Handbibliothek einrichten
Nutzungsbedingungen
Professor:innen, Junior-Professor:innen der Fakultäten WISO und BWL und Forschungsgruppen mit eigenem Budget können eine Handbibliothek für ihr Büro einrichten. Die Einrichtung erfolgt über unten stehendes Formular.
Für eine Handbibliothek gelten folgende Nutzungsbedingungen.
Was beinhaltet der Service "Handbibliothek" und wer kann ihn nutzen?
- Der Service "Handbibliothek" ermöglicht es den berechtigten Personen und Gruppen, komfortabel Medien über die Bibliothek WISO/BWL beschaffen zu lassen. Die Bibliothek übernimmt dabei alle Schritte von der Bestellung, über die Inventarisierung bis zur Bereitstellung.
- Alle Statusgruppen mit eigenem Budget (Professor:innen, Junior-Professor:innen und Forschungsgruppen), die Mitglied der Fakultäten WISO und BWL bzw. deren Projekte in einer der beiden Fakultäten angesiedelt sind, können den Service "Handbibliothek" nutzen. Die Finanzierung der Medien erfolgt aus Ausstattungs- oder Drittmitteln der Handbibliotheksinhabenden. Diese tragen auch die Verantwortung für die Literatur in der Handbibliothek.
- Die Medien der Handbibliotheken sind nicht Teil des Bibliotheksbestandes. Die Bibliothek ist lediglich für die Beschaffung der Medien zuständig.
- Für alle Handbibliotheken muss eine Ansprechperson benannt werden. Ansprechsperson für die Bibliothek sind die Handbibliotheksinhabenden oder von diesen benannte Personen (z.B. Teamassistenz, WiMi).
- Pro Statusgruppe kann eine Handbibliothek eingerichtet werden.
- Werden Medien aus den Handbibliotheken an andere Personen weitergegeben, tragen die Handbibliotheksinhabenden auch weiterhin die Verantwortung.
- Professor:innen im Ruhestand können den Service "Handbibliothek" nicht mehr nutzen.
Wie lange können Medien in den Handbibliotheken verbleiben?
- Über die Dauer des Verbleibs der Medien in den Handbibliotheken entscheiden die Handbibliotheksinhabenden.
- Die Medien müssen jedoch spätestens mit dem Ausscheiden aus der UHH der Bibliothek WISO/BWL zur Übernahme in den Bestand angeboten werden, sofern ihr Zustand eine solche Übernahme erlaubt.
Welche Medien können in eine Handbibliothek aufgenommen werden?
- Es können ausschließlich Medien in die Handbibliotheken aufgenommen werden, die extra zu diesem Zweck von den Handbibliotheksinhabenden (oder den befugten Personen) bestellt und aus ihrem Budget finanziert werden.
- Medien, die Teil des Bibliotheksbestandes sind, können nicht in eine Handbibliothek übernommen werden.
Wie kann eine Handbibliothek eingerichtet werden?
- Möchte eine berechtigte Statusgruppe den Service „Handbibliothek“ nutzen, ist das Ausfüllen eines Antragsformulars notwendig (siehe unten). Nachdem das Formular gesendet wurde, kann direkt Literatur für die Handbibliothek bestellt werden.
- In Absprache mit dem zukünftigen Handbibliotheksinhabenden kann die Einrichtung einer Handbibliothek auch von Teamassistenzen oder Wissenschaftlichen Mitarbeitenden beantragt werden und Literatur für die Handbibliothek bestellt werden.
Wie können Medien für eine Handbibliothek bestellt werden?
- Mithilfe eines gesonderten Bestellformulars können die Bestellungen in Auftrag gegeben.
- Die Medien werden von der Bibliothek bestellt, nach Lieferung inventarisiert und für den Bestellenden bereitgestellt. Die Rechnung wird durch die Bibliothek angewiesen. Dafür gibt der Bestellende im Bestellformular an, welches Kontierungsobjekt für die jeweilige Bestellung belastet werden soll.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die Medien in den Handbibliotheken sind nicht Teil des Bestandes der Bibliothek. Die Bibliothek ist lediglich zuständig für die zentrale Medienbeschaffung. Die Medien der Handbibliotheken verbleiben in der Verfügung der Handbibliotheksinhabenden, solange diese für die UHH tätig sind oder bis sie die Medien an die Bibliothek zur Aufnahme in den Bibliotheksbestand abgeben.
- Den Nutzungsbedingungen der Handbibliotheken müssen Antragstellende zustimmen, bevor eine Handbibliothek eingerichtet werden kann.
- Da es sich nicht um Ausleihen handelt, gelten auch nicht die dafür in der "Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken der UHH" in ihrer jeweils aktuellen Fassung vorgesehenen Gebühren.