Bewerbung
Beginn des Programms: 1 x jährlich zum Wintersemester
Anzahl der Studienplätze: 35 pro Jahr
Bewerbungszeitraum: 01. Juni - 15. Juli
Zulassungsbescheid: 19. August 2020; online in Ihrem STiNE-Bewerberaccount unter "Dokumente" inkl. Immatrikulationsantrag, der innerhalb von 14 Tagen mit Originaldokumenten zurück gesendet werden muss
Vorlesungsbeginn: 02. November 2020. Die Einführungsveranstaltungen (Orientierungstage) für Studienanfänger/innen finden in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt (Di - Fr). (Semesterzeiten)
Kosten: Der allgemeine Semesterbeitrag (inkl. Semesterticket). Aktuelle Informationen zu
den Semesterbeiträgen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter www.unihamburg.de/semesterbeitrag
Zugangsvoraussetzungen
1. Hochschulabschluss
Nachweis über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Sozialökonomie oder über einen gleichwertigen Abschluss an einer Hochschule in einem sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang.
Wer im Kalenderjahr der Bewerbung den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen kann, kann im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden, wenn er/sie ein aktuelles Transcript of Records vorlegt, das die aktuelle Durchschnittsnote ausweist.
Das Abschlusszeugnis ist in den vorgenannten Fällen unverzüglich nachzureichen. Erfolgt die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung, wird eine bedingte Zulassung mit der Auflage ausgesprochen werden, das fehlende Zeugnis bis zum Ende des ersten Studiensemesters (31.03. des folgenden Jahres) einzureichen.
2. Interdisziplinäre Grundkenntnisse
Nachweis von jeweils mindestens 10 ECTS in den Disziplinen Soziologie und Volkswirtschaftslehre, in beiden Disziplinen zusammen mindestens 40 ECTS.
Maximal 6 der 40 Leistungspunkte/ECTS können in einer Disziplin bis zum Ende des ersten Semesters nachgereicht werden.
Das bedeutet, dass Sie mit Auflage zugelassen werden können, wenn Sie mind. 4 ECTS in jeder Disziplin nachweisen. Die Auflage ist , im ersten Mastersemester einen geeigneten Kurs aus dem Bachelor Sozialökonomie erfolgreich abzuschließen (mind. 4,0).
3. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (nur für Bildungsausländer/innen)
Falls Sie Ihr Erststudium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen Sie die für ein Studium in Deutschland erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Hinweise zu den von der Universität Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie auf folgender Website: www.uni-hamburg.de/Sprachkenntnisse .
Das entsprechende Sprachzertifikat muss erst zur Immatrikulation vorgelegt werden. Für die Bewerbung genügt eine schriftliche Bestätigung, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (entsprechend der eben genannten Bestimmungen, vgl. § 3 der Universitäts-Zulassungssatzung) verfügen.
Bitte nutzen Sie dafür den folgenden Textbaustein, ergänzen ihn um Ihre persönlichen Daten und unterzeichnen einen Ausdruck davon eigenhändig.
"Hiermit bestätige ich, dass ich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend den Bestimmungen in § 3 der Universitäts-Zulassungssatzung verfüge. Ich bin mir bewusst, dass ich den erforderlichen Nachweis im Immatrikulationsverfahren nachreichen muss.
Ort/Datum und Unterschrift"
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte ans Campus Center: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/info-beratung-online.html
4. Nachweis englischer Sprachkenntnisse
Gute Englischkenntnisse werden erwartet. Ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse ist nicht erforderlich. Die Pflichtveranstaltungen des Masterprogramms werden in deutscher Sprache angeboten, allerdings wird auch englischsprachige Literatur gelesen. Wahlpflichtveranstaltungen können auf Englisch gelehrt werden.
