5. März 2018
Ab dem 1. März 2018 gelten neue Regelungen für das Kopieren und den Digitalen Semesterapparat.
Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) regelt in § 60 unter anderem folgende Sachverhalte:
- Von umfangreichen Werken dürfen 15 Prozent, von „Werken geringen Umfangs“ (z. B. einzelne Artikel aus einer Fachzeitschrift) dürfen 100 Prozent digitalisiert und auf einer Lernplattform bereitgestellt werden. Der Zugang muss auf geschlossene Nutzerkreise beschränkt sein (§ 60a).
- Es entfällt die gesetzliche Erlaubnis, Artikel aus Zeitungen und Publikumszeitschriften für Unterricht, Lehre und Forschung zu verwenden, etwa als Scan auf einer Lernplattform. Falls nicht noch spezielle Lizenzverträge geschlossen werden, bleibt für Presseartikel vorerst nur die 15-Prozent-Regel oder die Möglichkeit, daraus zu zitieren (§ 60a).
- Auch in der wissenschaftlichen Forschung gilt nun die 15-Prozent-Regel, wenn umfangreiche Werke genutzt werden. Wissenschaftler dürfen die so bereitgestellten Werke jetzt auch innerhalb von Forschungsverbünden verwenden (§ 60c).
- Wissenschaftler dürfen für ihre eigene Forschung bis zu 75 Prozent eines Werks kopieren (§ 60c).
- Das Korpus, das bei der Auswertung von Daten im Data- und Text-Mining entsteht, darf an einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung sowie einzelnen Dritten zur Überprüfung der Qualität wissenschaftlicher Forschung öffentlich zugänglich gemacht werden (§ 60h).
Übrigens: Wie sich das neue Gesetz auf unseren Digitalen Dokumentlieferdienst DDL auswirkt, erfahren Sie in den Nutzungsbedingungen.
Weitere Informationen zum Thema:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) - Gesetzgebungsverfahren, 01.03.2018.
- Giselind Werner: Neues Gesetz zum Urheberrecht in der Wissenschaft tritt am 1. März 2018 in Kraft - Was sich ändert und was bleibt, Im Fokus, 13.02.2018.
- Prof. Dr. Gabriele Beger (Juristin und Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek): Handreichung zur Änderung des Urheberrechts ab 01. März 2018, 01.02.2018.
- David Pachali: Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft - Das gilt ab dem 1. März, 01.03.2018.
- ELAN e.V.: Informationen zu § 60a UrhG - Neue Nutzungserlaubnisse bzgl. urheberrechtlich geschützter Werke für Lehrende & Lernende, 02.03.2018. (Video, 5:29 min)
- Dr. Till Kreutzer: Urheberrecht in der digitalen Lehre und Forschung nach dem neuen UrhWissG, Campus Innovation 2017 / eLearning (WiSe 17/18), 24.11.2017. (Video, 28:30 min)

(CC-BY-SA Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Universität Osnabrück; angepasst von E-Learning-Arbeitsgruppe TU Darmstadt; Stand: März 2018)