Anpassung der Leistungsanrechnung Auslandssemester - B.Sc. und M.Sc. BWL
12. September 2023, von Marina Wierzchowski
Foto: UHH: WISO IO
Liebe Studierende,
das Studienbüro BWL hat eine Anpassung des Anrechnungsverfahrens von Leistungen aus dem Ausland beschlossen. Die neue Regelung gilt nur für die beiden Studiengänge B.Sc. BWL und M.Sc. BWL, nicht für die interdisziplinären Studiengänge.
Wenn die Noten auf Ihrem Transcript of Records (ToR) bzw. Zeugnis von einer europäischen Hochschule als ECTS-Noten angegeben sind, werden ab sofort die ECTS-Noten bei der Notenberechnung mit der modifizierten bayrischen Formel herangezogen.
Sollten Sie von Ihrer Gastuniversität ein Dokument mit ECTS-Noten erhalten, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs die Eintragung der entsprechend angepassten Notenumrechnung zu erwirken.
Die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr ab dem Datum der Anerkennung, welches Sie in STiNE vorfinden. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Studienbüro BWL (studienbuero.bwl"AT"uni-hamburg.de).