Praktikumsbüro
Allgemeine Informationen zu Praktika in den Studiengängen
BA Soziologie und BA Politikwissenschaft
Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie Fragen stellen, die im nachfolgenden Text beantwortet werden!
Ziele und Sinn eines Praktikums
Gerade in den Sozialwissenschaften gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Fächern, keine eindeutig vorgezeichneten Berufsfelder, d. h., die Möglichkeiten sind vielfältig, aber damit einhergehend oft auch unübersichtlich. Diese Vielfalt an Möglichkeiten bietet einerseits Vorteile, andererseits kann sie auch zu Überforderung oder Orientierungslosigkeit führen. Durch ein Praktikum haben Studierende die Möglichkeit, in verschiedene Berufsfelder „hineinzuschnuppern“ und sich auszuprobieren. Dabei können unterschiedlichste Erfahrungen gemacht werden, die von einer Bestätigung des vorherigen Berufswunsches bis zu einer Desillusionierung reichen. Praktika bieten aber auch eine hervorragende Möglichkeit, um ein „normales“ Arbeitsleben kennenzulernen. Darüber hinaus erfahren die Studierenden, inwieweit theoretische Erkenntnisse, die im Studium erworben wurden, auch tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden können.
Das Modul Praktikum dient der Berufsvorbereitung und der Verknüpfung wissenschaftlicher und berufspraktischer Ausbildungsinhalte. Das Ziel des Praktikums ist die Vermittlung und Vertiefung allgemeiner berufsqualifizierender Kompetenzen in soziologisch bzw. politologisch einschlägigen Praxisfeldern sowie die Unterstützung bei der Konkretisierung einer beruflichen Orientierung. Ferner sollen Studieninhalte im Licht der Praxiserfahrung bewertet und reflektiert werden.
Informationen zu den formalen Anforderungen
1.) Pflichtpraktika
In den Studiengängen BA Politikwissenschaft und BA Soziologie ist ein mindestens 9-wöchiges Pflichtpraktikum (entspricht ca. 360 Stunden) laut jeweiliger Prüfungsordnung vorgeschrieben. Näheres wird durch die Fachspezifischen Bestimmungen, (ausschlaggebend dafür, welche Version für Sie gilt, ist der Studienbeginn) des jeweiligen Studiengangs geregelt.
Fachspezifische Bestimmungen BA Soziologie:
Fachspezifische Bestimmungen BA Politikwissenschaft:
2.) Dauer des Praktikums
Die Mindestdauer des Praktikums beträgt 9 Wochen (dies entspricht ca. 360 Stunden). Das Praktikum kann aufgeteilt und bei zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen absolviert werden, wobei jeder Anteil mindestens 4 Wochen (ca. 160 Stunden) betragen sollte.
3.) Zeitpunkt des Praktikums
Sinnvoll ist es, das Praktikum nach dem 2. Semester zu absolvieren, da zu diesem Zeitpunkt bereits Basiskenntnisse über das Studium vorhanden sein sollten. Den Zeitpunkt können Sie jedoch frei wählen.
4.) Welche Praktika werden anerkannt?
Es werden alle einschlägigen Praktika anerkannt (wobei sich die Felder für Soziologie- und Politikstudierende überschneiden), d. h. zum Beispiel aus den folgenden Bereichen:
Planung und Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden; parlamentarische Dienste in Bund, Ländern und Gemeinden; Parteien, Fraktionen, Interessenorganisationen, Gewerkschaften, NGOs, Kirchen; Privatwirtschaft, insbesondere multinationale Unternehmen und Politikberatung; europäische und internationale Dienste und Organisationen; Medien, Öffentlichkeitsarbeit, PR; Personalabteilungen (HR); politische Bildung; wissenschaftliche Institutionen und universitäre Einrichtungen, Markt- und Meinungsforschung, Stiftungen.
5.) Welche Praktika werden in welchem Studiengang anerkannt?
Die Inhalte des Praktikums sollen überwiegend einer soziologisch bzw. politologisch einschlägigen Tätigkeit entsprechen und den jeweiligen Bachelorstudiengang sinnvoll ergänzen. Die konkrete Tätigkeit ist freibleibend, solange ein eindeutiger und sinnvoller Bezug zum Studium besteht. D. h. beispielsweise, dass eine Tätigkeit im Verkauf eines Modeunternehmens nicht anerkannt wird, eine Tätigkeit in der PR- oder Personalabteilung dieses Unternehmens hingegen schon.
6.) Welche (früheren) Tätigkeiten können als praktikumsäquivalente Leistungen unter welchen Bedingungen anerkannt werden?
Berufsausbildungen sowie die Ableistung eines FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) werden anerkannt. Ein Tätigkeitsnachweis muss zusammen mit dem Bericht abgegeben werden. Eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig.
Weiterhin können berufliche (Neben-) Tätigkeiten nach Absprache mit der bzw. dem Praktikumsbeauftragten anerkannt werden. Entscheidend ist hierbei der Bezug zum Studium.
Als Praktikumsleistungen bzw. praktikumsäquivalente Leistungen bestehen somit folgende Möglichkeiten:
1.) ein „klassisches“ Vollzeitpraktikum im Umfang von mindestens neun Wochen
2.) zwei Vollzeitpraktika im Gesamtumfang von mindestens neun Wochen
3.) Teilzeitpraktika (z.B. halbtags, tageweise, bestimmte Stundenanzahl pro Woche)
4.) Kombinationen aus Vollzeit- und Teilzeitpraktika
5.) Kombinationen aus einem klassischen Praktikum (1. oder 3.) und weiteren Tätigkeiten (wie unter 6.)
6.) Berufliche Tätigkeiten während des Studiums
a) berufliche Tätigkeiten wie z.B. Werkstudierendentätigkeiten, Tätigkeiten in den Bereichen Medien, PR, Sozialforschungseinrichtungen, Parteien, Gewerkschaften, Verbände, Institutionen, Behörden, NGO’s etc…
b) selbständige Tätigkeiten, eigene Firmen
7.) Berufsausbildungen vor dem Studium
8.) Freiwilliges Soziales Jahr (Inland / Ausland)
9.) Ehrenamtliche Tätigkeiten
10.) Funktionen in Politik, Gewerkschaften, Kirchen, Verbände
Die Tätigkeiten können sowohl vor Beginn des Studiums absolviert worden sein als auch während des Studiums. Hierbei sind auch unterschiedliche Zeiträume möglich: während der Vorlesungszeit, in den Semesterferien, im Urlaubssemester.
7.) Rechtliche Aspekte
Rechtliche Auskünfte zu Versicherungsfragen können nicht erteilt werden. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre (Kranken-) Versicherung.
8.) Bezahlung
Praktika sowie die unter 6.) genannten Tätigkeiten sollten generell entlohnt werden. In bestimmten Bereichen werden Praktika jedoch nicht bezahlt. Hier sollte jeweils individuell abgewogen werden, ob ein sehr attraktiver Praktikumsplatz, der sich positiv auf die weitere Karriere auswirken kann, aber nicht bezahlt wird, einer vergüteten Tätigkeit mit geringerem Renommee vorgezogen werden sollte oder nicht.
9.) Braucht man während des Praktikums eine Beurlaubung vom Studium?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und sollte je nach Konstellation (siehe Pkt. 6.) entschieden werden. Nur wenn sich die Praktikumstätigkeiten nicht mit dem Studium vereinbaren lassen, sollte eine Beurlaubung in Betracht gezogen werden.
10,) Anmeldung zum Praktikum
Eine Anmeldung zum Praktikum ist jederzeit möglich. Bitte melden Sie sich in Stine an, sobald Sie den Praktikumsbericht abgeben wollen.
Informationen zu Bewerbungen
11.) Wo kann man sich überall bewerben?
Sie können sich bei allen in Frage kommenden Praktikumsstellen aus den unter 4.) genannten Bereichen bewerben, entweder auf entsprechende Stellenausschreibungen oder aber als Initiativbewerbung.
12.) Wo findet man Adressen von Organisationen, Firmen, etc., die Praktika anbieten?
Sie können entweder direkt bei den jeweiligen Homepages der Firmen, Organisationen, Institutionen etc. nach Praktikumsstellen suchen, oder Sie recherchieren auf entsprechenden Praktikums- bzw. Stellenbörsen.
Ein sehr umfangreiches Angebot an Praktikumsbörsen finden Sie auf der Seite des Career Centers der Universität Hamburg:
https://www.uni-hamburg.de/career-center/stellensuche/tipps-zur-stellensuche/praktikumsboersen.html
13.) Gibt es Erfahrungsberichte über Praktika von Studierenden?
Es gibt eine unendliche Menge an Erfahrungsberichten im Internet. Exemplarisch ist z. B. audimax:
https://www.audimax.de/praktikum/erfahrungsberichte/
14.) Wie bewirbt man sich am besten?
Bei der Bewerbung sollten Sie sich an die in der Ausschreibung gewünschte Form (online, klassisch schriftlich) halten. Manchmal kann auch ein Telefonat vorab sinnvoll sein.
Gute Tipps gibt es kostenlos im Internet, wie z. B. hier:
https://www.studis-online.de/Karriere/bewerbung/praktikum.php
Informationen zur Prüfungsleistung (Praktikumsbericht):
15.) Formale Anforderungen an Praktikumsberichte:
Hinweise für die Anfertigung von Praktikumsberichten in den Bachelorstudiengängen Soziologie und Politikwissenschaft
Es muss ein Gesamtbericht im Umfang von 5 – 10 Textseiten angefertigt werden; falls Sie verschiedene Praktika (bzw. Tätigkeiten unter 6.) absolviert haben, werden in dem Bericht die einzelnen Praktika bzw. Tätigkeiten beschrieben, bilanziert und es wird ein Gesamtfazit gezogen.
Den Bericht (bitte nur ausgedruckt, KEINE zusätzliche Digitalversion) können Sie jederzeit im STUDIENBÜRO abgeben.
Dies gilt jedoch nicht, solange es entsprechende Corona-Regeln gibt. Bitte beachten Sie diese:
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studienbuero-sozialwissenschaften/service/sowi-faq-zum-cornonavirus.htm
Zum Nachweis der Praktika bzw. sonstigen Tätigkeiten fügen Sie bitte die Arbeitsbestätigungen oder Zeugnisse (jedoch KEINE Arbeitsverträge) der Praktikumsstelle(n) / Arbeitgeber als Kopie bei.
Für die formale Gestaltung gelten folgende Regelungen:
Deckblatt mit Titel der Arbeit; Angaben zur / zum Verfasser/in der Arbeit (Name, Adresse / email, Matrikelnummer, Studienfach / Abschlussziel, Semester)
Formatierung: 12-Punkt-Schriftgröße, Proportionalschrift, 1,5-facher Zeilenabstand
Nummerierung aller Seiten bis auf das Titelblatt
Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen
korrekte Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung sowie Vermeidung von Tippfehlern
Falls Sie Literatur verwendet haben: vollständiges, alphabetisch geordnetes Literaturverzeichnis mit sämtlichen in der Arbeit verwendeten Quellen mit folgenden Angaben: Autor, Jahr, Titel, Ort (evtl. Verlag); bei Internetquellen: vollständige Adresse und Datum
Gute Praktikumsberichte zeichnen sich durch eine kritische Reflexion und Bilanzierung im Hinblick auf das Studium aus. Die gilt auch für Berichte, die sich auf die unter 6.) genannten Tätigkeiten beziehen. Auf Wunsch können nach Absprache Berichte vor Ort eingesehen werden.
DATENBANK
Ihre Praktikumsleistungen werden nur als bestanden in Stine eingegeben, wenn Sie Angaben zu Ihrem Praktikum bzw. zu Ihren Praktika in unserer internen Datenbank vorgenommen haben.
Zugangsdaten:
http://webapp5.rrz.uni-hamburg.de/PRAKDATENBANK/
Benutzername: dbpraktikum
Passwort: 230977db
Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen:
Prüfungsart: Praktikumsbericht
Bewertungsschema: unbenotet (bestanden/nicht-bestanden)
Credits: 12,0
Bitte planen Sie ca. 3 Wochen Korrekturfrist ein (bitte Feiertage / Urlaub berücksichtigen!) - bedenken Sie auch, dass Sie nicht allein im Fachbereich sind: Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Studierender, die Prüfungsleistungen erbringen und die auch zeitnah korrigiert werden müssen. Zwischenfragen bitte möglichst vermeiden, die kosten nur unnütz Zeit.
Kontakt:
Dr. Pamela Kerschke-Risch
pamela.kerschke-risch@uni-hamburg.de
Allendeplatz 1, Raum 130 / vorübergehend Von-Melle-Park 9, Raum 409 / Aufgang A
Sprechzeiten: Di 16-17 Uhr oder nach Vereinbarung