Handbibliothek einrichten
Nutzungsbedingungen
Professor:innen sowie Junior-Professor:innen der Fakultäten WISO und BWL können eine Handbibliothek für ihr Büro einrichten. Die Einrichtung erfolgt über unten stehendes Formular.
Für eine Handbibliothek gelten folgende Nutzungsbedingungen.
Wer kann Handbibliotheken nutzen?
- Ausschließlich Professor:innen sowie Junior-Professor:innen der Fakultäten WISO und BWL können Handbibliotheken nutzen. Für alle Medien in ihren Handbibliotheken tragen die (Junior-)Professor:innen die Verantwortung (siehe Inventur).
- Alle (Junior-)Professor:innen dürfen pro Person eine Handbibliothek führen.
- Ansprechperson für die Bibliothek sind ausschließlich die (Junior-)Professor:innen oder von diesen benannte Ansprechpersonen (z. B. Sekretariat).
- Werden Medien aus den Handbibliotheken an andere Personen weitergegeben, tragen die (Junior-)Professor:innen weiterhin die Verantwortung.
- Der Besitz einer Handbibliothek ist an den Status als Mitglied der Fakultät WISO oder BWL gekoppelt.
- Professor:innen im Ruhestand können nicht über eine Handbibliothek verfügen.
Wie lange können Medien in den Handbibliotheken verbleiben?
- Über die Dauer des Verbleibs der Medien in den Handbibliotheken entscheiden die (Junior-)Professor:innen.
- Die Medien müssen jedoch spätestens mit dem Ausscheiden aus den Fakultäten WISO oder BWL zurückgegeben werden.
- Regelmäßige Inventur: Die (Junior-)Professor:innen müssen die in ihren Handbibliotheken befindlichen Medien alle fünf Jahre in der zuständigen Bibliothek vorzeigen. Maßgeblich für die Fünfjahresfrist ist das Datum, zu dem die Handbibliothek eingerichtet wurde.
Wie viele Medien können maximal in eine Handbibliothek aufgenommen werden?
- Es können maximal 50 Medien in eine Handbibliothek aufgenommen werden.
Welche Medien können in eine Handbibliothek aufgenommen werden?
- Es können ausschließlich Medien in die Handbibliotheken aufgenommen werden, die extra zu diesem Zwecke von den (Junior-)Professor:innen bestellt und aus ihnen zugesagten Ausstattungs- oder Drittmitteln finanziert werden.
- Medien aus dem Bestand der Bibliotheken können nicht in eine Handbibliothek übernommen werden.
- Werden Medien nicht mehr in einer Handbibliothek gebraucht, werden sie an die zuständige Bibliothek gegeben und in den normalen Bibliotheksbestand übernommen. Eine erneute Übernahme in eine Handbibliothek ist nicht möglich.
Wie kann eine Handbibliothek eingerichtet werden?
- Möchten (Junior-)Professor:innen eine Handbibliothek nutzen, ist das Ausfüllen des unten stehenden Antragsformulars notwendig. Nachdem das Formular gesendet wurde, kann direkt Literatur für die Handbibliothek bestellt werden.
Wie können Medien für eine Handbibliothek bestellt werden?
- Mit Hilfe eines gesonderten Bestellformulars können Sie Bestellungen in Auftrag gegeben.
- Die Medien werden von der zuständigen Bibliothek bestellt, nach Lieferung inventarisiert und für die jeweilige Handbibliothek bereitgestellt. Die Rechnung wird an die Professur weitergeleitet, damit dort die Kassenanordnung ausgestellt werden kann.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Bei den Handbibliotheken bzw. den Medien in den Handbibliotheken handelt es sich rechtlich nicht um Ausleihen sondern um Sonderstandorte der Fachbibliothek Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwissenschaften, die den (Junior-)Professor:innen von der jeweiligen Bibliothek gewährt werden.
- Den Nutzungsbedingungen der Handbibliotheken müssen die (Junior-)Professor:innen zustimmen, bevor eine Handbibliothek eingerichtet werden kann.
- Da es sich nicht um Ausleihen handelt, gelten auch nicht die dafür in der „Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken der UHH“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung vorgesehenen Gebühren.
- In Anlehnung an die genannte Gebührenordnung wird jedoch bei Verlust eines Mediums aus der Handbibliothek der Ersatz des Mediums sowie eine Verwaltungsgebühr für die Ersatzbeschaffung und die Einarbeitung in Höhe von aktuell 30 Euro verlangt.