Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift von Abschlussdokumenten
Zweitschriften ersetzen die originalen Zeugnisdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie werden auf Antrag erstellt, wenn die Originale unauffindbar sind oder zerstört wurden. Eine Zweitschrift kann nur ausgestellt werden, wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind.
Die Ausstellung der Ersatzdokumente ist kostenpflichtig gemäß Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Universität Hamburg (10,00 EUR bis 40,00 Euro pro Dokument, maximal 75,00 Euro insgesamt).
Die Zweitschrift muss deutlich als solche kenntlich gemacht werden und darf vom Original nicht abweichen (Namensänderungen werden z. B. nicht berücksichtigt). Zweitschriften tragen das Datum des Tages, an dem die Ausstellung der Zweitschrift erfolgt.
Da die Erstellung einer Zweitschrift oftmals sehr aufwendig ist, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Wochen rechnen.
Bei technischen Problemen mit den Webformularen wenden Sie sich bitte an das Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüro VWL unter studienbuero-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de.