Hinweise zur Nutzung der Schließfächer Fachbibliothek Sozialwissenschaften (Allende-Platz 1, 3. Etage)
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Die Fachbibliothek Sozialwissenschaften stellt den Benutzerinnen und Benutzern der Bibliothek zur Aufbewahrung von Garderobe und Taschen während des Aufenthalts in der Bibliothek Schließfächer zur Verfügung. Die Schließung der Fächer funktioniert über einen PIN-Code-Mechanismus.
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Die Schließfächer können nur innerhalb der täglichen Öffnungszeiten genutzt werden. Schließfächer, die nach Schließung der Bibliothek noch verschlossen sind, werden durch Bibliothekspersonal geöffnet, ohne dass es einer ausdrücklichen Räumungsaufforderung oder eines vorherigen Hinweises bedarf. Ein eventueller Inhalt des Schließfaches wird entnommen und in der Bibliothek aufbewahrt. Lebensmittel und (Pfand-) Flaschen werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt. Nicht abgeholte Fundsachen werden in regelmäßigen Abständen dem zentralen Fundbüro der Freien und Hansestadt Hamburg übergeben.
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Es ist untersagt, gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren.
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Geld, Wertgegenstände, Schlüssel, Ausweise oder andere persönliche Dokumente dürfen ebenfalls nicht in den Schließfächern aufbewahrt werden.
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Es ist nicht zulässig, mehr als ein Schließfach gleichzeitig zu belegen.
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Die Schließfächer sind ausschließlich mit dem PIN-Code-Schließsystem zu schließen und öffnen.
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Für die Nutzung der Schließfächer ist es notwendig, dass sich der Nutzer/die Nutzerin sowohl den PIN-Code als auch die Nummer des Schließfaches merkt.
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Bei Vergessen des PIN-Codes oder der Schließfachnummer werden die Schließfächer durch Mitarbeiter der Bibliothek geöffnet. Eine Aushändigung des Inhaltes kann nur erfolgen, wenn der Inhalt vorher beschrieben werden kann. Die Berechtigung zur Entgegennahme des Inhalts ist schriftlich zu bestätigen, die Identität ist anhand eines Personalausweises oder eines Passes inkl. Meldebestätigung zu belegen.
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Kosten, die bei der Behebung von durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden entstehen, sind von der Verursacherin/dem Verursacher zu erstatten, sofern diese bzw. dieser schuldhaft gehandelt hat.
Hinweise zur Nutzung der Schließfächer Fachbibliothek Sozialwissenschaften
gültig seit 29.5.2012