Nachteilsausgleich
Studierende, die wegen einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, die Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen Antrag auf die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen (z.B. die Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsleistungen oder die Gewährung von Fehlzeiten) stellen.
Schritt 1: Kontakt mit dem Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
Bitte wenden Sie sich frühzeitig (!) und zu den Sprechzeiten an das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten . Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier: Sprechstundenkonzept. Im Falle einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung stellt das Büro eine auf einen bestimmten Zeitraum begrenzte Empfehlung zur „Gestaltung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 PO" aus.
- Sprechzeiten
- Kontakt Büro für Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
- Sprechstundenkonzept
Schritt 2: Antragstellung an Prüfungsausschuss
Gleich im Anschluss stellen Sie bitte mit dem Webformular einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen die Empfehlung „Gestaltung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 PO" als PDF-Datei bei - sonst kann der Antrag nicht bearbeitet haben.
Anschließend erhalten Sie den Bescheid des Vorsitzes des Prüfungsausschusses, in dem die für einen bestimmten Zeitraum gewährten nachteilsausgleichenden Maßnahmen bzgl. der Erbringung von Studienleistungen aufgelistet sind.
Schritt 3: Vorlage des Bescheids bei Prüfenden
Diesen Bescheid legen Sie bitte spätestens 6 Wochen (!) vor den jeweiligen Prüfungsterminen den entsprechenden Prüfenden vor. Nur auf der Basis dieses Bescheids und mit diesem Vorlauf können die Prüfenden die im Bescheid festgelegten nachteilsausgleichenden Maßnahmen umsetzen.