen PDF-Formular angemeldet:
- Anmeldung ab dem 01.02.2025: Dieser Antrag beinhaltet Hinweise zur Nutzung von generativen KI-Systemen (gKI). Bitte stimmen Sie die Nutzung von gKI-Systemen mit Ihrer Erstprüferin bzw. Ihrem Erstprüfer vor der Anmeldung ab.
"Antrag auf Zulassung zur Bachalorarbeit (B.Sc. VWL/ B.A. WKC) - gKI" (PDF).
Studierende sprechen das Thema der Bachelorarbeit mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter ab. Es wird dringend empfohlen frühzeitig (d.h. im Laufe des letzten Studiensemesters) Kontakt mit der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter aufzunehmen, um ein Thema für die Bachelorarbeit abzusprechen. Auf dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit wird das Thema von der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter eingetragen bzw. bestätigt. Das Unterschriftsdatum der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters gilt als Ausgabedatum des Themas und ist das Startdatum der Bearbeitungszeit.
Nach der Unterzeichnung reichen Sie bitte das Formular zusammen mit einem Scan bzw. Foto Ihres Personalausweises (alternative: Reisepass, Aufenthaltstitel) unverzüglich per Mail beim zuständigen Lehr- und Prüfungsmanagement im Studienbüro ein.
Bitte beachten Sie bei der Wahl eines Themas bzw. bei der Wahl der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers die studiengangsspezifischen Vorgaben:
- B.Sc. Volkswirtschaftslehre:
- Die Bachelorarbeit muss ein volkswirtschaftliches Thema behandeln.
- Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer muss zu Gruppe der prüfungsberechtigten Personen gehören:
- B.A. Wirtschafts- und Kultur Chinas:
- Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der BWL, Sinologie oder VWL geschrieben werden.
- Im B.A. Wirtschaft und Kultur Chinas sind alle Professor:innen, die in diesem Studiengang lehren oder gelehrt haben, berechtigt, Bachelorarbeiten zu betreuen.
Bearbeitungsdauer und Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung von Bachelorarbeit beträgt 9 Wochen. Hieraus ergibt sich der Abgabetermin. Das Thema der Bachelorarbeit und der Abgabetermin sind nach erfolgter Anmeldung aus STiNE zu entnehmen.
Themenrückgabe nach Anmeldung
Das Thema darf nur einmal innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit und nur begründet zurückgegeben werden. Außerdem kann das Thema der Arbeit von den Betreuenden auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist. Das neue Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, auszugeben. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses.
Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Krankheit
Im Fall einer Erkrankung können Studierende eine Verlängerung der Bearbeitungszeit durch Einreichen eines ärztlichen Attests im Studienbüro beantragen. Informationen zur Beantragung und den studiengangspezifischen Anforderungen an das Attest finden Sie unter "Krankmeldung" im Bereich Service für Studierende.
Verlängerung der Bearbeitungszeit aus sonstigen Gründen
Wenn Sie die Verlängerung der Bearbeitungszeit aus anderen Gründen beantragen wollen, wenden Sie sich bitte zur Beratung an die für Sie zuständige Studienkoordination.
Formale Vorgaben und Layout
Die Seitenformatierung soll nach folgenden Angaben erfolgen (es sei denn, die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter hat andere Vorgaben gemacht):
- Format: A4
- Oberer und unterer Rand: 2 cm
- Linker und rechter Rand: 2,6
- Zeilenabstand: 18 Pt. (1,5-zeilig) im Textbereich
- Schriftgrad (Text): 11-12 Pt., Schriftart: kein Script, kein Symbol (außer in Formeln) oder ähnliche Schriftbilder
Die Empfehlungen zur Seitenformatierung wurden am 27.01.2025 aktualisiert. Wenn Sie mit dem Verfassen der Arbeit zu einem früheren Zeitpunkt begonnen haben, können die alten Seitenränder beibehalten werden.
