Publizierte Studie zu Artikel 9-Fonds der EU Offenlegungsverordnung
7 March 2024
Photo: Elsevier
Lisa Scheitza und Prof. Dr. Timo Busch haben mehr als 1000 Fonds analysiert, die gemäß EU Offenlegungsverordnung als Artikel 9-Fonds eingestuft wurden. Diese sollen im Gegensatz zu Artikel 8-Fonds nicht nur Nachhaltigkeitsmerkmale berücksichtigen, sondern explizit eine nachhaltige Investition zum Ziel haben.
Auf Grundlage der Ergebnisse ihrer Studie weisen die Autoren darauf hin, dass eine pauschale Bewertung von Artikel 9-Fonds als "Impact-Fonds" problematisch ist. Dies liegt vor allem daran, dass die unter diesem Merkmal angebotenen Fonds eine große Bandbreite hinsichtlich ihrer tatsächlichen Impact-Ambition aufweisen, manche sogar überhaupt kein Impact-Kriterium erfüllen.
Insgesamt verfolgen nur 60 Prozent der in der Studie untersuchten Fonds eine wirkungsorientierte Investment-Strategie. Als wirkungsorientiert ("impact-related") gelten Strategien, die neben den möglichen finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmen auch mögliche externe Effekte der Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigen. Auf der anderen Seite ordnet die Studie rund 40 Prozent der untersuchten Artikel 9-Fonds einer nachhaltigkeitsbezogenen ("ESG-related") Investment-Strategie zu, die sich auf die Betrachtung möglicher finanzieller Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken beschränkt und kein explizites Impact-Kriterium berücksichtigt.
Die Studie wurde im Journal Finance Research Letters veröffentlicht und ist hier kostenfrei abrufbar.