Profil
Abschluss: Master of Arts
Umfang: 120 ECTS-Leistungspunkte
Regelstudienzeit: 4 Fachsemester
Studienplätze: 35
Zulassung: zum Wintersemester
Bewerbungszeitraum: 01.06.-15.07.
Kosten: Keine Studiengebühren, allgemeiner Semesterbeitrag
Unser Verständnis von HRM/Personalpolitik ist sozialwissenschaftlich fundiert. Charakteristisch ist ihr spezifisch politischer und sozialökonomischer Blickwinkel auf praktisch-ökonomische Fragestellungen.
In den Unternehmen zählen die Potenziale menschlicher Arbeitskraft und die Verknüpfung von Arbeit und Lernen zu Schlüsselfaktoren betrieblicher Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit. Das gilt gleichermaßen für gewinnorientierte wie Nonprofit-Organisationen. Dagegen stehen Arbeitsverwaltung, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte oder Gleichstellungsbeauftragte vor der Aufgabe, möglichen Verwerfungen der Flexibilisierung gegenzusteuern. Dabei bieten Wissenschaft, Bildungseinrichtungen sowie Unternehmens- und Personalberatungen verschiedene Handlungskonzepte an.
Eine Qualifikation in Human Resource Management und Personalpolitik bietet somit nicht nur in Personalabteilungen zahlreiche Einsatzfelder, sondern auch in Beratungsunternehmen, (Weiter-)Bildungsinstitutionen und Start-ups.
Kennzeichen des Masterstudiengangs
Der Masterstudiengang HRM/Personalpolitik verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, der verhaltenswissenschaftlich geprägt und empirisch fundiert ist. Die grundlegenden Fachdisziplinen Betriebswirtschaft, Organisationswissenschaften und Arbeitsrecht werden durch soziologische Themenstellungen ergänzt. Neben den Kerngebieten des Human Resource Managements sowie angrenzenden Gebieten wie Organisationstheorie umfasst das Angebot die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Team- und Projektmanagement, Interkulturelle Kompetenz und Konfliktmanagement.
Im Zentrum des Veranstaltungsangebotes steht ein zweisemestriges Forschungsprojekt. Ziel dieses Studienprojekts ist die eigenständige Analyse wissenschaftlicher Fragestellungen mithilfe empirischer Forschungsmethoden aus dem Bereich der Personalforschung. Studierende erhalten hier die Gelegenheit, nach dem Prinzip des forschenden Lernens und in Kooperation mit Unternehmen und Verbänden zu arbeiten.
Wesentliches Lernziel für ein erfolgreiches Projekt ist ein eigenständiger Umgang mit Methoden qualitativer und quantitativer Sozialforschung. In Arbeitsgruppen werden innerhalb eines Rahmenthemas (z.B. Personalauswahl, Digitalisierung der Arbeit, Agilität im HRM, Führung, Entgrenzung der Arbeit, Diversity Management, Gesundheit) spezifische personalpolitische Fragestellungen bearbeitet. Dadurch soll neben einem effektiven Zeitmanagement das koordinierte Arbeiten im Team eingeübt werden. Einige Abschlussberichte verschiedener Jahrgänge werden veröffentlicht.
Der Studiengang kann auch in Teilzeit studiert werden, dann beträgt die Regelstudienzeit sieben Semester. Trotz der Möglichkeit des Teilzeitstudiums handelt es sich beim Masterstudiengang HRM/Personalpolitik jedoch nicht um einen berufsbegleitenden Master mit Abend- und Wochenendstudium. Die Veranstaltungen finden in der Regel in der Woche ganztägig statt.
Qualifikationsziele
Der Masterstudiengang HRM/Personalpolitik hat durch seine ausgeprägte Forschungsorientierung den Anspruch, Absolvierende auf eine wissenschaftliche Karriere vorzubereiten und eröffnet die Möglichkeit zur Promotion. Gleichzeitig befähigen die im Rahmen des Studiums aufgebauten Kompetenzen zu einer beruflichen Tätigkeit im Personalbereich von öffentlichen, privaten sowie Non-Profit Organisationen und Unternehmen.
Dementsprechend verfolgt der Studiengang folgende Studienziele:
- Erstens werden umfassende Kenntnisse personalwirtschaftlicher Aufgaben, Probleme, Instrumente und Sichtweisen - gegebenenfalls in der exemplarischen Vertiefung - vermittelt.
- Zweitens werden Theorien unterschiedlicher Herkunft mit ihrem spezifischen Beitrag für personalpolitische Fragen reflektiert gehandhabt.
- Drittens werden methodische Kompetenzen vom Einsatz bis hin zur kritischen Reflexion in der Erforschung personalwirtschaftlicher Fragestellungen vermittelt.
- Viertens werden durch Teamprojekte und Gruppendiskussionen soziale Kompetenzen gefördert.
Insgesamt wird angestrebt, dass die Absolvierenden langfristig über die Kompetenzen verfügen, selbstständig, mit Nutzung des interdisziplinären Forschungsstands und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden einzeln und im Team personalwirtschaftliche Aufgaben fundiert und reflektiert zu handhaben.
Es wird der Titel Master of Arts verliehen. Der Abschluss berechtigt zur Promotion. Eine Doktorarbeit können Sie an einem thematisch passenden Lehrstuhl verfassen, entweder als wissenschaftlich Mitarbeitende an einem Lehrstuhl oder als Externe neben Ihrer Berufstätigkeit.
Promotionsthemen der letzten Jahre waren beispielsweise:
- „Steps toward a mindful organization“,
- „Die mikropolitische Situation von Frauen in technischen Berufen“,
- "Das Beste aus zwei divergenten Arbeitswelten. Eine Analyse individueller Karriereverläufe und -konzepte von Personen in einer Doppelerwerbstätigkeit unter Einbeziehung der Self-Determination Theory“,
- „Karrieremuster deutscher Führungskräfte. Analyse der Sequenzmuster, Ursachen und Auswirkungen anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels“ und
- „Regulierung der Arbeitsbeziehung in Freien Berufen – am Beispiel rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Unternehmen".
Weitere Informationen zur Promotion an unserer Fakultät finden Sie auf der Website der Graduate School.
Aufbau und Inhalt
Der Studiengang hat einen Umfang von 120 ECTS, die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Die Studierenden haben im 1., 2. und 3. Semester eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten zur Zusammenstellung ihres Masterstudiums. Grundsätzlich sollen in jedem Semester 30 Leistungspunkte (ECTS) erbracht werden. Die Veranstaltungen sind entsprechend den zeitlichen Anforderungen, die sie an die Studierenden stellen, mit ECTS gewichtet.
Der Studiengang startet – vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Satzungen durch das Präsidium der UHH - zum Wintersemester 2023/2024 mit einem neuen, leicht veränderten Curriculum. Die wesentlichste Änderung ist, dass sich zukünftig ein Auslandssemester leichter in das Studium integrieren lässt. Weitere Informationen folgen. Der hier dargestellte Aufbau bezieht sich auf die auslaufende Studienstruktur.
Der Aufbau des zweijährigen Masterstudiengangs HRM/Personalpolitik folgt einer modularen Struktur und umfasst:
- Sechs Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 36 ECTS. In den Pflichtmodulen werden Grundfragen des Human Resource Managements behandelt und ein Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung durchgeführt.
- Sieben Wahlpflichtmodule, von denen vier im Umfang von insgesamt 24 ECTS absolviert werden müssen. Im Wahlpflichtbereich können die Studierenden aus verschiedenen Teilbereichen des Human Resource Managements und angrenzenden Gebieten wählen und eigene Schwerpunkte setzen.
- Einen Freien Wahlbereich im Umfang von 12 ECTS. Im Freien Wahlbereich können Module und Lehrveranstaltungen aus anderen Masterstudiengängen belegt werden. Außerdem können zusätzliche Lehrveranstaltungen aus den Wahlpflichtmodulen aus dem eigenen Studiengang belegt werden.
Das Angebot an Pflicht- und Wahlpflichtmodulen gewährleistet den Erwerb zentraler Kenntnisse des Human Resource Managements und ermöglicht zugleich Vertiefungen nach individuellen Wünschen.
Die Veranstaltungen sind entsprechend den zeitlichen Anforderungen, die sie an die Studierenden stellen, mit ECTS gewichtet. Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sind insgesamt 120 ECTS nachzuweisen.
Als weitere Bestandteile runden ein Pflichtpraktikum im dritten Semester (12 Wochen/15 ECTS) im Aufgabenbereich des Human Resource Managements einer Organisation sowie die Masterarbeit mit sechsmonatiger Bearbeitungszeit (30 ECTS) das Studienprogramm ab. In der Masterarbeit wird ein aktuelles personalwirtschaftliches bzw. personalpolitisches Thema eigenständig und in der Regel mit einer empirischen Untersuchung bearbeitet. Die Veranstaltung „Masterwerkstatt“ bereitet auf die Masterarbeit vor.
Einen guten Überblick über den Studienverlauf vermitteln die Modulübersicht (PDF) und das Modulhandbuch (PDF) und die folgenden Erläuterungen.
Erstes Semester
Mit den Pflichtmodulen "Methoden der Personal- und Organisationsforschung" und "Organisationstheorie und -entwicklung" werden fachwissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt und damit eine Wissensverbreiterung angestrebt. Diese Module werden fast ausschließlich durch professorale Lehre abgedeckt oder durch fest angestelltes wissenschaftliches Personal. Parallel können im ersten Semester bereits durch den Besuch von Wahlpflichtmodulen und Modulen im Freien Wahlbereich eigene Schwerpunkte gesetzt werden.
Beispielsweise können sich die Studierenden im Wahlpflichtmodul "Praxis der Personalarbeit" in praktischen Übungen zu Personalfragen und Personalentscheidungen selbst erproben, Kenntnisse und Fähigkeiten an praktischen Beispielen, Simulationen und Fallstudien entwickeln und Schlüsselqualifikationen auf dem jeweiligen Themenfeld erwerben. Diese Kompetenzvermittlung im Modul "Praxis der Personalarbeit" erfolgt in der Regel durch externes Fachpersonal mit praktischer Erfahrung.
Die im Winter- und Sommersemester jeweils abwechselnd angebotenen Wahlpflichtmodule sind:
- Organizational Behavior and Leadership
- Managing Diversity
- Vertiefung Arbeitsrecht
- Internationales Organisations- und Personalmanagement
- Aktuelle Themen und Instrumente des HRM
- Praxis der Personalarbeit
- Introduction to Corporate Social Responsibility: Grundlagen und aktuelle Probleme der Wirtschafts- und Unternehmensethik
Zweites Semester
Es beginnt die Wissensvertiefung durch das Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung. Im Projekt entwickeln die Studierenden Forschungsfragen zur betrieblichen Personalpolitik, die auch empirisch erforscht werden. Etwaige Handlungsempfehlungen werden abgeleitet.
Im Pflichtmodul "HRM Colloquium" sollen die Studierenden anhand aktueller Beispiele aus der Personalpraxis und der Personalforschung den Umgang mit praktischen und wissenschaftlichen Problemen des Human Resource Managements kennen lernen.
In dem Pflichtmodul "Masterwerkstatt" erläutern Studierende Vorgehensweisen und Teilergebnisse ihrer Masterarbeiten und bereiten die Studierenden im zweiten Semester auf die Masterarbeit vor. Durch den Besuch von Wahlpflichtmodulen und Modulen im Freien Wahlbereich können darüber hinaus eigene Schwerpunkte gesetzt werden.
Drittes Semester
Der Forschungsprozess im Studienprojekt wird abgeschlossen. Es wird außerdem in dem Pflichtmodul "Strategisches Personalmanagement" auf die im ersten Semester erworbenen fachwissenschaftliche Grundkenntnisse aufgebaut.
Im Rahmen des Pflichtpraktikums erfolgen ein Transfer und eine Reflektion des erworbenen Wissens in praktischen Erfahrungen. Sofern noch Leistungspunkte in Wahlpflichtmodulen und in Wahlmodulen zu erzielen sind, werden diese im dritten Semester erbracht.
Viertes Semester
Es folgt eine wissenschaftliche Qualifizierung durch die Anfertigung der Master-Thesis.
Besondere Wahlpflichtmodule
In dem Masterstudiengang entspricht ein Modul einer Lehrveranstaltung. Beispielsweise wird im Wahlpflichtmodul Managing Diversity die Veranstaltung Managing Diversity angeboten.
Eine Ausnahme bilden folgende Wahlpflichtmodule:
- Vertiefung Arbeitsrecht
- Aktuelle Themen und Instrumente des HRM
- Praxis der Personalarbeit
In diesen Wahlpflichtmodulen werden semesterweise verschiedene Veranstaltungen angeboten: Beispielsweise kann in einem Semester im Modul Vertiefung Arbeitsrecht zwischen einer Veranstaltung über Arbeitsvertragsrecht oder über Arbeitnehmerdatenschutz gewählt werden. Mit erfolgreichem Abschluss einer Prüfungsleistung in einer Veranstaltung gilt das Modul als abgeschlossen und kann nicht erneut gewählt werden. Bei Interesse kann die zweite Veranstaltung im Freien Wahlbereich gewählt werden.
Der Freie Wahlbereich
Über den Freien Wahlbereich besteht die Möglichkeit das Studienprogramm eigenverantwortlich mitzugestalten. Jedes Semester kann aus einer Vielzahl von Veranstaltungen aus den Masterprogrammen der Fakultät gewählt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen aus den Wahlpflichtmodulen des eigenen Masterprogramms zu belegen. Studierende, die z.B. das Modul Vertiefung Arbeitsrecht bereits erfolgreich abgeschlossen haben, können im Freien Wahlbereich weitere Veranstaltungen aus dem Themengebiet belegen.
Das Pflichtpraktikum
Ziel des Praktikums, das in einer Personalabteilung eines Unternehmens absolviert werden soll, ist es, das Masterprogramm durch anwendungsorientierte Praxis zu ergänzen. Die Studierenden zeigen in dem einzureichenden Praktikumsbericht, dass sie in der Lage sind, aus der Praxis herangetragene Fragestellungen mittels wissenschaftlicher Vorgehensweise zu lösen.
Das Praktikum soll die Studierenden bei der beruflichen Orientierung unterstützen und zur Vertiefung bestimmter Fragestellungen im Verlauf des Studiums motivieren.
Das Praktikum soll 10-12 Vollzeitarbeitswochen (400-480 Arbeitsstunden) umfassen und wird in der Regel in den Semesterferien durchgeführt. Studierende, die während des Studiums einer Werkstudierendentätigkeit nachgehen, haben die Möglichkeit, diese Tätigkeit anerkennen zu lassen.
Neue Studienstruktur ab Wintersemester 2023/2024
Vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Satzungen durch das Präsidium der UHH gilt ab dem Wintersemester 2023/2024 ein neues leicht verändertes Curriculum. Weitere Informationen folgen.