Abschlussarbeit
Die Anmeldevoraussetzungen und Anforderungen zu den Abschlussarbeiten sind abschlussspezifisch definiert. Bitte informieren Sie sich unter den nachfolgenden Links:
Allgemeine Anträge und Formulare
In der Rubrik Formulare finden Sie für Ihre Abschlussarbeit das Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit, das Antragsformular auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und eine Vorlage für die Ehrenwörtliche Erklärung.
Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Voraussetzungen
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen mindestens 138 Leistungspunkte erbracht worden sein.
Anmeldung
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung ihrer Bachelorarbeit immatrikuliert sein müssen.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte ausschließlich das Formular Anmeldung Abschlussarbeit. Dieses muss im Studienbüro unverzüglich nach Unterschrift der beiden Prüfenden und der Bekanntgabe des Themas eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit unverzüglich nach Unterschrift der Prüfenden mit Bekanntgabe des Themas beginnen muss.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2013: Wenn die Bachelorabschlussarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist und Sie sich für einen anschließenden Masterstudiengang beworben haben, beachten Sie bitte, neben Ihrer eigenen Bearbeitungszeit von 6 Wochen auch die Korrekturfrist der Prüfenden von insgesamt 10 Wochen sowie – nach Eingang des Zeugnisantrags – noch einmal eine Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Zeugnisses.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014: Wenn die Bachelorabschlussarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist und Sie sich für einen anschließenden Masterstudiengang beworben haben, beachten Sie bitte, neben Ihrer eigenen Bearbeitungszeit von 12 Wochen auch die Korrekturfrist der Prüfenden von insgesamt 6 Wochen sowie – nach Eingang des Zeugnisantrags – noch einmal eine Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Zeugnisses.
Prüferinnen und Prüfer
Prüferinnen und Prüfer für Bachelorarbeiten
Die Prüferinnen und Prüfer für Bachelorarbeiten werden durch den Prüfungsausschuss bestellt. Voraussetzung ist eine Prüfberechtigung im Sinne des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der jeweils anzuwendenden Prüfungsordnung. Lehrbeauftragte werden grundsätzlich nicht zu Prüfenden bestellt.
Ausscheidende Prüfende können Arbeiten annehmen, solange das Ende der Bearbeitungszeit in die Zeit der Beschäftigung an der Universität Hamburg fällt. Mindestens eine bzw. einer der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer angehören. Werden promovierende Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiterinnen als Prüfende tätig, so soll zu dem jeweils anderen Prüfenden kein fachliches oder disziplinarisches Unterstellungsverhältnis bestehen.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014: Die Betreuerin bzw. der Betreuer (= Erstprüferin bzw. Erstprüfer) muss im gewählten Schwerpunktfach (im Schwerpunktfach BWL jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2013: Mindestens eine bzw. einer der Prüfenden muss im gewählten Schwerpunktfach (in den Schwerpunktfächern BWL oder Recht jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten im B.A. Sozialökonomie für das Wintersemester 2020/21:
Fachgebiet BWL
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Alexander Bassen, Silke Boenigk, Timo Busch, Daniel Geiger, Dirk Ulrich Gilbert, Fabian Hattke, Kerstin Lopatta, Daniela Rastetter, Frank Schiemann, Florian Schramm, Sebastian Späth, Alexander Szimayer, Thorsten Teichert, Jana-Michaela Timm, Dominik Vogel, Rick Vogel, Horst Zündorf
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Ernst-Kenji Alexander, Leonie Backhaus, Sarah Bartsch, Daniel Buchholz, Rene Burfeindt, Sarah Louise Carroux, Jana Cordes, Marc Dörlemann, Stephanie Flinspach, Brigitte Frank, Wiebke Frieß, Laura-Maria Gastone, Nils Geib, Sebastian Golder, Niklas Graumann, Julia Gross, Ali Aslan Gümüsay, Lisa Harborth, Dennis Heinrich, Laura Hesse, Johannes Heuel, Carolin Hoyer, Janne Kalucza, Othar Kordsachia, Anna-Lena Maier, Yuka Matsuo, Anna Mucha, Bastian Friedrich Nendza, Sven Niederhöfer, Stefanie Pakura, Friederike Redlbacher, Stefanie Remmer, Anna Rudolf, Carolin Saltzmann, Stephan Schmucker, Peter Schubert, Iris Seidemann, Aijaz Shaikh, Finn Christian Simonn, Theresa Spandel, Haoye Sun, Raphael Tietmeyer, Simone Andrea Wagner, Laura Werkmeister, Christine Zöllner
