Forschungsinstitut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht (FIWA)
Vorstellung des Forschungsinstituts
Das im Jahre 2016 gegründete Forschungsinstitut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht (FIWA) an der Universität Hamburg ist dem Fachbereich Sozialökonomie der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zugeordnet. Es ist damit institutioneller Ausdruck der Erkenntnis, dass die Auseinandersetzung mit rechtswissenschaftlichen Fragestellungen, namentlich aus den Bereichen des Wirtschaftsrechts und des Arbeitsrechts, gerade auch einen wesentlichen Bestandteil der sozialökonomischen Forschung und Lehre bildet. Wirtschaftliche Transaktionen sowie das Beziehungsgefüge zwischen Ökonomie und Gesamtgesellschaft einschließlich der Durchsetzung nichtökonomischer Gemeinwohlbelange wie Arbeits- und Sozialschutzstandards, Datenschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Verbraucherschutz werden maßgeblich durch rechtliche Steuerungsinstrumente und die in ihnen statuierten Verhaltensvorgaben bestimmt. Diese geltenden normativen Ordnungsstrukturen des innerstaatlichen, europäischen und internationalen Rechts aus der Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitsrechts zu analysieren und sich mit rechtspolitischen Fragstellungen auseinanderzusetzen, hat sich das Forschungsinstitut zur Aufgabe gemacht.
Das Forschungsinstitut ist inhaltlich darauf ausgerichtet, dass Wirtschaftsrecht und das Arbeitsrecht als wesentliche profilbildende Lehr- und Forschungsgebiete des Fachbereichs Sozialökonomie an der Universität Hamburg aus innerstaatlicher sowie gerade auch überstaatlicher Perspektive wissenschaftlich zu repräsentieren. Der Begriff des Wirtschaftsrechts wird in diesem Zusammenhang als eine Querschnittsmaterie verstanden, welche die traditionelle Differenzierung zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht transzendiert. Vor diesem Hintergrund werden im Forschungsinstitut die zentralen wirtschaftsrechtlichen Forschungsfelder des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts in kooperativer Weise verbunden. Die Forschungsaktivitäten erfolgen dabei sowohl hinsichtlich des Arbeitsrechts als auch des Wirtschaftsrechts jeweils unter zentraler Einbeziehung europarechtlicher und internationaler Fragestellungen.
Zu den zahlreichen Aktivitäten des Forschungsinstituts gehören unter anderem die regelmäßig stattfindenden Hamburger Rechtsgespräche. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es dabei gerade auch, den rechtswissenschaftlichen Dialog über die Grenzen der Disziplinen hinweg zu fördern. Überdies werden in den Rechtswissenschaftlichen Beiträgen der Hamburger Sozialökonomie aktuelle und grundlegende Fragen der rechtswissenschaftlichen Forschung und Rechtspraxis auf innerstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene analysiert.
Die enge Verbindung von Forschung und Lehre im Rahmen der Aktivitäten des Instituts verdeutlicht auch der Schwerpunkt „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ im Rahmen des Bachelorstudiums Sozialökonomie, welcher es den Studierenden ermöglicht, einen umfassenden Einblick in das Arbeitsrecht sowie in die wirtschaftlich relevanten Bereiche des bürgerlichen und öffentlichen Rechts zu erlangen und sie auf diese Weise auf ein anschließendes Studium in verschiedenen Masterprogrammen sowie eine zukünftige erfolgreiche Tätigkeit in der Berufspraxis vorbereitet.
In den Rechtswissenschaftlichen Beiträgen der Hamburger Sozialökonomie werden aktuelle und grundlegende Fragen der rechtswissenschaftlichen Forschung und Rechtspraxis auf innerstaatlicher, europäischer und internationaler Ebene analysiert.
Ziel ist es, den rechtswissenschaftlichen Dialog über die Grenzen der Disziplinen hinweg zu fördern. Dabei soll nicht nur über den Rand der verschiedenen Rechtsgebiete hinausgeblickt werden, sondern vor allem auch der Austausch mit angrenzenden Wissenschaftszweigen wie insbesondere der Volkswirtschaftslehre, der Betriebswirtschaftslehre und der Soziologie gesucht werden.