FAQ
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Studium des B.Sc. Volkswirtschaftslehre. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne direkt an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Allgemeines
Wie behalte ich den Überblick, was ich wann im Semester erledigen muss?
Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, veröffentlicht das Studienbüro pro Semester eine Terminübersicht (PDF). Auf dieser Übersicht sind alle für Sie relevanten Termine, d.h. zu Klausuranmeldungen oder -ummeldungen, zu Veranstaltungsanmeldungen, zu den Prüfungszeiträumen etc. zusammengefasst.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Wenn im Laufe Ihres Studiums Fragen auftauchen oder Sie Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an das für den Bachelorstudiengang VWL zuständige Team im Studienbüro Volkswirtschaftslehre.
Welche weiteren Beratungsstellen gibt es?
Neben der Studienfachberatung durch die Studiengangkoordinatoren gibt es verschiedene weitere Beratungsangebote:
- Wenn Sie sich zu den semesterbezogenen Inhalten der Lehrveranstaltungen beraten lassen möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an die einzelnen Lehrenden.
- In Fragen zum Auslandsstudium wenden Sie sich bitte an das International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
- In allgemeinen Studien- und Zulassungsfragen wenden Sie sich bitte an das CampusCenter.
- Im Falle einer psychologischen Beratung wenden Sie sich bitte an die psychologische Beratung der Universität Hamburg.
- In Stipendienfragen berät Sie das Studierendenwerk.
Studium
Worauf muss ich im Studium besonders achten?
Ihr Studium ist stark strukturiert. Das bedeutet für Sie, dass Sie alle Pflichtmodule in bestimmten Semestern besuchen müssen. Bei Wahlpflicht- und Wahlmodulen können Sie variabler planen. Sie sollten jedoch während des Studiums darauf achten, dass Ihr Studium so konzipiert ist, dass Sie pro Semester Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 30 Leistungspunkten absolvieren, damit Sie nicht in Verzug kommen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangkoordinatorin.
Was ist ein Teilmodul?
Unter Teilmodulen versteht man jedes Teil eines Modul, das i.d.R. mit einer Prüfung abgeschlossen wird. D.h. besteht ein Modul aus zwei Lehrveranstaltungen, dann sind das Teilmodule.
Klausuren
Wann muss ich Klausuren schreiben?
Sie müssen nach jedem Semester Klausuren schreiben. Es ist möglich, die Klausur der absolvierten Veranstaltung zu zwei Prüfungsterminen zu schreiben, wobei Sie wählen können, ob sie den ersten oder den zweiten Prüfungstermin nutzen möchten:
Der erste Prüfungstermin liegt direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit, der zweite Prüfungstermin kurz vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen des kommenden Fachsemesters.
Es ist jedoch dringend ratsam den ersten Prüfungstermin wahrzunehmen und die Lehrveranstaltung direkt nach dem Semester durch Klausur abzuschließen. Wenn Sie bei der Klausurplanung Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studiengangkoordinatoren.
Kann ich mich für Klausuren wieder abmelden?
Ja, innerhalb der auf der Terminübersicht angegebenen Frist können Sie sich von Klausuren von Wahl- und Wahlpflichtmodulen dadurch abmelden, dass sie sie in ein späteres Semester verschieben.
Falls Sie in einem Semester sieben oder mehr Klausuren angemeldet haben, möchte ich Sie dringend bitten in eine Studienfachberatung der Studienkoordinatoren zu gehen, da Sie sich ein sehr hohes Pensum zumuten, das möglicherweise nicht nötig bzw. möglich ist.
Muss ich den zweiten Prüfungstermin wahrnehmen, wenn ich im ersten durchgefallen bin?
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können die Klausur in das nächste Jahr verschieben. Aber es ist ratsam, eine Veranstaltung auch durch Klausur direkt nach dem Semester abzuschließen. Sonst müssen Sie die Veranstaltung erneut besuchen, ggf. Studienleistungen einreichen und die Klausur nochmal vorbereiten. Gerade da die Lehrenden wechseln können, bedeutet das einen hohen Arbeitsaufwand.
Was muss ich bei Krankmeldungen beachten?
Im Bachelorstudiengang VWL müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes einreichen. Bitte laden Sie auf der Seite des Studienbüros das dafür vorgesehene Formular (PDF) herunter, füllen es aus und reichen beides zusammen ein. Dieses Attest müssen Sie spätestens nach sieben Kalendertagen ab Krankschreibung im Studienbüro abgeben. Sie können es persönlich vorbeibringen, aber natürlich auch per Post schicken. (Weitere Informationen zu Krankmeldungen)