Unbedenklichkeitsbescheinigung
Diese Bescheinigung sagt aus, dass Ihr Prüfungsanspruch noch besteht und keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.
Sie benötigen dieses Dokument z.B., wenn Sie das gleiche oder ein ähnliches Fach an einer anderen Hochschule weiterstudieren möchten.
Für diese Bescheinugung wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination des jeweiligen Studiengangs. Bitte senden Sie mit Ihrer Anfrage ein Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) zur Verifizierung Ihrer Identität mit, andernfalls ist eine Aushändigung Ihrer Bescheinigung aus Datenschutzgründen leider nicht möglich.