Prüfungsausschuss
Prüfungsausschuss
Prüfungsausschüsse setzten sich zusammen aus Lehrenden und Studierenden. Vorsitzende sind i.d.R. die Programmdirektionen des Studiengangs. Prüfungsausschüsse sind v.a. zuständig für die Einhaltung der Fachspezifischen Bestimmungen und der Prüfungsordnung des Studiengangs. Die bzw. der Vorsitzende eines Prüfungsausschusses entscheidet u.a. über Fragen der Anerkennung von Studienleistungen sowie über Härtefallanträge.
Wenn Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen möchten, richten Sie den Antrag bitte an die Prüfungsausschussvorsitzende und reichen diesen unterschrieben bei Ihrer zuständigen Studienkoordination im Studienbüro Volkswirtschaftslehre ein. Für eine ausführliche Beratung, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an die Studienkoordination.