Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Allgemeine Informationen An- und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Grundsatz:
Bitte beachten Sie: Ohne STiNE-Anmeldung ist keine Lehrveranstaltungs- und Prüfungsteilnahme möglich!
In welchem Zeitraum kann ich mich zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden?
Die Anmeldephasen der Universität Hamburg werden frühzeitig auf der STiNE Website bekannt gegeben: STiNE-Anmeldephasen
Warum gibt es verschiedene Anmeldephasen und welche sollte ich nutzen?
- Wir empfehlen Ihnen dringend, die (erste) Anmeldephase zu nutzen. Diese ist insbesondere für die Anmeldung zu teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltungen wichtig. Denn die später folgenden Anmeldephasen dienen im Wesentlichen der Feinjustierung und der Restplatzvergabe. Die Lehrveranstaltungsplätze werden im Anschluss an die Anmeldephase nach dem Zufallsprinzip vergeben. Zu welchem Zeitpunkt man sich innerhalb der Anmeldephase angemeldet hat, spielt für die Vergabe der Plätze also keine Rolle.
- In der Nachmeldephase können Sie sich zu weiteren Lehrveranstaltungen anmelden oder sich von Veranstaltungen abmelden, wenn Sie in der Anmeldephase mehr Plätze erhalten haben, als Sie benötigen. Die Lehrveranstaltungsplätze werden im Anschluss an die Nachmeldephase nach dem Zufallsprinzip vergeben.
In der Nachmeldephase Direktakzept ist die Anmeldung hingegen nur möglich, wenn Restplätze verfügbar sind; die Platzvergabe erfolgt hier unmittelbar mit der Anmeldung.
Die Nachmeldephase Direktakzept wird im Bachelorstudiengang Sozialökonomie als Alternative zur Nachmeldephase vor allem in Modulen eingesetzt, in denen Sie aus einer Gruppe teilnehmerbeschränkter Lehrveranstaltungen eine begrenzte Anzahl an Veranstaltungen auswählen. - In der Ummelde- und Korrekturphase werden die noch verfügbaren oder wieder freigewordenen Restplätze unmittelbar mit der Anmeldung vergeben. Wie auch in der Nachmeldephase Direktakzept gilt das Windhundprinzip ("first come - first served").
Haben Sie einen Platz in einer Veranstaltung erhalten, möchten diese jedoch nicht mehr besuchen, sollten Sie sich - spätestens während der Ummelde- und Korrekturphase - wieder davon abmelden. Dies ermöglicht anderen Studierenden die Veranstaltungsteilnahme. - Die vorgezogene Phase wird im Fachbereich Sozialökonomie in der Regel nicht verwendet. Ausnahme: Seminare im dritten Semester des Masters Health Economics and Health Care Management.
Wie und wann kann ich erkennen, ob meine Anmeldung erfolgreich war?
Im Falle der Anmeldephase, der Nachmeldephase oder der Erstsemesterphase werden die Veranstaltungsplätze ein bis zwei Tage nach Ende jeweilige Phase vergeben. In der Nachmeldephase Direktakzept oder der Ummelde- und Korrekturphase erfolgt die Platzvergabe unmittelbar mit der Anmeldung.
Sie erhalten dabei jeweils eine Nachricht in STiNE, an der Sie erkennen können, ob die Anmeldung erfolgreich war oder ob sie abgelehnt wurde. Darüber hinaus können Sie im persönlichen STiNE-Account unter Meine Prüfungen nachsehen, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind. Bitte prüfen Sie rechtzeitig den Erfolg Ihrer Anmeldungen, denn eine spätere Anmeldung, nach Ende der Ummelde- und Korrekturphase, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wer kann mir bei Problemen mit der An- und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen helfen und bis wann muss ich solche Probleme klären?
- Bei technischen Problemen: STiNE-Support-Formular im persönlichen Account
- Bei fehlenden Zugangsdaten, iTAN-Liste und/oder Sperrungen: das Regionale Rechenzentrum
- Andere Anmeldeprobleme: Studiengangteams des Studienbüros Sozialökonomie
Anmeldeprobleme, die sich bis dahin nicht lösen ließen, sollten Sie spätestens in der Sprechstunde des Studienbüros am letzten Tag der Ummelde- und Korrekturphase klären. Es ist wichtig, diesen Termin bei Bedarf zu nutzen, denn eine verspätete Anmeldung nach der Ummelde- und Korrekturphase ist grundsätzlich ausgeschlossen. Teilweise wird auch eine verlängerte Sprechstunde, der sogenannte Notfallanmeldetag, angeboten. Dieser wird gegebenenfalls per STiNE-Nachricht angekündigt.
Unter welchen Bedingungen lohnt ein Härtefallantrag auf die Zulassung zu teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen?
Wenn Ihre Anmeldung zu einer teilnehmerbeschränkten Lehrveranstaltung nicht erfolgreich war oder Sie die Anmeldephasen aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen nicht nutzen konnten, besteht unter Umständen die Möglichkeit eines Härtefallantrags:
Die Begründung des Antrags muss dann glaubhaft machen, dass eine Ablehnung zwingend zu einer Verlängerung Ihrer Studienzeit führen würde. Es gilt dabei übrigens als zumutbar, dass Sie auf andere Lehrveranstaltungen oder ein Folgesemester ausweichen, soweit Sie das jeweilige Modul auch auf diese Weise abschließen können und daraus nicht zwingend eine Verlängerung des Studiums resultiert. Es wird erwartet, dass Sie diese Anmeldung selbstständig durchgeführt haben.
Da die Teilnehmerbeschränkungen teilweise zu Beginn der Ummelde- und Korrekturphase noch angehoben bzw. Veranstaltungsplätze wieder frei werden, sollte der Antrag nicht vor der zweiten Woche der Ummelde- und Korrekturphase gestellt werden. Bis dahin prüfen Sie bitte engmaschig, ob Sie sich selbst anmelden können. Den Antrag formulieren und begründen Sie bitte selbstständig und reichen ihn eigenhändig unterzeichnet mit den Nachweisen im Studienbüro Sozialökonomie ein. Um die Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen die Abgabe des Antrags im Rahmen der Studienfachberatung bzw. des Notfallanmeldetags. Die Entscheidung erfolgt zeitnah nach Ende der Ummelde- und Korrekturphase.
