Effectiveness of Responsible Gambling Programs
Die Wirksamkeit von Sozialkonzepten
Die Prävention problematischen Spielverhaltens ist eine multidimensionale Herausforderung (Hayer & Meyer, 2004). Sozialkonzepte sind Teil dabei Teil der so genannten Sekundärprävention (Meyer & Hayer, 2008).
Das grundlegende Problem bei Sozialkonzepten ist der Interessenkonflikt des Anbieters: Auf der einen Seite verfolgt er wirtschaftliche Interessen, die insbesondere durch die langfristige Bindung von Stammkunden erreicht werden. Zum anderen sollte der Anbieter, wenn er dem Präventionsgedanken von Sozialkonzepten folgt, einen Teil eben jener gut zahlenden Kundschaft zumindest teilweise vom Spielen abhalten, da mögliche Spielprobleme vorliegen könnten.
Anbieter staatlichen Glücksspiels sind in Deutschland gemäß §6 GlüStV dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Suchtprävention im Rahmen eines Sozialkonzepts einzuführen. Die Bestimmungen des GlüStV sind allerdings nicht präzise konkretisiert und ermöglichen einen Spielraum hinsichtlich der Umsetzung der Vorschriften. Gleiches gilt für von privaten Anbietern freiwillig eingeführten Sozialkonzepten.
Für ähnliche Programme beim Alkoholausschank konnten keine eindeutige Wirksamkeit belegt werden (Ker & Chinnok, 2006). Die tatsächliche Wirkung von Sozialkonzepten auf die Prävention von Glücksspielsucht ist entsprechend umstritten (Gmür 2012) und wurde bisher nur in Teilaspekten wissenschaftlich untersucht.