Widerspruch (in Prüfungsangelegenheiten)
Gespräch mit den Lehrenden
Wenn Sie Fragen zur Bewertung einer Prüfungsleistung haben oder Sie die Bewertung einer Prüfungsleistung als nicht angemessen empfinden, dann sollten Sie sich zunächst immer an die Lehrenden wenden. Am besten nutzen Sie dafür die Sprechstunde. So lassen sich auf einfache Art und Weise die allermeisten Rückfragen klären.
Beratung durch Studienkoordination
Sollte auf diesem Weg keine Einigung möglich sein, sollten Sie sich an die Studienkoordination Ihres Studiengangs wenden, um dort die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Am besten gehen Sie dazu in die Sprechstunde der zuständigen Studiengangkoordination. Dort können Sie die möglichen Begründungen und Aussichten eines Widerspruchs beim Prüfungsausschuss besprechen.
Widerspruch beim Prüfungsausschuss
Der Widerspruch muss in schriftlicher und begründeter Form innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe beim Vorsitz des Prüfungsausschusses eingelegt werden. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss die Bewertungsentscheidungen von Lehrenden nur daraufhin überprüft, ob die prüfende Person
- maßgebende Vorschriften nicht beachtet hat,
- von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist,
- allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verkannt
- oder sachfremde Erwägungen angestellt hat.
D.h. es findet keine fachlich-inhaltliche Überprüfung der strittigen Bewertung etwa durch eine Neubegutachtung statt! Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird mithilfe eines Bescheids schriftlich mitgeteilt.
Widerspruch beim Widerspruchsausschuss der Universität
Sollte der Bescheid des Prüfungsausschusses dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abhelfen, müssen die Widersprechenden innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob der Widerspruch zurückgezogen wird oder ob er an den Widerspruchsausschuss der Universität weitergeleitet werden soll. Ab dort wird das Widerspruchsverfahren kostenpflichtig.
Weitere Informationen zu Widerspruchsverfahren finden sie in einer Handreichung des Referates Qualität und Recht, die sich speziell an Studierende richtet. Beachten Sie dort insbesondere 3.3 Widerspruch in Prüfungsangelegenheiten
- Handreichung Widerspruchsverfahren [PDF nicht barrierefrei]