Eigenständigkeitserklärung für studienbegleitende Prüfungen
Wenn die Nutzung von gKI (generative Künstliche Intelligenz) im Rahmen von studiengleitenden Prüfungen (z. B. Hausarbeiten) von den Prüfenden zugelassen wird, wird der Gebrauch einer Eigenständigkeitserklärung empfohlen, die von den Studierenden gemeinsam mit der Prüfungsleistung eingereicht wird.
Die Eigenständigkeitserklärung ist nur für die Nutzung im Kontext von Prüfungen an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vorgesehen. Mit Fragen zum Gebrauch der Eigenständigkeitserklärung wenden sich Studierende bitte an die jeweiligen Prüfenden.
Für Studierende des M.Sc. HEHCM (Health Economics & Health Care Management):
Der Studiengang HEHCM ist eine Kooperation der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der University of Hamburg Business School. Beide Einrichtungen haben in Bezug auf die Nutzung von gKI in schriftlichen Ausarbeitungen (z. B. Hausarbeiten) unterschiedliche Regularien. Daher müssen Studierende sich an die jeweiligen Lehrenden/Prüfenden wenden und mit ihnen den Umgang mit der Nutzung von gKI klären.
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