Bewerbung zur Eingangsprüfung
Hier finden Sie alle Informationen für die Bewerbung zur Eingangsprüfung.
Inhalt
Voraussetzungen für die Zulassung
Sie können zur Eingangsprüfung zugelassen werden, wenn Sie weder die allgemeine Hochschulreife noch die Fachhochschulreife besitzen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen, die dem Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht, oder
- Sie können eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit in Vollzeit nachweisen.
Zusätzlich können folgende Zeiten auf die Berufstätigkeit angerechnet werden:
- Kindererziehung
- Pflegetätigkeit
- Wehr-, Ersatz- oder Freiwilligendienst
- Teilzeitbeschäftigungen (anteilig)
- Duale Berufsausbildungen (DQR-Niveau 3)
- Berufspraktika
Auch wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben – etwa durch Bürgerkrieg oder Fluchterfahrung – keine Ausbildung oder vergleichbare Tätigkeit aufnehmen, fortsetzen oder abschließen konnten bzw. dies nicht nachweisen können, besteht die Möglichkeit einer Zulassung. In solchen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Bitte reichen Sie zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen folgende Dokumente ein:
- Eine Kopie Ihres in Deutschland ausgestellten Ausweisdokuments
- Eine schriftliche Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift, dass keine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vorliegt.
Bewerbungsverfahren und Fristen
Ihre Bewerbung erfolgt über das digitale Bewerbungsformular, das innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01.08.2026 bis zum 15.09.2026 freigeschaltet ist.
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zur Eingangsprüfung ist nicht gleichbedeutend mit der Zulassung zum Studium. Eine Bewerbung auf einen Studienplatz ist erst im darauffolgenden Bewerbungsverfahren möglich.
Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schreiben Sie uns einfach an: eingangspruefung-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de
| Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung | Termin der Eingangsprüfung | Frühest mögliche Bewerbungsfrist für den Studienplatz über STiNE | Studienbeginn bei erfolgreicher Bewerbung auf einen Studienplatz |
| 01.02.2026 - 15.03.2026 | 20.05.2026 | 01.06.2026 - 15.07.2026 | 01.10.2026 (Wintersemester 2026/2027) |
| 01.08.2026 - 15.09.2026 | 04.11.2026 | 01.12.2026 - 15.01.2027 | 01.04.2027 (Sommersemester 2027) |
Die nächste Eingangsprüfung findet am 04. November 2026 statt.
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Wiederholung der Eingangsprüfung
Sollten Sie die Eingangsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, diese bis zu zweimal zu wiederholen – insgesamt sind also maximal drei Prüfungsversuche zulässig. Bitte beachten Sie: Die Prüfung muss jeweils vollständig wiederholt werden.
Für jede Wiederholung ist eine neue Bewerbung erforderlich. Dabei müssen Sie die Nachweise zu den Zulassungsvoraussetzungen erneut einreichen.
Sobald Sie die Eingangsprüfung erfolgreich bestanden haben, ist eine erneute Teilnahme nicht mehr möglich.