Fachgebiet VWL
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Miriam Beblo, Ulrich Fritsche, Arne Heise, Mathias Kifmann, Johanna Kokot, Katharina Krenz, Grischa Perino
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Dennis Michael Becker, Francesco Furini, Malte Sven Griebenow, Martin Hansen, Bendicta Victoria Hermanns, Philip Huynh, Julian Jäger, Florian Lampe, Tobias Langenberg, Eva Markowsky, Kristin Paetz, Thorsten Pampel, Alexander Pfannkuche, Leonie RatzkeSinje Schuck, Florian Schütze, Maximilian Willner
Fachgebiet Soziologie
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Frank Adloff, Stefan Aykut, Petra Böhnke, Henning Lohmann, Sabine Maasen, Katharina Manderscheid, Wolfgang Menz, Almut Peukert, Jan Weyandt, Katharina Zimmermann
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Merle Dyroff, Frederike Esche, Florian Hertel, Stefan Kerber-Clasen, Sebastian Link, Viola Logemann, Alexandra Manske, Christine Neubert, Sascha Peter, Leo Roepert, Julia Teschlade, Hequn Wang, Fridolin Wolf
Fachgebiet Recht
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Kai-Oliver Knops, Marita Körner, Karsten Nowrot
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Fabia Valerie Brauckhoff, Jan-Christopher Floren, Kristina Hazhieva, Niklas Korff, Dominik Meinecke, Samuel Reß Martin, Emily Sipiorski, Lea Spiegelberg, Nicole Terhechte-Gerick
Bearbeitungsdauer und Umfang der Bachelorarbeit
Bearbeitungszeit
Der Beginn der Bearbeitungszeit wird im Formular zur Anmeldung von der Betreuerin bzw. dem Betreuer festgelegt. Die Bearbeitungszeit umfasst 12 Wochen (Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014) bzw. 6 Wochen (Studierende mit Studienbeginn bis Sommersemester 2013).
Feiertage o.ä. werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (es gelten die Feiertage des Bundeslandes HH) verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB). Bitte beachten Sie die Informationen zur fristgerechten Abgabe und zu den verschiedenen Abgabemöglichkeiten.
Inhaltliche Anforderungen
Ihre Bachelorarbeit muss im gewählten Schwerpunktfach (BWL, VWL, Soziologie oder Recht) geschrieben werden. Ein Anrecht auf spezifische Betreuerinnen/ Prüferinnen bzw. Betreuer/ Prüfer, Themen oder das Schreiben in einer fachlichen Vertiefung besteht nicht.
Formale Anforderungen
Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt 30 bis 50 Textseiten. Weitere Anforderungen an Form, Umfang und Inhalt legt die Betreuerin bzw. der Betreuer fest.
Die Bachelorarbeit ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie dreifacher elektronischen Fassung fristgerecht im Studienbüro Sozialökonomie einzureichen. Eine Erklärung, dass die Arbeit selbstständig ohne die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel erstellt wurde, muss in allen drei Ausfertigungen Ihrer Bachelorarbeit jeweils original unterschrieben enthalten sein.
Sie müssen bis zum Tag der Abgabe Ihrer Bachelorarbeit ordnungsgemäß immatrikuliert sein.
Titeländerung der Bachelorarbeit
Nach Abgabe der Anmeldung kann der Titel Ihrer Bachelorarbeit nur von der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Arbeit (Erstprüferin bzw. Erstprüfer) geändert werden. Hierzu bedarf es der formlosen, schriftlichen Mitteilung der Betreuerin bzw. des Betreuers an Ihre Ansprechperson im Prüfungsmanagement im Studienbüro Sozialökonomie.
Abgabe und Bewertung, Verlängerung der Bearbeitungszeit
Abgabe der Bachelorarbeit
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihre Bachelorarbeit fristgerecht abzugeben.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit (nachgewiesen z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit bei einem vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag grundsätzlich um höchstens 2 Wochen verlängern. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einzelfall auf separaten Antrag eine längere Frist gewähren. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen des Studiums in Teilzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit. Es liegt auch im Studienbüro aus.
Gutachten
Die Betreuerin bzw. der Betreuer sowie die Zweitprüferin bzw. der Zweitprüfer bewerten Ihre Bachelorarbeit jeweils einzeln und erstellen ein Gutachten. Sofern die Bewertungen voneinander abweichen, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als Mittelwert beider Bewertungen.