Die Gestaltung des Deckblatts ist formlos, folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Titel der Bachelorarbeit (wie bei der Anmeldung festgelegt)
- Name, Matrikelnummer und Studiengang der bzw. des Studierenden
- Name der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers
- Abgabedatum (an dem Sie die Bachelorarbeit einreichen)
Als letzte Seite ist der Arbeit die handschriftlich unterschriebene Eidesstattliche Versicherung (Anmeldung der Arbeit bis 31.01.2025) bzw. das handschriftlich unterschriebene Formular "Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten" (Anmeldung der Arbeit ab 01.02.2025) beizufügen.
Eidesstattliche Versicherung (bei Anmeldungen der Bachelorarbeit bis zum 31.01.2025)
Studierende, die sich bis zum 31.01.2025 zur Bachelorarbeit angemeldet haben, fügen bitte als letzte Seite Ihrer Arbeit die handschriftlich unterzeichnete Eidesstattliche Versicherung ein. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Textvorlagen:
- deutsch:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig verfasst habe. Zudem versichere ich, dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel – insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Quellen – benutzt habe. Des Weiteren versichere ich, dass ich die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe.“ - englisch:
"I hereby declare in lieu of oath that I have written this thesis without assistance. I also affirm that I have not used any other aids or resources other than those listed (in particular, sources not listed in the bibliography). Furthermore, I affirm that I have not previously submitted the thesis in another examination procedure."
Eigenständigkeitserklärung (bei Anmeldungen der Bachelorarbeit ab 01.02.2025)
Studierende, die sich ab dem 01.02.2025 zur Bachelorarbeit anmelden, fügen bitte als letzte Seite Ihrer Arbeit die handschriftlich unterzeichnete Eigenständigkeitserklärung ein.
Die Eigenständigkeitserklärung beinhaltet neben der eidesstattlichen Versicherung auch die Angaben über die Nutzung von gKI-Systemen, die Sie mit Ihrer Erstprüferin bzw. mit Ihrem Erstprüfer vor Anmeldung der Bachelorarbeit vereinbart haben.
- Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten- deutsch (barrierefreie PDF)
- Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten- englisch (barrierefreie PDF)
Abgabe
Die Bachelorarbeit ist bis spätestens 23:59 Uhr am Abgabetermin in elektronischer Form (Dateiform: PDF) bei der zuständigen Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüro einzureichen.
Die handschriftlich unterzeichnete eidesstattliche Versicherung bzw. Eigenständigkeitserklärung ist als letzte Seite der elektronischen Arbeit mitzuschicken. Bitte klären Sie mit Ihrer Erstprüferin bzw. Ihrem Erstprüfer ab, ob zur Bewertung der Bachelorarbeit noch weitere Unterlagen (z. B. do-Dateien) benötigt werden und schicken Sie diese gegebenenfalls ebenfalls als Mailanhang mit.
Eine vorzeitige Abgabe ist nach vorheriger Vereinbarung mit der zuständigen Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement möglich.
Bei Nichtabgabe bzw. einer nicht fristgerechten Einreichung wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.
Bewertung
Nach der fristgerechten Einreichung Ihrer Bachelorarbeit per Mail, wird sie zur Bewertung an Ihre Gutachter:innen weitergeleitet. Neben der Erstgutachterin bzw. dem Erstgutachter wird die Bachelorarbeit von einer weiteren Person bewertet. Die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter werden vom Vorsitz des Prüfungsausschusses zugeteilt. Die beiden Gutachter:innen bewerten Ihre Abschlussarbeit jeweils einzeln und erstellen je ein Gutachten. Die vorgesehene Korrekturzeit für Bachelorarbeiten beträgt sechs Wochen. Sofern die Bewertungen voneinander abweichen, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als Mittelwert beider Bewertungen. Sobald die Gutachten im Studienbüro vorliegen, wird die Note Ihrer Abschlussarbeit in STiNE eingetragen und Sie erhalten eine Notenmitteilung per Mail. Die Gutachten liegen der Notenmitteilung bei.
Wiederholung
Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung ist spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses zu beantragen.
Masterarbeit
Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Masterarbeit in englischer Sprache.