Lehrveranstaltungen: Vorlesungsverzeichnis
Im STiNE-Vorlesungsverzeichnis erfahren Sie wann, wo und welche Lehrveranstaltungen in einem Semester stattfinden. Die Angaben (Raum, Zeit, Lehrveranstaltungstitel usw.) unterliegen oftmals Veränderungen. Aktualisierungen werden in STiNE stetig vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen daher regelmäßig in STiNE nachzuschauen.
Öffentliches Vorlesungsverzeichnis
Start der Veröffentlichung der Vorlesungsverzeichnisse für das Sommersemester ist am 01.02. und am 01.08. für das Wintersemester eines jeden Jahres.
Für die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen über Ihren persönlichen Account berücksichtigen Sie bitte die entsprechenden Fristen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die wichtigen Semestertermine.
Lehrveranstaltungen: Anmeldung zu teilnehmerbeschränkten Seminaren im B.A. Sozialökonomie
Die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen in teilnehmerbeschränkten Seminaren des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie erfolgt mithilfe von Anmeldegruppen unter Berücksichtigung von Prioritätskriterien. Das bedeutet, dass Sie in der Anmeldephase bei der Anmeldung zu einem teilnehmerbeschränkten Seminar durch STiNE aufgefordert werden, alle in der jeweiligen Anmeldegruppe zusammengefassten Seminare zu ranken oder einzelne Seminare auszuschließen. Die Platzvergabe erfolgt am Ende der o.g. Anmeldephase unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung. Zusätzlich zu dem von Ihnen angegebenen Ranking wird dabei auch berücksichtigt, wie dringend Sie entsprechend der für Sie geltenden Prüfungsordnung sowie Schwerpunkt- und Vertiefungswahl auf einen Platz in dem jeweiligen Seminar angewiesen sind. Ziel ist dabei, vorrangig den Studierenden die Teilnahme an Seminaren zu ermöglichen, die für den Abschluss Ihres Studiums darauf angewiesen sind. Aufgrund der limitierten Plätze erhalten Studierende je nach Anmeldegruppe maximal so viele Veranstaltungsplätze, wie zum Abschluss des Moduls in der jeweiligen Vertiefung bzw. dem jeweiligen Schwerpunkt zum Studienabschluss erforderlich sind. Die Anmeldung zu Restplätzen in weiteren Seminaren ist in der Ummelde- und Korrekturphase möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie Seminare nicht ohne gewichtige Gründe vom Ranking ausschließen sollten, wenn Sie zum Beispiel auf einen Seminarplatz angewiesen sein sollten, um das Studium im jeweiligen Semester abschließen zu können.
Die Anmeldegruppe "SP BWL-FiRe" enthält bspw. alle Seminare des Vertiefungsmoduls Finanz- und Rechnungswesen (FiRe). Bei der Anmeldung zu einem Seminar werden Sie aufgefordert, für alle in der Anmeldegruppe enthaltenen Seminare eine Rangfolge festzulegen. Sie können selbst entscheiden, wie vielen Seminaren Sie einen Rang zuweisen bzw. ob Sie einzelne Seminare vollständig ausschließen. Bei der Platzvergabe nach der ersten Anmeldephase erfolgt die Platzvergabe in STiNE die Anmeldewünsche der Studierenden in folgender Reihenfolge:
- Studierende im Lehramt M.Ed. Unterrichtsfach BWL mit Zulassung bis einschl. WiSe 2015/16 (1 Seminar Pflicht, angewiesen auf Zeitfenster)
- Studierende im B.A. Sozialökonomie mit Zulassung ab WiSe 2016/17 im Schwerpunkt BWL mit Vertiefungsmodul Finanz- und Rechnungswesen (2 FiRe-Seminare Pflicht)
- Studierende im B.A. Sozialökonomie mit Zulassung bis einschl. SoSe 2016 im Schwerpunkt BWL mit Vertiefungsmodul Finanz- und Rechnugnswesen (18 LP Pflicht, FiRe-Vorlesung anstelle von FiRe-Seminaren möglich)
- Studierende im Nebenfach Betriebswirtschaft mit Zulassung bis einschl. WiSe 2015/16 (1 Seminar eines beliebigen Vertiefungsmoduls BWL Pflicht)
- Studierende im B.A. Sozialökonomie im Schwerpunkt BWL im im Ergänzungsmodul BWL (2 Lehrveranstaltungen der nicht gewählten Vertiefungsmodule BWL Pflicht, Vorlesungen anstelle von Seminaren möglich)
- Studierende im B.A. Sozialökonomie in den Schwerpunkten Soziologie, VWL oder Recht im interdisziplinären Aufbau- oder Vertiefungsmodul BWL (2 BWL-Lehrveranstaltungen Pflicht, Vorlesungen anstelle von Seminaren möglich).
Die Platzvergabe erfolgt in allen Anmeldegruppen analog nach diesem Muster.
Lehrveranstaltungen: Der Wahlbereich in den Masterstudiengängen
Der Wahlbereich in den Masterstudiengängen
Welche Veranstaltungen im Wahlbereich eines Masterstudiengangs belegt werden dürfen, unterscheidet sich von Studiengang zu Studiengang.
Im Master Human Resource Management (HRM), im Master Arbeit , Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien (AWG-SozÖk) und im Master International Business and Sustainability können im Freien Wahlbereich (HRM und AWG) bzw. in den Electives (MIBAS)
- Kurse aus dem Curriculum des eigenen Studiengangs belegt werden
- Die in Stine angezeigten geöffnete Veranstaltungen aus anderen Masterstudiengängen der Fakultät belegt werden.
- Darüber hinaus ist es möglich, nicht geöffnete Veranstaltungen einzubringen. Erkundigen Sie sich unbedingt vorab bei der Studienkoordination ihres Studiengangs, um sicher zu gehen, dass diese auch anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass es sich um Veranstaltungen auf Masterniveau handelt, d.h. im Rahmen eines Masterstudiengangs angeboten werden. Ob externe Studierende an nicht geöffneten Veranstaltungen teilnehmen dürfen, erfragen Sie bitte bei der Studienkoordination des anbietenden Studiengangs.
Im Master Health Economics and Health Care Management ist im Modul Management und Ökonomie (bzw. in jedem Schwerpunkt) ein Wahlbereich abzuschließen. Der Prüfungsausschuss legt jedes Semester fest, welche Lehrveranstaltungen im jeweiligen Wahlbereich belegt werden dürfen. Entsprechende Informationen werden auf der Webseite des Studiengangs unter dem Punkt Studienorganisation veröffentlicht. Weitere Veranstaltungen können nur nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss anerkannt werden. Ob externe Studierende an nicht geöffneten Veranstaltungen teilnehmen dürfen, erfragen Sie bitte bei der Studienkoordination des anbietenden Studiengangs.
Im Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien gibt es keinen Wahlbereich. Wenn Sie Interesse an einer Veranstaltung eines anderen Masterprogramms haben, die Sie in den PUNO einbringen möchten, sprechen Sie bitte Ihre Studienkoordinatorin an.
Informationen zur Anerkennbarkeit von Sprachkursen in den Masterstudiengängen finden Sie unter Anerkennung von externen Prüfungsleistungen.
Lehrveranstaltungen: Anwesenheitspflicht
Einzelne Module bzw. Lehrveranstaltungen können – meist aus didaktischen Gründen – mit einer Anwesenheitspflicht versehen sein.
Die Prüfungsordnungen der WiSo-Fakultät weisen keine allgemeine Anwesenheitspflicht aus, allerdings verweist sie darauf, dass die Fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge eine Anwesenheitspflicht festlegen können.
Vollständige Liste aller Module/Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht
Studiengang | Betroffene Lehrveranstaltungen/Module |
B.A. Sozialökonomie |
- Interdisziplinärer Grundkurs |
M. A. AWG - ÖkSoz |
- Interdisziplinäre Perspektiven auf Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft |
M. Sc. HEHCM |
- Aktuelle Themen der Forschung |
M. A. HRM |
- Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung |
B.A. Nebenfach Betriebswirtschaftlslehre | - Aktuelle Themen der Betriebswirtschaftslehre aus der Perspektive der beruflichen Bildung |
M. Sc. PUNO | Keine Anwesenheitspflicht |
M.A. MiBAS | Keine Anwesenheitspflicht |
Was passiert, wenn ich Termine versäume?
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Unentschuldigtes Fehlen:
Sie dürfen maximal 15 % einer Lehrveranstaltung unentschuldigt fehlen und haben dennoch die Anwesenheitspflicht erfüllt.
Beispiel: Bei einer wöchentlich stattfindenden Veranstaltung haben Sie 14 Termine, (Vorlesungszeit pro Semester = 14 Wochen) und dürfen an maximal zwei Terminen fehlen.
Fehlen Sie unentschuldigt an mehr als 15 % der Veranstaltungstermine, können die Lehrenden Ihre Zulassung zur Prüfung zurücknehmen. Sie können dann die Prüfung nicht ablegen. Insofern können Sie auch keine 5.0 erhalten.
Erläuterung: Die Anwesenheitspflicht ist gemäß Prüfungsordnung eine Zulassungsvoraussetzung zu Prüfungsleistungen. Demnach kann bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht nur die Zulassung zur Prüfung zurückgenommen werden.
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Entschuldigtes Fehlen:
Fehlen Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Versäumnis aufgrund einer Erkrankung), können Sie sich an die Lehrenden wenden, die über das weitere Vorgehen entscheiden. In der Regel werden die Lehrenden geeignete Studienleistungen/Ersatzleistungen* verlangen, um den versäumten Lehrstoff nachzuholen und so zur Prüfung zugelassen zu werden.
*z.B. Lesen umfangreicher Literatur oder das Halten von Kurzreferaten, Präsentieren wissenschaftlicher Poster oder Verfassen von Essays über den nachzuholenden Lehrstoff.
Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung Studierende anderer Fachbereiche/Fakultäten
An- und Abmeldung: Studierende anderer Fachbereiche
Bachelor Nebenfach
Ab dem WiSe 2014/15 bietet der Fachbereich Sozialökonomie für Studiengänge mit dem Nebenfach "Betriebswirtschaftslehre" (BWL) Lehrveranstaltungen und Prüfungen an. Auch im Nebenfach "Volkswirtschaftslehre" (VWL), im Bachelorstudiengang "Wirtschaft und Kultur Chinas" und im Bachelorstudiengang "Holzwirtschaft" werden Module bzw. Lehrveranstaltungen und Prüfungen angeboten.
Die Anmeldung erfolgt über STiNE.
Bei der An- & Abmeldung gelten allgemein die Regeln des anbietenden Faches.
Bachelor Freier Wahlbereich
Derzeit gibt es leider kein Lehrangebot für Studierende anderer Fachbereiche /Fakultäten im "Freien Wahlbereich".
Master Freier Wahlbereich
Studierende anderer Masterstudiengänge der Universität Hamburg, die Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialökonomie im Rahmen des Freien Wahlbereichs besuchen möchten, können sich in der Regel über STiNE für diese anmelden.
Es sind nicht alle Lehrveranstaltungen im Freien Wahlbereich wählbar. Die geöffneten Veranstaltungen werden entsprechend zur Anmeldung freigegeben.
Bei Interesse an nicht-geöffneten Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Studienkoordinatorin bzw. Studienkoordinator des anbietenden Studiengangs, zu finden unter Kontakt.
Prüfungen: die verschiedenen Prüfungsarten
Klausur
Vor der Klausur - Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung über STiNE
- Keine Überschreitung der maximalen Versuchsmöglichkeiten
- Ggf. Wahl des Klausurtermins
Während der Klausur
- Vorlage von Studierendenausweis und Personalausweis bei der Einlasskontrolle
- Einhalten der Klausurordnung (PDF)
Nach der Klausur - Ergebnisbekanntgabe
- In STiNE. Die Prüferinnen und Prüfer sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet. Im Bachelorstudiengang gilt die maximale Korrekturfrist von 4 Wochen. Für Masterstudiengänge ab Zulassung WiSe 2013/14 gilt die maximale Korrekturfrist von 4 Wochen (gem. PO M.A. der Wiso-Fakultät) bzw. 6 Wochen (gem. PO M.Sc. der Wiso-Fakultät)
- Einsicht in die Klausur: Die Prüfungsunterlagen liegen zur Abholung im ServicePoint des Studienbüros bereit. Ausnahme: Im Master Health Economics and Health Care Management liegen am ServicePoint die Prüfungsunterlagen der Lehrenden bereit, die dem Fachbereich Sozialökonomie angehören (z.B. Herr Prof. Dr. Kifmann, Herr Prof. Dr. Perino). Prüfungsleistungen von Lehrenden, die dem Fachbereich VWL oder der Fakultät Betriebswirtschaft angehören, können bei den Lehrenden eingesehen werden.
Hausarbeit
Vor der Hausarbeit - Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung über STiNE
- Keine Überschreitung der maximalen Versuchsmöglichkeiten
- Themenabsprache mit der Prüferin/dem Prüfer
- Eine Gruppenarbeit ist möglich, wenn die Beiträge einzelner Studierender deutlich abgrenzbar und bewertbar sind.
Abgabe der Hausarbeit
- Der Beginn der Bearbeitungszeit und der späteste Abgabetermin wird von der Prüferin bzw. dem Prüfer festgelegt. Der Abgabetermin wird in STiNE bekannt gegeben.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur unter bestimmten Umständen möglich und muss formal beantragt werden (s. Verlängerung).
- Die Abgabe muss fristgerecht erfolgen.
- Umfang in den Bachelorstudiengängen: 10-20 Seiten und große Hausarbeit (ab Wintersemester 2017/18 nur noch für Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 2013/14) ca. 20-25 Seiten.
Umfang in den Masterstudiengängen: wird durch die Prüferin bzw. den Prüfer festgelegt und zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. - Form:
- 1-fach gedruckt (Bitte keine Lose-Blatt-Sammlung! Unbedingt mit Heftstreifen, im Hefter oder gebunden abgeben)
- 1 Datenträger (elektronisch gespeicherte Datei z.B. auf einem USB-Stick mit geringer Bauhöhe)
- 1 Leistungsschein
- keine Ehrenwörtliche Erklärung - diese ist nur bei der Abschlussarbeit nötig
- Falls Sie Ihre Verschriftlichung persönlich am Service-Point des Studienbüros während der Öffnungszeiten abgeben, benötigen Sie keinen Briefumschlag. Ein Briefumschlag ist nur erforderlich, wenn Sie Ihre Arbeit in den Briefkasten vor dem Studienbüro einwerfen!
Ausnahme: im Master HEHCM erfolgt die Abgabe von Hausarbeiten, die vom Fachbereich VWL oder der Fakultät für Betriebswissenschaften angeboten werden nach den Vorgaben der VWL bzw. BWL. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist dennoch über das Studienbüro Sozialökonomie zu beantragen.
Ergebnisbekanntgabe
- In STiNE. Die Prüferinnen und Prüfer sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet. Im Bachelorstudiengang gilt die maximale Korrekturfrist von 4 Wochen. Für Masterstudiengänge ab Zulassung WiSe 2013/14 gilt die maximale Korrekturfrist von 4 Wochen (gem. PO M.A. der Wiso-Fakultät) bzw. 6 Wochen (gem. PO M.Sc. der Wiso-Fakultät)
- Nach der Notenveröffentlichung können die Leistungsscheine und in der Regel auch die Ausarbeitungen im Service-Point des Studienbüros abgeholt werden.
Referat
Vor dem Referat - Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung über STiNE
- Keine Überschreitung der maximalen Versuchsmöglichkeiten
- Themenabsprache mit der Prüferin bzw. dem Prüfer
- Eine Gruppenarbeit ist möglich, wenn die Beiträge einzelner Studierender deutlich abgrenzbar und bewertbar sind.
Das Referat als Teil einer Prüfungsleistung
- Den Referatstermin legt die Prüferin bzw. der Prüfer (in Absprache) fest. Referate sind häufig mit einer anderen Prüfung kombiniert:
Referat + schriftliche Ausarbeitung (Die Abgabe muss fristgerecht erfolgen)
Kurzvortrag im Rahmen einer Hausarbeit
Ergebnisbekanntgabe
- In STiNE. Die Prüferinnen und Prüfer sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet. Im Bachelorstudiengang gilt die maximale Korrekturfrist von 4 Wochen. Für Masterstudiengänge ab Zulassung WiSe 2013/14 gilt die maximale Korrekturfrist von 4 Wochen (gem. PO M.A. der Wiso-Fakultät) bzw. 6 Wochen (gem. PO M.Sc. der Wiso-Fakultät).
- Nach der Notenveröffentlichung können die Leistungsscheine und in der Regel auch die Ausarbeitungen im ServicePoint des Studienbüros abgeholt werden.
Mündliche Prüfung
Vor der mündlichen Prüfung - Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung über STiNE
- Keine Überschreitung der maximalen Versuchsmöglichkeiten
- Terminabsprache mit der Prüferin/dem Prüfer
Die mündliche Prüfung - Besonderheiten
- Die mündliche Prüfung findet immer in Gegenwart von zwei Prüferinnen/Prüfern bzw. einer Prüferin/eines Prüfers und einer Beisitzerin/einem Beisitzer statt.
- Dauer: zwischen 20 - 30 Minuten (Bachelorstudiengänge) bzw. 15-25 Minuten (Masterstudiengänge).
- Mündliche Prüfungen werden protokolliert.
Ergebnisbekanntgabe
- Im Anschluss an die Prüfung; dann noch offiziell in STiNE.
Take Home Exam
Was ist ein Take Home Exam?
Beim Take-Home Exam bearbeiten Studierende eine oder mehrere vorgegebene Fragestellungen schriftlich, eigenständig und ohne Aufsicht. Die Prüfenden legen i.d.R. Hilfsmittel fest, die Sie zur Bearbeitung nutzen dürfen. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb einer festgelegten Bearbeitungsdauer und in einem festgelegten Bearbeitungszeitrahmen, die ebenfalls von den Prüfenden festgelegt werden.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Bearbeitungsdauer, zum Bearbeitungszeitrahmen, zur Aus- und Abgabe der Prüfungen, etc., die Ihnen die Prüfenden in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen und in den Materialien zur Lehrveranstaltung mitteilen.
Take Home Exams sollen grundsätzlich so konzipiert sein, dass Sie es mit einem Computer mit Internetzugang und einem Officeprogramm zur Textverarbeitung, aber ansonsten ohne spezielle Hardware (z.B. Drucker, Scanner) oder Software bearbeiten können. Die Prüfungen sollen unabhängig von Ihrer individuellen technischen Ausstattung und barrierefrei bearbeitet werden können.
Was ist, wenn ich technische Probleme habe und ich die Prüfung nicht wie vorgesehen bearbeiten kann?
Wenn während der Bearbeitung der Prüfung technische Probleme bei Ihnen auftauchen, ist es wichtig, dass Sie diese unbedingt mit entsprechenden Nachweisen glaubhaft machen. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an das Studienbüro und erklären Sie Ihren Rücktritt von der Prüfung (einschließlich der entsprechenden Nachweise).
Was ist, wenn ich ein Take Home Exam zu spät abgebe?
Werden Take-Home Exams nicht innerhalb des vorgegebenen Bearbeitungszeitrahmens abgegeben, wird der jeweilige Prüfungsversuch als nicht bestanden bewertet.
Prüfungen: Prüfungsan- und -abmeldungen
Klausuren
Prüfungs-Anmeldung zu Klausuren im B.A. Sozialökonomie 1. Studienjahr und in den Masterstudiengängen
- Die Prüfungs-Anmeldung erfolgt mit der Lehrveranstaltungs-Anmeldung über STiNE.
- Es gibt zwei Prüfungstermine in einem Semester.
- Wenn der erste Prüfungstermin nicht oder nicht erfolgreich wahrgenommen werden kann, müssen Sie sich zum zweiten Prüfungstermin ("Wiederholungstermin") gesondert anmelden. Eine automatische Anmeldung gibt es nicht.
- Erster Prüfungstermin: Beginn der vorlesungsfreien Zeit; zweiter Prüfungstermin: Ende der vorlesungsfreien Zeit.
Prüfungs-Anmeldung zu Klausuren im B.A. Sozialökonomie 2. und 3. Studienjahr
- Die Prüfungs-Anmeldung erfolgt mit der Lehrveranstaltungs-Anmeldung über STiNE.
- Es wird nur ein Prüfungstermin pro Semester geplant, wenn die Lehrveranstaltung im Folgesemester erneut angeboten wird. Andernfalls gibt es zwei Prüfungstermine.
- Klausurtermine können sich aufgrund der hohen Wahlmöglichkeiten überschneiden. Bitte berücksichtigen Sie die Klausurtermine daher bereits bei der Lehrveranstaltungs-Anmeldung.
Prüfungs-Abmeldung von Klausuren
- Eine Prüfungs-Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen bis drei Tage vor Klausurtermin über STiNE möglich.
- Für Prüfungs-Abmeldungen von Klausuren im Master HEHCM, die von der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre angeboten werden, gelten besondere Fristen (siehe Fristen und Termine).
- Können Sie einen Klausurtermin aus wichtigem Grund, beispielsweise wegen einer Erkrankung, kurzfristig nicht wahrnehmen, besteht die Möglichkeit, den Rücktritt von der Prüfung zu beantragen. Einen entsprechender Antrag müssen Sie unverzüglich stellen (siehe auch: Rücktritt von einer Prüfung).
- Bei fristgerechter Prüfungs-Abmeldung oder entschuldigtem Versäumnis erscheint die Lehrveranstaltung weder im Transcript noch im Abschlusszeugnis. Bei unentschuldigtem Versäumnis der Prüfung gilt der jeweilige Prüfungsversuch als nicht bestanden (5,0). Auch nicht bestandene Prüfungsversuche werden weder im Transcript noch im Abschlusszeugnis aufgeführt.
Hausarbeiten
Prüfungs-Anmeldung zu Hausarbeiten
- Die Prüfungs-Anmeldung erfolgt mit der Lehrveranstaltungs-Anmeldung über STiNE.
- In der Regel wird ein Prüfungstermin festgelegt.
Prüfungs-Anmeldung der "Großen" Hausarbeit im B.A. Sozialökonomie
- Die Prüfungsart Große Hausarbeit muss von allen Studierenden mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2013 in einer Lehrveranstaltung des dritten Studienjahres im Schwerpunktfach abgelegt werden. Es kann nur eine große Hausarbeit in den Abschluss eingebracht werden. Im Schwerpunkt Soziologie ist die große Hausarbeit, abweichend von den übrigen Schwerpunktfächern, fest dem empirischen Praktikum zugeordnet.
- Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/14 können die große Hausarbeit seit Sommersemester 2018 nicht mehr ablegen.
- Die Prüfungs-Anmeldung zur großen Hausarbeit erfordert die vorherige Anmeldung zur zugehörigen Lehrveranstaltung und der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Prüfung.
- Die Vergabe großer Hausarbeiten erfolgt dann direkt in der Veranstaltung und wird vom Dozenten bzw. der Dozentin dem Studienbüro übermittelt. Eine separate Anmeldung in STiNE ist nicht nötig.
Prüfungs-Abmeldung von Hausarbeiten
- Wenn die Prüferin bzw. der Prüfer eine Prüfungs-Abmeldefrist festgelegt hat, ist eine selbstständige Abmeldung von der Prüfung in STiNE bis zu diesem Datum möglich. Eine Prüfungs-Abmeldung ist verbindlich. Nach Ablauf der Frist können Sie sich nicht mehr von der Prüfung abmelden. Eine erneute Prüfungs-Anmeldung oder die Ummeldung zu einer anderen Prüfungsart ist nur während der Ummelde- und Korrekturphase möglich.
- Wurde durch die jeweiligen Prüfenden keine Prüfungs-Abmeldefrist festgelegt, so ist eine selbständige Prüfungs-Abmeldung lediglich bis zum Ende der zweiten STiNE-Anmeldephase, der Ummelde- und Korrekturphase, möglich. Nach der Ummelde- und Korrekturphase wäre also eine Prüfungs-Abmeldung nicht mehr möglich.
- Eine individuelle Prüfungs-Abmeldung einzelner Studierender mit Einverständnis der bzw. des Prüfenden über das Studienbüro ist generell nicht vorgesehen.
- Im Master HEHCM ist eine Prüfungs-Abmeldung von der Hausarbeit im Hauptseminar nach der Platzvergabe nicht mehr möglich. Die Anmeldung zur Veranstaltung und Prüfung ist verbindlich.
- Bei fristgerechter Prüfungs-Abmeldung erscheint die Lehrveranstaltung weder im Transcript noch im Abschlusszeugnis. Bei unentschuldigtem Versäumnis gilt der jeweilige Prüfungsversuch als nicht bestanden (5,0). Auch nicht bestandene Prüfungsversuche werden weder im Transcript noch im Abschlusszeugnis aufgeführt.
Weitere Prüfungsformen
Prüfungs-Anmeldung zu Referaten mit schriftlicher Ausarbeitung und mündlichen Prüfungen usw.
- Die Prüfungs-Anmeldung erfolgt mit der Lehrveranstaltungs-Anmeldung über STiNE.
- Die Prüfungstermine für mündliche Prüfungsteile werden im Regelfall durch die Prüferin bzw. den Prüfer im Rahmen der Lehrveranstaltung festgelegt und bekannt gegeben.
- Das Abgabedatum der schriftlichen Prüfungsteile wird im Regelfall in STiNE veröffentlicht.
Prüfungs-Abmeldung von Referaten usw.
- Wenn die Prüferin bzw. der Prüfer eine Prüfungs-Abmeldefrist festgelegt hat, ist eine selbstständige Prüfungs-Abmeldung in STiNE bis zu diesem Datum möglich. Eine Prüfungs-Abmeldung ist verbindlich. Nach Ablauf der Frist können Sie sich nicht mehr von der Prüfung abmelden. Eine erneute Prüfungs-Anmeldung oder die Ummeldung zu einer anderen Prüfungsart ist nur während der Ummelde- und Korrekturphase möglich.
- Wurde durch die jeweiligen Prüfenden keine Prüfungs-Abmeldefrist festgelegt, so ist eine Prüfungs-Abmeldung lediglich bis zum Ende der zweiten STiNE-Anmeldephase, der Ummelde- und Korrekturphase, möglich. Nach der Ummelde- und Korrekturphase wäre also eine Prüfungs-Abmeldung nicht mehr möglich.
- Eine individuelle Prüfungs-Abmeldung einzelner Studierender mit Einverständnis der bzw. des Prüfenden über das Studienbüro ist generell nicht mehr vorgesehen.
- Bei fristgerechter Prüfungs-Abmeldung oder entschuldigtem Versäumnis der Prüfung erscheint die Lehrveranstaltung weder im Transcript noch im Abschlusszeugnis.
- Bei unentschuldigtem Prüfungs-Versäumnis gilt der jeweilige Prüfungsversuch als nicht bestanden (5,0). Auch nicht bestandene Prüfungsversuche werden weder im Transcript noch im Abschlusszeugnis aufgeführt.
Mehrere Prüfungen zur Auswahl
B.A. Sozialökonomie: Prüfungs-Anmeldung bei mehreren Prüfungen zur Auswahl
- Die angebotenen Prüfungsarten werden in STiNE bekannt gegeben.
- Die Prüfungs-Anmeldung erfolgt bei der Lehrveranstaltungs-Anmeldung über STiNE. Die gewünschte Prüfungsart kann frei gewählt werden.
- Eine Ummeldung von einer Prüfungsart ist selbstständig bis zur hinterlegten, vom Lehrenden angegebenen Prüfungsabmeldefrist möglich. Wurde keine Prüfungs-Abmeldefrist angegeben, ist die Prüfungs-Abmeldung nur bis Ende der STiNE-Anmeldephasen möglich.
Prüfungs-Abmeldung bei mehreren Prüfungen zur Auswahl
- Siehe Abmeldung von Klausuren, Abmeldung von Hausarbeiten usw.
Masterstudiengänge: Prüfungs-Anmeldung bei mehreren Prüfungen zur Auswahl
- Die Prüfungs-Anmeldung erfolgt bei der Lehrveranstaltungsanmeldung über STiNE.
- Die angebotenen Prüfungsarten werden in STiNE während der Anmeldephasen unter dem abstrakten Begriff 'Prüfung' zusammengefasst.
- An welcher der zur Auswahl stehenden Prüfungsarten Sie teilnehmen besprechen Sie mit der Prüferin / dem Prüfer.
- Die Prüferin/der Prüfer gibt im Studienbüro eine Liste ab, welche Studierenden welche Prüfungsart gewählt haben. Das Studienbüro bucht die Studierenden dann in die entsprechende Prüfung.
Prüfungs-Abmeldung bei mehreren Prüfungen zur Auswahl
- Siehe Abmeldung von Klausuren, Abmeldung von Hausarbeiten usw.
Prüfungen: Anzahl Prüfungsversuche
Anzahl Prüfungsversuche im Bachelor Sozialökonomie
Im Bachelor Sozialökonomie haben Studierende in jeder Lehrveranstaltung vier Prüfungsversuche. Eine Ausnahme sind die allgemeinen Wahlpflichtmodule, "Grundlagen der Mathematik" und "Grundlagen der Statistik". Die Prüfungen in diesen Modulen bzw. Veranstaltungen können so oft wiederholt werden, bis sie bestanden sind.
In allen Modulen der Einführungsphase stehen je zwei Prüfungsmöglichkeiten am Ende der Lehrveranstaltungen zur Verfügung. In allen Modulen der Schwerpunktfächer steht am Ende der Lehrveranstaltungen nur je eine Prüfungsmöglichkeit zur Verfügung, wenn gewährleistet ist, dass im darauffolgenden Semester eine Wiederholungsmöglichkeit für die Lehrveranstaltung zur Verfügung steht.
Über die Möglichkeit einer Wiederholung der Bachelorarbeit informieren Sie sich bitte in der Rubrik Abschlussarbeit.
Besonderheiten für Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2013/2014: Für Studierende, mit Studienbeginn vor dem WiSe 2013/2014 wird die Anzahl der Prüfungsversuche in der Rubrik Neue Regelungen für Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2016/2017 erläutert.
Anzahl Prüfungsversuche in den Masterstudiengängen
In den Masterstudiengängen haben Studierende in jeder Lehrveranstaltung drei Prüfungsversuche.
Eine nicht-bestandene Prüfungsleistung kann nicht immer zeitnah wiederholt werden. In den Masterstudiengängen werden grundsätzlich zwei Klausurtermine angeboten. Bei anderen Prüfungsformen (Hausarbeit, Referat usw.) ist Rücksprache mit der bzw. dem Lehrenden erforderlich.
Über die Möglichkeit einer Wiederholung der Masterarbeit informieren Sie sich bitte in der Rubrik Abschlussarbeit
Anzahl Prüfungsversuche im Unterrichtsfach Betriebswirtschaftslehre
Im Unterrichtsfach Betriebswirtschaftslehre haben Studierende in jeder Lehrveranstaltung drei Prüfungsversuche.
Im „Einführungsmodul Betriebswirtschaftslehre“, im „Einführungsmodul Volkswirtschaftslehre“, im Modul „Grundlagen der Statistik“ sowie im Modul „Buchführung“ stehen je zwei Prüfungsmöglichkeiten am Ende der Lehrveranstaltungen zur Verfügung. In den übrigen Modulen steht am Ende der Lehrveranstaltungen nur je eine Prüfungsmöglichkeit zur Verfügung.
Anzahl Prüfungsversuche im Nebenfach Betriebswirtschaft
Studienbeginn ab Wintersemester 2017/18
Im Nebenfach Betriebswirtschaft haben Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2017/18 in jeder Lehrveranstaltung vier Prüfungsversuche.
Im „Einführungsmodul Betriebswirtschaftslehre“, im „Einführungsmodul Volkswirtschaftslehre“, im Modul „Grundlagen der Statistik“ sowie im Modul „Buchführung“ stehen je zwei Prüfungsmöglichkeiten am Ende der Lehrveranstaltungen zur Verfügung. In den übrigen Modulen steht am Ende der Lehrveranstaltungen nur je eine Prüfungsmöglichkeit zur Verfügung.
Studienbeginn vor Wintersemester 2017/18
Im Nebenfach Betriebswirtschaft haben Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 2017/18 in jeder Lehrveranstaltung drei Prüfungsversuche.
Im „Einführungsmodul Betriebswirtschaftslehre“ sowie im Modul „Buchführung“ stehen je zwei Prüfungsmöglichkeiten am Ende der Lehrveranstaltungen zur Verfügung. In den übrigen Modulen steht am Ende der Lehrveranstaltungen nur je eine Prüfungsmöglichkeit zur Verfügung.
Prüfungen: Nachteilsausgleich
Was versteht man unter Nachteilsausgleich wegen chronischer Erkrankung oder Behinderung?
Wenn Sie unter einer chronischen Erkrankung oder Behinderung leiden, die sich erschwerend auf Ihr Studium auswirkt, können Sie einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen stellen.
Je nach individuellem Beschwerdebild können im Nachteilsausgleich Maßnahmen genehmigt werden, die es Ihnen ermöglichen sollen, Ihre Leistungsfähigkeit im Studium so zu entfalten, wie es Ihnen ohne die Erkrankung möglich wäre. Die Maßnahmen beziehen sich auf die Gestaltung von Prüfungsbedingungen oder Lehrveranstaltungen. Ein Notenschutz (Berücksichtigung bei der Bewertung von Prüfungen) ist nicht zulässig.
Das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten verfügt über vielfältige Erfahrungen und kann Sie dazu beraten, welche Maßnahmen geeignet und rechtlich zulässig sind, um Ihnen das Studieren mit der Erkrankung zu erleichtern. Auch in der Studienfachberatung für Ihren Studiengang erhalten Sie im Studienbüro erste Informationen hierzu.
Wie beantrage ich nachteilsausgleichende Maßnahmen?
Damit Sie jeweils für die anstehenden Prüfungen geeignete Maßnahmen in Anspruch nehmen können, orientieren Sie sich bitte unbedingt am folgenden Ablauf.
1. Frühzeitig, möglichst zu Semesterbeginn, bemühen Sie sich bitte um ein Gespräch mit der Beauftragten der UHH für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Dort erhalten Sie eine Stellungnahme, in welcher Maßnahmen zur Genehmigung empfohlen werden.
2. Möglichst zügig stellen Sie dann bitte über die Studienfachberatung im Studienbüro einen Antrag auf Genehmigung nachteilsausgleichender Maßnahmen (PDF). Mit dem Antrag reichen Sie bitte die Stellungnahme der Beauftragten der UHH für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein.
Für die Antragstellung empfiehlt sich die Einhaltung der folgenden Fristen:
· im Sommersemester bis zum 31. Mai
· im Wintersemester bis zum 15. Dezember
Bei Bedarf informiert Sie die Studienfachberatung im Studienbüro dazu, wie die Empfehlung voraussichtlich in Ihrem Studiengang umgesetzt wird. Es genügt, wenn Sie die Genehmigung der Maßnahmen entsprechend der beiliegenden Stellungnahme beantragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Antrag ohne die vorgenannte Stellungnahme aus rechtlichen Gründen i.d.R. nicht genehmigt werden kann. Für den Fall einer Antragstellung nach Ablauf der oben genannten Zeitpunkte lässt sich nicht garantieren, dass die Genehmigung rechtzeitig erfolgt, um im jeweiligen Prüfungszeitraum des Semesters umgesetzt werden zu können.
Wie kann ich genehmigte Maßnahmen in Anspruch nehmen?
Nachdem Ihr Antrag von der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt wurde, wenden Sie sich bitte i.d.R. direkt an die Prüfenden, um genehmigte Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. In Einzelfällen müssen Sie sich stattdessen an das Studienbüro wenden. Wen Sie bis zu welchem Zeitpunkt kontaktieren müssen, erfahren Sie in dem Schreiben, in dem Sie über die Genehmigung und Umsetzung informiert werden (Bescheid).
Bei Klausuren melden Sie bitte den Nachteilsausgleich möglichst vier, spätestens drei Wochen vor dem Klausurtermin den jeweiligen Prüfenden, damit der notwendige organisatorische Vorlauf gewährleistet wird.
Für nachteilsausgleichende Verlängerung von Bearbeitungszeiten (Referatsverschriftlichung, Hausarbeit, Abschlussarbeit, etc.) wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit an Ihre Prüfungsmanagerin bzw. Ihren Prüfungsmanager im Studienbüro. Verweisen Sie in dem Antrag bitte auf die genehmigten nachteilsausgleichenden Maßnahmen. Details müssen nicht genannt werden. Die erforderlichen Informationen werden in Ihrer Prüfungsakte für diesen Zweck vorgehalten.
Soweit Ihnen genehmigt wurde, die Prüfungsart zu ersetzen (dies kann nur in sehr seltenen Fällen genehmigt werden), sprechen Sie dies bitte frühestmöglich mit den Prüfenden ab. Das Studienbüro muss zwingend vor Durchführung der Ersatzprüfung, spätestens jedoch vor dem ursprünglich festgelegten Prüfungstermin über den Wechsel der Prüfungsart und den neuen Prüfungstermin informiert werden.
Prüfungen: Verlängerung der Bearbeitungszeit
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen, nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen die Abgabefrist für eine oder mehrere schriftliche Ausarbeitungen (Hausarbeit, Referatsverschriftlichung o.ä.) nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit (PDF) zu stellen.
Information zur Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten finden Sie in der Kategorie Abschlussarbeit.
WICHTIG: Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss vor dem jeweiligen Abgabetermin im Studienbüro Sozialökonomie eingereicht werden! Bei Problemen mit der Abgabefrist nehmen Sie bitte unbedingt vor Ablauf der Bearbeitungszeit Kontakt mit dem Studienbüro auf.
Hinweise
1. Für Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen von Referaten ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit aus wichtigem Grund
- im B.A. Sozialökonomie und in den Masterstudiengängen mit Studienbeginn bis einschließlich SoSe 2013 mehrmals möglich, grundsätzlich jedoch insgesamt nicht mehr als 14 Tage
- in den Masterstudiengängen mit Studienbeginn ab dem WiSe 2013/14 kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um mehr als 14 Tage beantragt werden.
2. Teilzeitstudierenden im Bachelorstudiengang Sozialökonomie steht bei fristgerechter Antragstellung eine pauschale Verlängerung der Bearbeitungszeit um eine Woche zu. Für Bachelorarbeiten ist hingegen keine Verlängerung aufgrund des Teilzeitstatus möglich.
3. Wenn der Antrag aus Krankheitsgründen gestellt wird, genügt als Nachweis i.d.R. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein qualifiziertes Attest ist nur auf Verlangen nachzureichen.
4. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit kann die Anzahl der nachgewiesenen Krankheitstage nicht überschreiten. Fällt der neue Abgabetermin dann auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Abgabefrist auf den nächstfolgenden Werktag.
5. Bei Gruppenarbeiten verlängert sich die Bearbeitungszeit nur für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, die bzw. der einen Verlängerungsgrund nachweisen kann. Für die übrigen Gruppenmitglieder verlängert sich die Bearbeitungszeit infolge dieses Antrags nicht automatisch.
Prüfungen: Rücktritt/Versäumnis
Versäumnis: Klausur
Nach Ablauf der Abmeldefrist (drei Tage vor Klausurtermin, bzw. im HEHCM bei Veranstaltungen der Fak. für BWL nach Ende der Abmeldefrist, s. Fristen und Termine) kann der Rücktritt von einer Klausur nur noch aus triftigem Grund erfolgen. Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen, nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen an einer oder mehreren Klausuren nicht teilnehmen können, muss dies
- unverzüglich schriftlich angezeigt und
- glaubhaft gemacht werden (z. B. durch ein ärztliches Attest)
Reichen Sie dazu den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen unverzüglich im Studienbüro ein: Rücktritt von einer Klausur aus wichtigem Grund (PDF)
Versäumnis: andere Prüfungsformen
- Kann z.B. ein Referatstermin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden, ist Rücksprache mit der Prüferin/dem Prüfer nötig; in der Regel wird ein Ersatztermin vereinbart.
- Bei schriftlichen Arbeiten wie z.B. Hausarbeiten kann vor Ablauf der Bearbeitungszeit eine Verlängerung beantragt werden (siehe Verlängerung der Bearbeitungszeit).
- Ist die Ablegung einer Prüfung aus schwerwiegendem Grund nicht möglich, muss dies ebenfalls unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Wichtig: Unverzüglichkeit
Wenn der Rücktritt von einer Prüfung nicht unverzüglich erklärt und hinreichend begründet wird, gilt die Prüfungsleistung als "nicht bestanden", ein Prüfungsversuch geht verloren.
Studierende der Lehramtsstudiengänge B.Sc. & M.Ed. Lehramt an beruflichen Schulen: BWL
Studierende der Lehramtsstudiengänge laden im krankheitsfall auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen das Formular 5 (Krankmeldung) (PDF) herunter und reichen dies entsprechend der Regelungen des ZPLA fristgerecht ein.
Studierende des HEHCM
Eine Abmeldung von der Prüfungsleistung des Hauptseminars ist nicht vorgesehen, die Anmeldung ist verbindlich.
Prüfungen: Klausurtermine
Alle Termine und Räume für die Klausurprüfungen in den Studiengängen der Sozialökonomie werden in STiNE veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Aktualisierungen in STiNE.
Zu Beginn der Klausurphase wird zudem ein aktueller Klausurplan inkl. aktueller Raumangaben beim Pförtner im Von-Melle-Park 9 ausgehängt.
Die in STiNE angegebenen Klausurtermine entsprechen i.d.R. der geplanten Bearbeitungszeit (Klausurzeit) ohne Berücksichtigung eventueller Einlasszeiten etc.
Um einen reibungslosen Einlass und eine pünktliche Durchführung der Klausuren zu ermöglichen, bitten wir Sie daher, rechtzeitig vor der in STiNE angegebenen Uhrzeit zu erscheinen.
Die Hörsäle finden Sie im Hörsaalwegweiser.
Prüfungen: Abgabe und Ausgabe von Prüfungsunterlagen
- Informationen über Abgabemöglichkeiten und zur Wahrung der Abgabefrist
- Ausgabe von benoteten Prüfungsunterlagen