Studien- und Leistungsbescheinigungen
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den wichtigsten Studien- und Leistungsbescheinigungen:
Transcript of Records
- Auf dem Transcript werden nur die bestandenen Prüfungsleistungen ausgewiesen.
- Bachelor-Studierende können für Master-Bewerbungen ein ToR mit Angabe der noch ausstehenden Leistungspunkte und dem voraussichtlichen Studienende erhalten.
- Die Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte dem Antrag.
- Das Transcript of Records wird in einfacher Ausführung im Original ausgestellt. Das Studienbüro erstellt keine Kopien oder Beglaubigungen.
- Der Antrag muss mit originaler Unterschrift vorliegen. Den Antrag können Sie uns auf folgenden Wegen zukommen lassen: entweder per Post, Abgabe während der Öffnungszeiten Mo-Fr tägl. 11-15 Uhr am Service-Point oder Einwurf in den Briefkasten vor dem Studienbüro Sozialökonomie (Von-Melle-Park 9, Aufgang A, 20146 Hamburg)
§48 BAföG-Leistungsbescheinigung
Wenn Sie eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG für das Studierendenwerk Hamburg benötigen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG“ an Ihre Prüfungsmanagerin oder Ihren Prüfungsmanager.
Sie werden per E-Mail von uns benachrichtigt, sobald Sie Ihre Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG am Service Point des Studienbüros Sozialökonomie abholen können.
Bitte beachten Sie, dass die ECTS-Credits des laufenden Semesters erst ab 01.04 (nach Wintersemester) bzw. 01.10. (nach Sommersemester) berücksichtigt werden können.
Hinweis: Eine Überprüfung der Leistungen durch den/die BAföG-Beauftragte/n des Fachgebietes Sozialökonomie ist nicht erforderlich.
Abschlussdokumente
Die Abschlussdokumente
- Folgende Abschlussdokumente werden erstellt:
- Prüfungszeugnis,
- Urkunde,
- Diploma Supplement,
- Transcript of Records
- und ggf. eine Bescheinigung über extracurriculare Veranstaltungen und Leistungen.
- Soweit die jeweilige Prüfungsordnung dies vorsieht, werden die Abschlussdokumente auch mit einer englischsprachigen Übersetzung ausgehändigt.
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- Die Dokumente weisen als Abschlussdatum das Datum der letzten Prüfungsleistung aus.
Ist z.B. die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung, ist das (tatsächliche) Abgabedatum das offizielle Abschlussdatum des Studiums. Zudem wird das Datum der Dokumenterstellung festgehalten. Die Anzahl der Fachsemester, die für das Studium benötigt wurden, wird nicht explizit dokumentiert. Es wird jedoch ausgewiesen, wann die jeweiligen Leistungen abgeschlossen wurden. - Nicht bestandene Prüfungsleistungen, nicht abgeschlossene Veranstaltungen und Module sowie Fehlversuche werden in den Abschlussdokumenten nicht aufgeführt.
- Leistungen, die Sie zusätzlich erbracht haben und die nicht in den Abschluss mit einfließen, werden in der Bescheinigung über extracurriculare Veranstaltungen und Leistungen aufgelistet. Hierzu zählen
- Veranstaltungen aus dem eigenen Studiengang, die über die geforderten 180 ECTS im Bachelor bzw. 120 ECTS in den Masterstudiengängen hinaus erfolgreich abgeschlossen wurden. Welche Veranstaltungen hier aufgelistet werden, entscheiden Sie mit dem Zeugnisantrag.
- Veranstaltungen, die nicht im eigenen Studiengang angerechnet werden können, z.B. Computer-Kurse des regionalen Rechenzentrums, Sprachkurse sofern diese im eigenen Studiengang nicht berücksichtigt werden können, Kurse des Universitätskollegs.
- Im Human Resource Management (M.A.) und im Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft – Ökonomische und Soziologische Studien (M.A.) wird auch der Auflagenkurs auf der Bescheinigung dokumentiert.
- Auf dem Prüfungszeugnis werden keine ECTS-Credits ausgewiesen. Diese sind dem Transcript of Records zu entnehmen.
- Das Prüfungszeugnis, das Transcript of Records und das Diploma Supplement wird von der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet. Die Urkunde wird von der Dekanin bzw. dem Dekan unterzeichnet.
Ausstellung und Erhalt der Abschlussdokumente
- Nach Erbringung und Bewertung aller Prüfungsleistungen (Ergebnisse in Stine) wird ein Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente vom zuständigen Prüfungsmanagement per Post zugesandt.
In der Regel wird dieser Antrag dem Gutachten der Abschlussarbeit beigelegt. - Die Dokumente können per Post zugesandt oder persönlich abgeholt werden.
