Lehre
Die Lehre im Bachelor Sozialökonomie und im Master Human Ressource Management umfasst die ganze Breite des individuellen und kollektiven deutschen Arbeitsrechts, europäisches und internationales Arbeitsrecht, (Beschäftigten-)Datenschutzrecht sowie Antidiskriminierungsrecht.
Die Inhalte der Grundlagenveranstaltungen werden i.d.R. vorlesungsmäßig aufbereitet und mit einer Klausur abgeschlossen. In den Fortgeschrittenenveranstaltungen des B.A. Sozialökonomie und im HRM spielt die aktive Mitarbeit der Studierenden eine besonders große Rolle. Der Stoff wird dort z.T. in Seminarform exemplarisch bearbeitet.
Arbeitsrecht im Fachbereich Sozialökonomie
B.A. Sozialökonomie - M.A. Human Resource Management