insb. Energie- und Umweltmanagement
Prof. Dr. Timo Busch zu Gast bei der Radiosendung "Wirtschaft am Mittag" des Dlf
1. April 2021
Foto: Deutschlandfunk
Laut des Beschlusses der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 müssen bisher nur Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten über nicht-finanzielle Faktoren berichten. Die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichte ist jedoch den Unternehmen überlassen. Auf Empfehlung der Bundesregierung sollen sich die Unternehmen zwar an freiwilligen Standards orientieren, in der Praxis existieren aber sehr unterschiedliche Berichtsformen, sodass eine Vergleichbarkeit der Berichte nicht gegeben ist. Im Gespräch mit Magdalena Neubig kritisiert Prof. Dr. Timo Busch die vagen Vorgaben für Unternehmen und erhofft sich vor allem von der Überarbeitung der CSR-Berichtspflicht eine flächendeckende Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichte. Davon könnten dann auch Finanzmarktakteure profitieren, da die Integration von Informationen aus Nachhaltigkeitsberichten in Investitionsentscheidungen aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit bisher nicht zielführend umgesetzt werden kann.
Die vollständige Radiosendung können Sie hier anhören.