soziale Innovation (ROSI)
ROSI-Forschung mit Social ImpactUnsere Evaluation des Hamburger Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (seit 2019 in Kraft) vor Bürgerschaft präsentiert, Senatorin für Justiz- und Verbraucherschutz stellt neue Maßnahmen und Anpassungen vor.
13. Juni 2024

Foto: ROSI
Am 07.06.2024 fand die Präsentation der Forschungsergebnisse unserer Evaluation des Hamburger Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes in der Sitzung des Ausschuss Justiz- und Verbraucherschutz vor der Hamburger Bürgerschaft statt. Inhaltlich geleitet wurde der Tagungsordnungspunkt von der Senatorin für Justiz- und Verbraucherschutz. Hintergrund der Forschungskooperation war das Inkrafttreten des Resozialisierungsgesetzes 2019 in Hamburg.
Diese drei Themenschwerpunkte waren Teil der Evaluation:
1. Prozessevaluation: Wie gut sind die Resozialisierungsangebote des Justizvollzuges und der ambulanten Straffälligenhilfe aufeinander abgestimmt? Wie gut funktioniert das Zusammenwirken der am Übergangsmanagement beteiligten Akteure und Institutionen? Werden die vorgesehenen sechs Monate nach Haftentlassung adäquat mit Unterstützungsangeboten begleitet?
2. Effektevaluation Übergangsmanagement: Werden durch das Übergangsmanagement die (inneren und äußeren) Bedingungen zur (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft verbessert? Gelingt es, die Lebenssituation der Klienten zu verbessern?
3. Evaluation Opferhilfe/Prävention: Wie haben sich die vorgesehenen Opferhilfemaßnahmen etabliert und wie sind sie zu bewerten?
Die Leitfragen wurden durch einen Mixed-Method Ansatz bearbeitet, welcher eine rechtsdogmatische Analyse, Interviews, Fragebogenerhebung, sowie Aktenanalyse umfasste. Zentrale Themen im Bereich der Resozialisierung war für die Betroffenen „Wohnen“, „Aufenthalt“, „Ausweisdokumente“, „Arbeit“, „Sucht“ und „Krankenversicherung“.
Aus den empirisch erhobenen Daten des Forschungsteams wurden konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Auch stellte die Senatorin dort bereits erste Maßnahmen und Gesetzesanpassungen vor, die auf Grundlage der Evaluation beschlossen wurden. Erste Maßnahmen und Anpassungen wurden in der Sitzung vom 07.06.24 durch die Senatorin vorgestellt. Zu den Maßnahmen gehören eine verbesserte Kooperation zwischen den am Prozess beteiligten Akteur:innen und eine Steigerung der Anzahl an Haftlockerungen mit einer frühzeitigen und schrittweisen Eingliederung. Hinzukommen gesetzliche Anpassungen, damit Gesetzesgrundlagen besser ineinandergreifen, Aufstockung von Personal zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels, sowie mehr Stellen für Psychotherapeut:innen.