Studie von Prof. Dr. Kai-Oliver Knops mahnt Verbraucherschutz im Bereich von Überziehungskrediten an
12. September 2022
Der Verbraucherschutz in Bezug auf vereinbarte Überziehungskredite und geduldete Überziehungen ist Gegenstand der im September 2022 unter folgendem Link veröffentlichen Studie von Prof. Dr. Kai-Oliver Knops (Universität Hamburg) für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlamentes:
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2022/733969/IPOL_STU(2022)733969_EN.pdf.
Unter Mitarbeit von Calvin Fromm, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht von Prof. Knops arbeitet die Studie den Zusammenhang von vereinbarten Überziehungskrediten und geduldeten Überziehungen mit der Überschuldung privater Haushalte sowie die zumindest zum Teil überhöhten Zinssätze in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union heraus. Vor dem Hintergrund dieser herausgearbeiteten empirischen Befunde und mit Blick auf die anstehende Überarbeitung des Verbraucherkreditrechts erklärt Prof. Dr. Knops:
„Angesichts der großen Anzahl an vereinbarten Überziehungskrediten und insbesondere geduldeten Überziehungen, die erst gar nicht von der derzeit geltenden Verbraucherkreditrichtlinie erfasst sind, aber auch angesichts von unzureichenden Vorkehrungen unter anderem gegen überhöhte Zinssätze ist im Ergebnis festzustellen: Verbraucher mit Überziehungskrediten und geduldeten Überziehungen sind rechtlich derzeit weitestgehend schutzlos gestellt.“
Um diese Regelungslücken zu schließen, zeigt die Studie mehrere mögliche Mechanismen zum Schutze der Verbraucher auf. Dazu gehören unter anderem eine Einbeziehung aller vereinbarten Überziehungskredite und geduldeten Überziehungen in den Anwendungsbereich der neuen Verbraucherkreditrichtlinie, eine Begrenzung von Zinssätzen und Gebühren, eine Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie verbesserte Informationspflichten einschließlich der Sanktionen im Falle ihrer Verletzung.