Bewerbungsverfahren und -unterlagen
Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:
- Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars der Zulassungsstelle der Universität Hamburg im: STINE-Bewerbungsportal
- Legen Sie einen Bewerberaccount an
- Füllen Sie das Online-Formular aus. (Erneutes Einloggen innerhalb des Bewerbungszeitraums jederzeit möglich. Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an: uhh.bewerbung-technik@rrz.uni-hamburg.de(uhh.bewrbung-technik"AT"rrz.uni-hamburg.de) )
- Drucken Sie das Formular aus und senden Sie es danach elektronisch ab. Unterschreiben Sie den Ausdruck auf der letzten Seite unten rechts und legen es der papierenen Bewerbung bei.
- Papierbewerbung
- Stellen Sie die einzureichenden Unterlagen (siehe unten) zusammen und beachten Sie folgendes:
- Reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein, sondern nur einfache, unbeglaubigte Kopien. Ihre Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nicht zurück gesandt werden und werden nach einem halben Jahr vernichtet.
- Da die eingegangen Unterlagen von uns zur Weiterverarbeitung gelocht und abgeheftet werden, verzichten Sie bitte auf aufwändige und teure Mappen oder Plastikhüllen.
- um uns die Arbeit bei der Sichtung Ihrer Unterlagen zu erleichtern, reichen Sie diese bitte nach dieser Reihenfolge sortiert und mit jeweils einem betitelten Deckblatt getrennt ein
- Es gilt der tatsächliche Eingang der Unterlagen an die unten angegebene Adresse. Das Datum des Poststempels ahrt die Frist nicht! Anträge, die bis zu den genannten Terminen nicht form- und/oder fristgerecht eingegangen sind, werden vom jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Eine Eingangsbestätigung wird nicht erteilt; von Rückfragen bitten wir abzusehen.
- Schriftliche Begründung ("Motivationsschreiben") anhand dieses Fragebogens für die Wahl des weiterführenden Studiums, insbesondere für die Wahl des Masterstudiengangs
- Tabellarischer Lebenslauf
- Abschluss-Urkunde des Erststudiums mit ausgewiesener Abschlussnote evtl. auch durch das Transcript of Records des Erststudiums als unbeglaubigte Kopie. (Falls das Abschlusszeugnis noch nicht verfügbar ist, ein Transcript of Records/offizieller Notenspiegel inkl. Durchschnittsnote).
- Nachweis der interdisziplinären Grundkenntnisse in Soziologie und Volkswirtschaftslehre. Markieren Sie mit zwei unterschiedlichen Farben dafür die relevanten Module/Kurse und die erreichten Leistungspunkte im Abschlusszeugnis, Transcript of Records oder andere Leistungsnachweisen. Sind Lehrveranstaltungen nicht eindeutig aus ihrem Titel oder ihrem Inhalt heraus einer der Disziplinen VWL oder Soziologie zuzuordnen, legen Sie die Modul/Lehrveranstaltungsbeschreibung bei. Anteilige Kreditpunkte von Kursen können angerechnet werden.
- Nachweise über Berufsausbildung, Berufstätigkeit, sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten und wissenschaftliche Publikationen (soweit vorhanden).
- Ausdruck des Online-Formulars mit Unterschrift
- Nur für Bildungsausländer/innen:
- Bestätigung Sprachkenntnisse Deutsch
- zum Zeitpunkt der Bewerbung durch anerkannte Zertifikate in Kopie oder anhand der formlosen Erklärung über vorhandene Deutschkenntnisse. Siehe Zugangsvoraussetzungen.
- Mit der Immatrikulation durch Einreichen vorhandener Sprachkenntnisse in Deutsch anhand der Originale anerkannter Nachweise. Siehe Zugangsvoraussetzungen.
- Erläuterung des heimischen Notensystems. (Auszüge/Kopien aus dem Internet oder anderer Bezugsquellen möglich).
- Bestätigung Sprachkenntnisse Deutsch
Fehlende oder nicht der Form entsprechende Unterlagen werden im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt bzw. führen zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren.