Bewertet nur einer der beiden Prüfenden die Arbeit von Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/14 als nicht ausreichend (5,0), bestellt die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine bzw. einen Drittgutachtenden. Wird die Arbeit im dritten Gutachten mindestens mit 4,0 bewertet, so wird die Note als arithmetisches Mittel der drei Beurteilungen gebildet, mindestens aber mit "ausreichend" (4,0) festgelegt.
Wiederholung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn sie im ersten Versuch mit "nicht bestanden" (5,0) bewertet wurde. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsmöglichkeit genehmigen.
Masterarbeit
Anmeldung zur Masterarbeit
Anmeldung zur Masterarbeit
Die Anmeldung zur Masterarbeit ist jederzeit möglich; es gibt keine Fristen, o.ä. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung der Masterarbeit immatrikuliert sein müssen.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular Anmeldung Abschlussarbeit. Dieses muss im Studienbüro unverzüglich nach der Bekanntgabe des Themas mit den Unterschriften beider Prüfenden eingereicht werden.
Voraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit
Für die Anmeldung zur Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Voraussetzungen:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik: Abgabe der letzten Teilleistung des Studienprojekts zur Personal- und Organisationsforschung.
- Master Health Economics and Health Care Management: Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: Abgabe der letzten Teilleistung im Modul Forschung.
- Master International Business and Sustainability: Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien: Die Zulassung zur Masterarbeit kann unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten beantragt werden.
Prüferinnen und Prüfer
Prüferinnen und Prüfer für Masterarbeiten
Die Studierenden suchen sich selbständig unter den Lehrenden des Studiengangs eine Betreuerin oder einen Betreuer als Erstprüferin / Erstprüfer für die Masterarbeit, sowie eine Zweitprüferin / einen Zweitprüfer.
Für die Masterstudiengänge wurden von den Prüfungsausschüssen die folgenden Personen als Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten bestellt:
- Master Arbeit, Wirschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien (AWG), Stand September 2020:
Prof. Dr. Frank Adloff, Prof. Dr. Stefan Aykut, Prof. Dr. Miriam Beblo, Prof. Dr. Petra Böhnke, Dr. habil Tobias Brändle, Dr. Elisabeth Bublitz, Dr. Philipp Degens, Dr. Frederike Esche, Prof. Dr. Heiner Flassbeck, Prof. Dr. Ulrich Fritsche, Prof. Dr. Dirk Gilbert, Prof. Dr. Arne Heise, Dr. Florian Hertel, Dr. Stefan Kerber-Clasen, Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Andreas Lange, Prof. Dr. Henning Lohmann, Prof. Dr. Katharina Manderscheid, Prof. Dr. Wolfgang Menz, Dr. Christine Neubert, Prof. Dr. Grischa Perino, Dr. Sascha Peter, Prof. Dr. Almut Peukert, Dr. Leo Roepert, Dr. Martin Sauber, Dr. Artur Tarassow, Dr. Gabriele Winker, Prof. Dr. Katharina Zimmermann
- Master Human Resource Management/Personalpolitik (HRM), Stand Oktober 2020:
- Prof. Dr. Miriam Beblo, Prof. Dr. Silke Boenigk, Prof. Dr. Daniel Geiger, Prof. Dr. Dirk Gilbert, Prof. Dr. Marita Körner, Dr. Anna Mucha, Prof. Dr. Claus Nowak, Prof. Dr. Daniela Rastetter, Dr. Stephan Schmucker, Prof. Dr. Florian Schramm, Prof. Dr. Sebastian Späth, Prof. Dr. Rick Vogel
- Für eine Betreuung durch Dr. Mucha, Prof. Rastetter, Dr. Schmucker und Prof. Schramm beachten Sie bitte das gesonderte Bewerbungsverfahren zum 15.07. und 15.01..
- Die Lehrbeauftragten, die im Master HRM regelmäßig lehren, können angefragt werden. Wenn sie zustimmen, muss eine Person aus der Liste oben Erstprüferin oder Erstprüfer sein.
- Master Health Economics and Health Care Management (HEHCM), Stand Juni 2020:
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Jan Marcus, Prof. Dr. Grischa Perino, Prof. Dr. Claudia Schwirplies, Prof. Dr. Thomas Siedler
Fakultät für Betriebswirtschaft: Dr. Tobias Effertz (PD), Prof. Dr. Eva-Maria Wild, Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Prof. Dr. Martin Spindler, Prof. Dr. Tom Stargardt, Prof. Dr. Petra Steinorth
Medizinische Fakultät (UKE): Dr. André Hajek (PD), Prof. Dr. Hans-Helmut König, Dr. Alexander Konnopka (PD)
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien (PUNO), Stand Dezember 2020:
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Zu dieser Gruppe gehören: Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, einschließlich Vertretungsprofessuren.
