Projekt „Sorgetransformationen"
Im Verbundvorhaben „Sorgetransformationen. Forschungsverbund interdisziplinäre Carearbeits-forschung“ arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Soziologie, der Volkswirtschaftslehre, der Betriebswirtschaftslehre, der Sozialen Arbeit sowie der Rechtwissenschaft gemeinsam an der Erforschung der Umbrüche bezahlter und unbezahlter Sorgearbeit und ihrer institutionellen, kulturellen, ökonomischen und technologischen Kontexte. Der Forschungsverbund besteht aus Mitgliedern der Universität Hamburg (UHH), der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) und der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr in Hamburg (HSU) und wird von der Landesforschungsförderung Hamburg für drei Jahre gefördert. Prof. Petra Böhnke hat in diesem Verbundvorhaben das Teilprojekt "Intergenerationelle Solidarität und Fürsorge im Wandel: Auswirkungen prekärer Lebenslagen" übernommen:
Cluster III: (Ent-) Solidarisierung
Clustersprecherin: Prof. Dr. Petra Böhnke
Doktorandin: Miriam Laschinski
Studentische Hilfskräfte: Janina Both
In dem Schwerpunkt „(Ent-)Solidarisierungen“ wird analysiert, wie sich Prinzipien und Maßstäbe der Sorge- und Fürsorgeerbringung verändern und welche Transformationen im Verhältnis der dafür wesentlichen Akteure und Wertmaßstäbe zu beobachten sind. Sorgeleistungen werden zumeist nicht von denjenigen Individuen und Gruppen direkt bezahlt, die von ihnen profitieren – dies gilt für familiale Sorgearbeit ebenso wie für erwerbsarbeitsförmig erbrachte Dienstleistungsarbeiten, die in der Regel über Sozialversicherungen und Steuermittel finanziert werden. Allerdings werden, z.B. im intergenerationellen Verhältnis, implizite und häufig langfristige Reziprozitätsbeziehungen eingegangen, die mit normativen Verpflichtungsvorstellungen verbunden sein können – sowohl auf Ebene sozialer Nahbeziehungen als auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene im sog. Generationenvertrag. Familien, Haushalte und wohlfahrtsstaatliche Leistungsträger sind damit institutionelle Träger von Solidaritätsprinzipien, die den Austausch zwischen Bevölkerungsgruppen (Jungen/Alten, Gesunden/ Kranken usw.) normativ und monetär regulieren. Im Zuge der Transformation von Care-Regimen entstehen grundlegende Verschiebungen zwischen den verschiedenen „Solidaritätsträgern“, wenn beispielsweise zuvor familial erbrachte Sorgeleistungen nun wohlfahrtsstaatlich oder marktwirtschaftlich organisiert und finanziert werden oder wenn entfallende Sozialleistungen in lokalen „sorgenden Gemeinschaften“ (Hauber 2017) durch Laien erbracht werden.
Die Verschiebungen und Spannungsverhältnisse zwischen normativen Prinzipien werden in Hinblick auf intergenerationelle Beziehungen (III-a), mit Fokus auf die Widersprüche zwischen Grundrechten und fiskalpolitischen Zielen im Sozialrecht (III-b) sowie am Fall von Familisierung und De-Familisierung in der Wohlfahrtsstaatspolitik (III-c) aus soziologischer und rechtswissenschaftlicher Perspektive untersucht.
Teilprojektleitungen:
III-a Intergenerationelle Solidarität und Fürsorge im Wandel: Auswirkungen prekärer Lebenslagen (Prof. Dr. Petra Böhnke)
III-b Die Umsetzung fiskalpolitischer Zwecksetzungen durch das Sozialrecht im Spannungsfeld zu grund- und menschenrechtlichen Vorgaben (Prof. Dr. Knut Hinrichs)
III-c Familisierende und defamilisierende Maßnahmen von Wohlfahrtsstaaten: Ausgestaltung und Auswirkungen im internationalen Vergleich (Prof. Dr. Henning Lohmann)
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