Förderung ohne Praktikumsplatz
Sie finden nachfolgend verschiedene Fördermöglichkeiten für Ihr Praktikumsvorhaben innerhalb oder auch außerhalb Europas. Diese Förderprogramme stehen nicht in Verbindung mit der Vermittlung eines Praktikumsplatzes.
Praktikum in Europa: Erasmus+
- Im Rahmen des Erasmus-Praktikums können Studierende und Graduierte eine Förderung für ein Auslandspraktikum im Erasmus-Raum beantragen. Dabei ist nicht von Belang, ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt.
- Mindestdauer: zwei Monate.
- Höhe der Fördersumme: abhängig von der Aufenthaltsdauer tagesgenaue Abrechnung) sowie von dem Zielland (drei Ländergruppen).
- Monatliche Förderung: 640 € (Ländergruppe 3) bis 750 € (Ländergruppe 1).
- Auszahlung der Fördersumme nicht monatlich sondern in zwei Raten: die erste Rate (80 % der vollen Förderungssumme) wird kurz vor Beginn Ihrer Mobilität ausgezahlt, sofern alle Unterlagen vollständig hochgeladen wurden. Die zweite Rate (20 % der Summe) erhalten Sie nach Abschluss Ihres Aufenthaltes und sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben.
- Maximale finanzielle Förderung in allen Ländergruppen: vier Monate pro akademisches Jahr. Aufenthalts- und Förderdauer können voneinander abweichen.
- Sie haben auch die Möglichkeit im direkten Anschluss an einen Auslandsstudienaufenthalt ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Die ERASMUS-Förderung kann dann weitergezahlt werden.
- Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ -Programm (Praktikum und/oder Studium) mit einer Maximaldauer von zwölf Monaten pro Studienzyklus ist möglich.
- Antragsfrist: laufend, Beantragung mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn.
- Für ein Graduiertenpraktikum muss die Anmeldung vor Exmatrikulation erfolgen, das Praktikum muss spätestens zwölf Monate nach Exmatrikulation abgeschlossen sein.
- Die zentrale Abteilung Internationales der UHH vergibt die Stipendiengelder. Sie müssen sich daher dort direkt bewerben.
Praktikum außerhalb Europas: Hamburglobal
- Die Universität Hamburg bietet ein eigenes Stipendienprogramm an - Hamburglobal, und fördert u.a. Auslandspraktika außerhalb Europas bzw. des Erasmus-Raums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) mit einem einmaligen Zuschuss, monatlichen Raten oder Reisekostenzuschüssen.
- Die Bewerbungsfristen für Hamburglobal finden Sie hier.
- Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Förderbedingungen von Hamburglobal finden Sie hier.
Informationen für Graduierte
- Auch Absolvent:innen der UHH können - unter bestimmten Voraussetzungen - eine Erasmus+ -Praktikumsförderung beantragen.
- Dies gibt Studierenden und Absolvent:innen der Universität Hamburg die Chance, wertvolle Erfahrungen auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu sammeln.
- Wenn Sie während Ihres Studiums keine Praktika absolviert haben, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen.
Auslands-BAföG
Wenn Sie Inlands-BAföG berechtigt sind, sind Sie dies höchstwahrscheinlich auch im Hinblick auf Auslands-BAföG. Erhalten Sie kein Inlands-BAföG, könnten Sie hingegen schon für das Ausland BAföG-berechtigt sein. Weitere Informationen zum Auslands-BAföG sowie zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Carlo-Schmid-Programm: Programmlinie A
Das Carlo-Schmid-Programm richtet sich an deutsche Studierende und Graduierte aller wissenschaftlichen Disziplinen. Die Bewerber:innen sollten sich während ihres Studiums bereits mit internationalen Themen auseinandergesetzt haben.
Es werden zwei Programmlinien angeboten, wobei eine Bewerbung nur in einer der beiden Programmlinien möglich ist. Bei der Programmlinie A können Sie sich für eine Praktikumsförderung bewerben, müssen das Praktikum jedoch auf Eigeninitiative suchen.
- Programmlinie A: Bewerbungen auf maximal vier in Eigeninitiative erlangten Vollzeitpraktika in EU-Institutionen, im UN-System, in den Bretton Woods-Organisationen, bei der NATO, OECD sowie in zugelassenen Nichtregierungsorganisationen.
- Dauer der Förderung: Laufzeit der Praktika von vier und sechs Monaten.
Die vollständigen Informationen finden Sie hier.