Mutterschutzregelungen für schwangere und stillende Studentinnen
Seit Anfang des Jahres 2018 gilt in Deutschland ein neues Mutterschutzgesetz, das erstmalig auch Anwendung auf schwangere und stillende Studentinnen findet. Ziel des Gesetzes ist die verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit bzw. ihre Ausbildung oder ihr Studium andererseits.
Neu ist, dass außer den erwerbstätigen schwangeren und stillenden Frauen nun auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt und das Praktikum im Rahmen der schulischen und hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegeben ist.
Mitteilung der Schwangerschaft oder Stillzeit
Damit die Universität die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz unternehmen kann, ist sie darauf angewiesen, dass Sie als schwangere oder stillende Studentin die Universität Hamburg über ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit informieren. Selbstverständlich unterliegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht. Informationen werden nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen weitergegeben.
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Meldung einer Schwangerschaft oder Stillzeit ist das Studienbüro Ihres Hauptfaches.
Im Studienbüro Sozialökonomie wenden Sie sich hierfür bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordination.
Als schwangere Studentin teilen Sie dem Studienbüro Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mit, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind und weisen die Schwangerschaft durch ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers nach.
Wenn Sie stillen, teilen Sie dies ebenfalls dem Studienbüro Ihres Hauptfaches bzw. dem ZPLA so früh wie möglich mit.
Der:die zuständige Studienkoordination wird mit Ihnen gemeinsam die Regelungen des Mutterschutzes besprechen und eine so genannte Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dafür wird sie gemeinsam mit Ihnen Ihre Studienbedingungen im betroffenen Zeitraum prüfen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, Sie und Ihr ungeborenes Kind vor bestimmten Gefahrenpotenzialen zu schützen.
Die Universität Hamburg hat in einer Handreichung für schwangere und stillende Studentinnen alle wesentlichen Informationen aufbereitet.
Die Universität Hamburg hält darüber hinaus ein umfassendes Angebot zur Information und Beratung rund um die Themen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie vor. Einen Überblick finden Sie auf der Homepage des Campus-Centers.