Wichtige Hinweise:
- Für alle Studierende des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie und alle Studierende der Masterstudiengänge gilt: zum Zeitpunkt der Erbringung der letzten Prüfungsleistung muss man immatrikuliert sein.
- Eine Exmatrikulation erfolgt nicht automatisch. Informationen zum Verfahren erhalten Sie beim zuständigen CampusCenter.
Zweitschriften
Zweitschriften ersetzen die originalen Zeugnisdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie werden auf Antrag erstellt, wenn die Originale unauffindbar sind oder sie verloren oder zerstört wurden. Eine Zweitschrift kann nur ausgestellt werden, wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind
Die Ausstellung der Ersatzdokumente ist kostenpflichtig gemäß Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Universität Hamburg (10,00 EUR bis 40,00 Euro pro Dokument, maximal 75,00 Euro insgesamt).
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen an der Universität Hamburg
Die Zweitschrift muss deutlich als solche kenntlich gemacht werden und darf vom Original nicht abweichen (Namensänderungen werden z. B. nicht berücksichtigt). Zweitschriften tragen das Datum des Tages, an dem die Ausstellung der Zweitschrift erfolgt.
Da die Erstellung einer Zweitschrift oftmals sehr aufwändig ist, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Wochen rechnen.
Antragsformular inkl. Hinweise zum Ablauf und Gebührenermittlung
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Prüfungsmanagerin bzw. den für Sie zuständigen Prüfungsmanager Kontakt
Rentenversicherungsbescheinigung/Bescheinigung der Studienzeit
Rentenversicherungsbescheinigung und Nachweis der Studienzeit
Ihr Studium am Fachbereich Sozialökonomie an der Universität Hamburg oder an der ehemaligen Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) können Sie gegenüber Behörden oder anderen Insitutionen wie folgt nachweisen:
- Studiumsabschluss ab 01.01.2005: Das CampusCenter der Universität Hamburg bietet ein elektronisches Formular zur Anforderung einer sog. "Rentenausfallzeitbescheinigung".
- Haben Sie Ihr Studium vor dem 01.01.2005 an der damaligen Hochschule für Wirtschaft und Politik abgeschlossen, können Sie eine Rentenversicherungsbescheinigung beim Studienbüro Sozialökonomie anfordern. Die Rentenversicherungsbescheinigung wurde standardmäßig mit den damaligen Abschlussdokumenten erstellt und ausgehändigt. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihnen diese vorliegt, bevor Sie eine entsprechende Anfrage stellen.
Um Ihnen eine Studienzeitbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir unbedingt folgende Angaben von Ihnen:- Ihren Namen (gegebenfalls den abweichenden Namen zum Zeitpunkt Ihres Studiums), Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort
- Ihre aktuelle Anschrift
- Weitere Angaben zum Studium wie Matrikelnummer, Studiengang, Studienzeiten und Datum des Studienabschlusses erleichtern uns die Arbeit.
Bitte übermitteln Sie uns diese Angaben postalisch oder per E-Mail. Ansprechperson im Studienbüro Sozialökonomie ist die für Sie zuständige Prüfungsmanagerin. Diese finden Sie in der Rubrik Kontakt entsprechend dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Im- und Exmatrikulation
Für die Rückmeldung und Exmatrikulation ist das Campus Center, Alsterterasse 1, zuständig.
Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Campus Center der Universität Hamburg
Weitere Informationen zur Zulassung und Immatrikulation finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Campus Centers der Universität Hamburg.
Beglaubigungen
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) oder anderer Dokumente, die Sie im Verlauf Ihres Studiums erhalten haben? Dafür wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Meldebehörde. Welche Meldebehörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Hamburg können Sie Ihre Unterlagen bei den Kundenzentren der Stadt beglaubigen lassen.
Weitere Informationen:
Behördenfinder der Stadt Hamburg
Informationen über die Durchführung von Beglaubigungen, Stadt Hamburg
Informationen über Vorbeglaubigungen bzw. Apostillen für das Ausland, Stadt Hamburg
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in den Studienbüros der Fakultät WiSo keine Beglaubigungen durchgeführt werden.
Degree Verification
Bei einer Degree Verification handelt es sich um eine Bestätigung Ihrer Hochschule über Ihren Studienabschluss mit insbesondere folgenden Angaben: Studiengang, akademischer Grad und Abschlussdatum. Diese Form der Bestätigung wird im Einzelfall von potenziellen, häufig ausländischen Arbeitgebern nachgefragt.
Wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das CampusCenter der Universität Hamburg und nutzen dafür das Kontaktformular: