In den Masterstudiengängen Human Resource Management, Health Economics and Health Care Management und Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien ist eine Anerkennung von Sprachkursen im Freien Wahlbereich (HRM) bzw. Wahlpflichtbereich (HEHCM&PUNO) grundsätzlich nicht möglich.
Im Masterstudiengang Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft – Ökonomische und Soziologische Studien (AWG-SozÖk) können bis zu 6 ECTS aus Sprachkursen im Wahlbereich anerkannt werden.
Im Master International Business and Sustainability (MIBAS) können im Bereich Electives Sprachkurse auf Antrag anerkannt werden. In der Regel werden folgende Sprachkurse anerkannt:
- Deutschkurse auf Niveau C1. Studierende, die zum Wintersemester 2016/2017 das Studium aufgenommen haben, können Deutschkurs jeden Niveaus, auch A1, anerkennen lassen. (Gilt jeweils nur für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer)
- Englischkurse auf Niveau B2/C1, die in Kooperation mit der Universität Hamburg angeboten werden (z.B. Academic Writing des Fachsprachenzentrums der Universität Hamburg).
- Andere Sprachen, z.B. Sprachkurse, die im Rahmen eines Auslandssemesters an der Gasthochschule belegt wurden und die dem Erwerb der Landessprache dienen oder Sprachkurse die in Kooperation mit der Universität Hamburg von der VHS angeboten werden.
Die Anzahl der Leistungspunkte, die aus Sprachkursen eingebracht werden können, ist für MIBAS-Studierende begrenzt:
-
MIBAS-Studierende, die zum WiSe 2015/2016 oder später das Studium begonnen haben, können in den Bereich Electives insgesamt maximal 6 Leistungspunkte aus Sprachkursen einbringen.
-
MIBAS-Studierende, die zum WiSe 2013/2014 und zum WiSe 2014/2015 das Studium begonnen haben, ist es erlaubt, hier gilt eine alte Regelung, die zum WiSe 2015/2016 abgeschafft wurde, mehr als 6 Leistungspunkte aus Sprachkursen einzubringen. Allerdings ist die Anzahl der anzuerkennenden Leistungspunkte aus Sprachkursen anderer Sprachen als Deutsch und Englisch auf 6 Leistungspunkte begrenzt.