Bewerbungsanschrift
Universität Hamburg
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Studienbüro Sozialökonomie
Kennwort: M.A. Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien
Von-Melle-Park 9
D - 20146 Hamburg
Kontaktformular für inhaltliche Fragen zur Online-Bewerbung: www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen
Kontaktformular für technische Fragen zur Online-Bewerbung: https://support.rrz.uni-hamburg.de/bewerbung/
Studiengangskoordinatorin | Studienfachberaterin
Alexa Kramer
Von‐Melle‐Park 9 / D‐20146 Hamburg / Raum A 116
Tel: +49 (0)40 42838 2552
E‐Mail: awg.wiso"AT"uni‐hamburg.de
Härtefallantrag und Nachteilausgleich
Sonderanträge und Wartesemester
Mit einem Härtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer besonderen persönlichen Situation können Sie im Bewerbungsverfahren Umstände geltend machen, die eine bevorzugte Zulassung zum Studium erfordern. 10% der Studienplätze werden über diese Härtefallquote vergeben. Weitere 2% der Studienplätze werden an Spitzensportlerinnen und –sportler vergeben. Diese Sonderanträge sind direkt an das Campus Center zu richten. Auf der Website des Campus Center finden Sie ausführliche Informationen (link zu https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/master/sonderantraege.html) zu den Sonderanträgen.
Bewerberinnen und Bewerber, die Wartesemester geltend machen möchten, können dies direkt in der STiNE-Onlinebewerbung tun. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Bei Rückfragen zu Anträgen auf Nachteilausgleich steht Ihnen im Campus Center das Büro für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Verfügung.
Mitteilung über das Ergebnis der Bewerbung
Die Zulassungs‐ bzw. Ablehnungsbescheide werden Ihnen in Ihrem Stine‐Account unter dem Menüpunkt "Dokumente" inkl. Immatrikulationsantrag zur Verfügung gestellt. Kontrollieren Sie diese zu den vom Service für Studierende/Campus Center, Alsterterasse 1 angekündigten Terminen. Sie müssen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist (7 Tage) Ihren ausgefüllten Immatrikulationsantrag inkl. der im Zulassungsbescheid genannten Anlagen beim Service für Studierende/Campus Center einreichen. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den zugesagten Studienplatz!
Einschreibe- und Rückmeldestelle:
Universität Hamburg
Service für Studierende / Campus Center
Alsterterasse 1
D - 20354 Hamburg
Auswahlverfahren und -kriterien
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die die besonderen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Anzahl der für den Masterstudiengang zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien, für die entsprechende Nachweise bei der Bewerbung fristgerecht einzureichen sind:
a) Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bzw. der aktuellen Durchschnittsnote,
b) Begründung der Studienwahl anhand eines vorgegebenen Fragebogens im Umfang von zwei Seiten. Die Einstufung der Begründung erfolgt nach vorab festgelegten Benotungsrichtlinien.
c) Soweit vorhanden Nachweise über abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder mind. sechsjährige Berufstätigkeit.
Die Kriterien a) und b) werden nach der Notenskala der Prüfungsordnung bewertet. Das Kriterium a) wird mit 70%, das Kriterium b) mit 30% gewichtet. Daraus wird eine Gesamtnote gebildet. Bei Erfüllung von Kriterium c) verbessert sich die Gesamtnote um eine Stufe in der Notenskala.
Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission, die nach Maßgabe der Satzung der Universität Hamburg über die Zulassung zum Studium in der jeweils geltenden Fassung gebildet wird.
Satzungen - Dokumente - Downloads
· Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - (Siehe für den AWG-ÖkSoz in der jeweils geltenden Satzung § 1, 9. )
· Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - (Siehe für den AWG-ÖkSoz in der jeweils geltenden Satzung Abschnitt B, 9.)
Fragebogen / "Motivationsschreiben" / schriftliche Begründung für die Bewerbung (PDF)
Weitere Bewerbungsinformationen des Campus Centers der Universität Hamburg