- Habilitierte Mitglieder der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
- Zweitgutachter bzw. Zweitgutachterin können promovierte Hochschulangehörige sein, die an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften lehren. In diesem Fall sollte als Erstgutachterin bzw. Erstgutachter eine Professorin bzw. ein Professor eingesetzt werden, die bzw. der nicht Vorgesetzte der promovierten Mitarbeiterin bzw. des promovierten Mitarbeiters ist.
- Master International Business and Sustainability (MIBAS), Stand September 2020:
- Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Zu dieser Gruppe gehören: Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, einschließlich Vertretungsprofessuren.
- Habilitierte Mitglieder der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Promovierte Hochschulangehörige, die im MIBAS lehren. Dann muss der / die weitere Prüfende Hochschullehrer oder Hochschullehrerin oder habilitiertes Mitglied der Fakultät WiSo sein.
Für alle Studiengänge gilt, dass andere Personen bei Vorliegen der grundsätzlichen Prüferberechtigung auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss zu Prüferinnen bzw. Prüfern bestellt werden können. Der Antrag ist vor Beginn der Bearbeitungszeit beim Studienbüro Sozialökonomie bei der zuständigen Studienkoordination einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne vorab an Ihre Ansprechperson im Studienbüro.
Bearbeitungsdauer und Umfang der Masterarbeit
Bearbeitungszeit
Der Beginn der Bearbeitungszeit wird im Anmeldeformular zur Abschlussarbeit durch die Betreuerin / den Betreuer (Erstprüferin / Erstprüfer) festgelegt.
Die Bearbeitungszeit umfasst 6 Monate. Feiertage o.ä. werden dabei nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB).
Bitte beachten Sie die Informationen zur fristgerechten Abgabe und zu den verschiedenen Abgabemöglichkeiten.
Formale Anforderungen
Für den Umfang der Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Vorgaben:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik: ca. 80 Textseiten (etwa 160.000 Zeichen)
- Master Health Economics and Health Care Management: der Umfang wird vom betreuenden Lehrstuhl vorgegeben
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: 50-70 Seiten (100.000-140.000 Zeichen)
- Master International Business and Sustainability: 60-80 Seiten (120.000-160.000 Zeichen)
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien: ca. 50 Seiten (100.000 Zeichen)
Die Arbeit ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie dreifacher elektronischen Fassung fristgerecht im Studienbüro einzureichen. Eine Erklärung, dass die Arbeit selbstständig ohne die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel erstellt wurde, muss in allen drei Exemplaren der Masterarbeit jeweils original unterschrieben enthalten sein. Sie müssen bis zum Tag der Abgabe Ihrer Masterarbeit ordnungsgemäß immatrikuliert sein.
Die Universität Hamburg stellt Beispiele von Deckblättern für Abschlussarbeiten bereit.
Titeländerung der Abschlussarbeit
Nachdem Sie die Anmeldung zur Masterarbeit im Studienbüro abgegeben haben, kann der Titel der Abschlussarbeit nur von der Betreuerin (Erstprüferin) / Betreuer (Erstprüfer) geändert werden. Hierzu bedarf es der formlosen, schriftlichen und unterschriebenen Mitteilung der Betreuerin / des Betreuers an das Studienbüro.
Abgabe und Bewertung, Verlängerung der Bearbeitungszeit
Abgabe der Masterarbeit
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihre Masterarbeit fristgerecht abzugeben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Bearbeitungsfrist über die Abgabemodalitäten.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit (bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit bei einem VOR Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag verlängern. In den Studiengängen mit Abschluss Master of Arts (AWG, HRM, MIBAS) ist eine Verlängerung um maximal die Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit möglich. In den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Science (HEHCM, PUNO) ist eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Wochen möglich. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Frist gewähren. Bitte nutzen Sie das Fomular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit (PDF). Es liegt auch im Studienbüro aus.
Bewertung der Masterarbeit und Gutachten
Die Bewertung der Masterarbeit soll unverzüglich vorgenommen werden: in den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Arts (AWG, HRM, MIBAS) innerhalb von sechs Wochen, in den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Science (HEHCM, PUNO) innerhalb von drei Monaten nach der Abgabe.
Erst- und Zweitgutachtende erstellen ein Gutachten zur Abschlussarbeit. Sofern die Bewertung der Gutachtenden voneinander abweicht, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als arithmetisches Mittel beider Bewertungen.
Wiederholung der Masterarbeit
Die Masterarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn Sie im ersten Versuch mit 5,0 bewertet wurde. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden.