Bibliotheksausweis: Neue Gebühren
1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 erhöhen sich die Gebühren für einen Bibliotheksausweis. Studierende staatlicher deutscher Hochschulen sind nicht davon betroffen, es sei denn, sie benötigen ein Ersatzausweis. Lesen Sie die Details.
Am 1. Januar 2022 tratt eine neue Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek in Kraft. Die Gebühren für Bibliotheksausweise für natürliche und juristische Personen sowie die Ausstellung von Ersatzausweisen bei Verlust wurden erhöht.
Eine Kurzfassung der Gebührenordnung finden Sie hier auf der Seite der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky und auf der Seite 886 des hamburgischen Gesetzes- und Verordnungsblatts (HmbGVBl. Nr. 81, 21. Dezember 2021).
Hier ein Auszug aus der Kurzfassung:
- Studierende staatlicher Hochschulen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wissenschaftliches Personal staatlicher Hamburger Hochschulen nach § 1 HmbHG, Auszubildende, sowie Schüler, die einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule anstreben: 0,00 €
- Natürliche Personen, die nicht unter Punkt 1 genannt sind:
Jahresausweis (12 Monate): 30,00 €
Halbjahresausweis (6 Monate): 18,00 €
Monatsausweis (1 Monat): 10,00 € - Bundesfreiwilligendienst, Bezieher von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe:
Jahresausweis (12 Monate): 5,00 € - Juristische Personen:
Jahresausweis (12 Monate): 120,- €
- Zweitausfertigung eines Bibliotheksausweises (gilt für alle Nutzer): 15,- €