HR 17 - Die Bedeutung der ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 für das deutsche Arbeitsrecht
28. Januar 2020 - Die Bedeutung der ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 für das deutsche Arbeitsrecht
Vortrag von Prof. Dr. Reingard Zimmer, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
unter der Leitung von Prof. Dr. Marita Körner, Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung
Rechtshaus, Raum EG 15/16, 18:30 Uhr
In der gut besuchten Vortragsveranstaltung hat Frau Prof. Reingard Zimmer, Professorin für deutsches, europäisches und internationales Arbeitsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, die Bedeutung und Tragweite der ILO-Übereinkommen Nr. 87 (zur Vereinigungsfreiheit) und Nr. 98 (zum Recht auf Kollektivverhandlungen) insbesondere für das deutsche Tarif- und Arbeitskampfrecht näher erörtert und aufgezeigt, inwiefern die Übereinkommen zu einer geänderten Rechtspraxis in Deutschland geführt haben.
Verfügbares Material zum Vortrag: