Interview mit Peter NiesenRevolution der Gesetzgebung Grundrechte für Affen, Schweine und Wälder: Wie viel Moral trauen wir uns zu?
11. Februar 2022
Foto: mauritius images/Pete Marshall/Alamy
Peter Niesen hat GEO-online ein Interview gegeben: "Revolution der Gesetzgebung Grundrechte für Affen, Schweine und Wälder: Wie viel Moral trauen wir uns zu?".
Von Matthias Thome und Bertram Weiß (Lesezeit: ca. 8 min) - 11. Februar 2022
Revolution der Gesetzgebung Grundrechte für Affen, Schweine und Wälder: Wie viel Moral trauen wir uns zu?
In Basel könnten Primaten bald eigene Rechte in der Verfassung haben. Es wäre eine Revolution. Und ein Durchbruch für noch weitaus größere Fragen: Was, wenn die Natur über Rechte verfügen würde? Schon lange denken Forschende etwa nach über ein Klagerecht für Wälder und Flüsse – oder Tiere in den Parlamenten
Schließen Sie für einen Moment die Augen und stellen Sie sich eine Welt vor, in der Affen ebensolche Grundrechte besäßen wie wir Menschen. In der Homo sapiens und seine nächsten Verwandten vor Gerichten und Parlamenten auf einer Ebene stünden.
Gehen Sie noch einen Schritt weiter: Eine Welt, in der auch die Würde von anderen Tieren unantastbar wäre, in der deren Heimat, etwa Wälder oder Flüsse, nicht nur vor dem Zugriff des Menschen geschützt wären – sondern ein Anrecht hätten auf ein gutes, unversehrtes Dasein.
Eine Initiative aus dem Kanton Basel-Stadt in der Schweiz will sich eine solche Welt nicht länger ausmalen, sondern Fakten schaffen. An diesem Sonntag. Etwas mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger können darüber abstimmen, ob die kantonale Verfassung ergänzt wird um einen Passus für das "Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit".
Angestoßen hat das Volksbegehren der Verein "Sentience Politics". Die Organisation kämpft nach eigenen Angaben für "die Interessen nicht-menschlicher Tiere", vor allem auf Grundlage der Empfindungsfähigkeit (engl. sentience). Ihr Anliegen fand Unterstützung; der Beistand der weltweit bekannten Affenforscherin Jane Gododall etwa hat der Initiative Aufmerksamkeit verschafft.
So darf die stimmberechtigte Bevölkerung in Basel nun entscheiden – in einer Stadt, in der es einen Zoo mit Affen gibt sowie verschiedene Pharma-Firmen, die auch an nichtmenschlichen Primaten geforscht haben. In einem Land, das sich schon 1992 ausdrücklich den Schutz der "Würde der Kreatur" in die Verfassung schrieb.
Jane Goodall wurde als Affenforscherin (hier 1988) weltbekannt. Heute setzt sie sich auch für die Primaten-Initiative im Kanton Basel-Stadt ein (Foto hier nicht darstellbar)
In dem Schweizer Kanton geschieht gewissermaßen ein politischer Laborversuch. Denn was auf den ersten Blick wie ein kleines, lokales Referendum ohne Tragweite wirken mag, könnte weltweit für Aufsehen sorgen. Mit einem neuen Satz in der Verfassung müssten auch neue Gesetze entstehen, müsste sich eine andere Praxis in Zoos und Forschungseinrichtungen im Umgang mit nichtmenschlichen Primaten entwickeln, mithin bei den Gerichten.
Die Schweizer Initiative will also konkret einen Weg bahnen, den Philosophinnen und Soziologen, aber auch Juristen und Staatsrechtlerinnen seit Jahrzehnten theoretisch ebnen: Tiere sollen endlich einen Platz in Gerichtsgebäuden und Plenarsälen bekommen. Sie sollen sich rechtlich wehren können gegen die räuberische Ausbeutung des modernen Menschen, natürlich vermittelt und vertreten durch Menschen, etwa Anwälte oder Bürgerinnen.
Auf den ersten Blick mag das erstaunen. Denn zumindest in Deutschland sind Tiere – ob Nutz- oder Wildtiere – längst fester Bestandteil des geltenden Rechts: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen", verkündet das Bundesgesetzbuch. Vor 20 Jahren, im August 2002, wurde der Schutz von Tieren sogar zum verfassungsmäßigen Staatsziel ernannt.
Das Problem für viele: Ein "vernünftiger Grund" ist schnell gefunden. Die Lust auf ein Nackensteak rechtfertigt es, Schweine zu töten. Hennen brüten in engen Legebatterien, weil das wirtschaftlich profitabel ist. Kälber werden von ihren Müttern getrennt, damit diese Milch liefern. Stets stechen Rechte des Menschen, etwa auf Berufsfreiheit, den Schutz der Tiere, die rechtlich weniger als Wesen, vielmehr als Ressourcen definiert werden. Als Sache, nicht als Subjekt.
So sehen es zumindest Forscherinnen und Forscher, die sich auf die Seite der Tiere geschlagen haben, wie etwa der Berliner Politikwissenschaftler und Philosoph Bernd Ladwig. Seine Forderungen kommen einer juristischen Revolution gleich: Jedes Tier, nicht nur Affen in bestimmten Kantonen, soll eigene Grundrechte bekommen, die denen der Menschen grundsätzlich gleichgestellt sind.
Auch Tiere sollen juristische Personen werden – das ist bislang Privatunternehmen oder der Kirche vorbehalten
Für Ladwig ist dies zwingend, weil auch Tiere leidensfähig sind und ihre Umwelt bewusst erleben können. Daraus entwickeln sich tierliche Interessen, die von den menschlichen kaum zu unterscheiden sind. Zwar mag ein Schwein keinerlei Interesse an einem Recht auf Religions- oder Meinungsfreiheit haben – ein Interesse am Leben und Wohlbefinden, an Freiheit und Geselligkeit hat es dagegen sehr wohl.
"Die Moral verlangt von uns, gleiche Fälle gleich zu behandeln – dabei spielt es keine Rolle, ob das Wesen, um das es geht, menschliches Erbgut in sich trägt oder nicht", sagt Ladwig, der als Professor für Politische Theorie und Philosophie an der Freien Universität Berlin forscht und lehrt.
So sollen aus tierlichen Ressourcen tierliche Rechtsubjekte werden. Als solche haben sie dann den Status einer juristischen Person, die ihre Rechte geltend machen kann – was bislang Menschen, aber auch Wirtschaftsunternehmen oder Organisationen wie der Kirche vorbehalten war.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die tierlichen Grundrechte nie von den Rechten der Menschen ausgestochen werden können. Es kommt lediglich darauf an, welche Art von Recht gegeneinander aufgewogen wird. Gefährdet etwa ein wild gewordener Bulle ein Menschenleben, dürfte dieser erschossen werden; hier sticht das menschliche Recht auf Leben das tierliche. Die menschliche Lust auf ein Wiener Schnitzel wäre aber kein ausreichender Grund, um ein Schwein zu töten. Hier sticht das tierliche Recht auf Leben das Recht des Schlachters auf eine freie Berufsausübung.
Alle Tiere zu Rechtspersonen zu machen, erfordert also eine Welt, die bisher bloße Utopie ist. Alles also nur reines Gedankenspiel? Eine philosophische Idee, die in Universitäten und Tierrechtsorganisationen weitergesponnen wird?
Nicht ganz. Zumindest vereinzelt erkennen Gerichte bereits Tiere als Rechtspersonen an, zum Beispiel im Fall der 30-jährigen Schimpansin Cecilia. Völlig isoliert saß sie nach dem Tod ihrer beiden Gefährten im argentinischen Zoo von Mendosa, bis ein Gericht ihre Freilassung und Überführung in einen brasilianischen Nationalpark erwirkte. Im Urteil berief sich die Richterin auf Cecilias Recht, sich frei bewegen zu können. Nach diesem Vorbild wollen Tierschützer aus New York einklagen, dass die Elefantenkuh Happy ihren Lebensabend mit Artgenossen verbringen darf.
Müssen Tiere in die Parlamente, um sich Rechte zu erstreiten?
Bei solchen Klagen geht es meist darum, Präzedenzfälle zu schaffen. Bislang scheint das jedoch nur bei Tieren zu klappen, mit denen Menschen emotional eng verbunden sind. Bis ein solches Rechtsverständnis auch auf Nutztiere ausgeweitet werden kann, scheint es ein langer Weg zu sein.
Auch deshalb schlägt der Hamburger Politikwissenschaftler Peter Niesen einen anderen vor. Auch er setzt sich als Professor für Politische Theorie intensiv mit dem Rechtsstatus von Tieren auseinander. "Nur weil wir moralische Tierrechte für erwiesen halten, heißt das ja noch nicht, dass wir sie legitimerweise in Gesetze gießen und zur Not mit Polizeigewalt durchsetzen dürfen", sagt er. "Wir müssen an die demokratische Gesetzgebung selber ran, um Tieren Rechte zu verleihen."
Dabei ist es zwar wichtig, wer diese Gesetze in die Praxis überführt: Ein eigenes Tier-Ministerium könnte sich nur für die Belange der Tiere einsetzen und sie im Konfliktfall gegen menschliche Interessen durchsetzen. Es sei ein fundamentaler Denkfehler, dass sowohl die Belange von Tieren als auch die von ihren Haltern in einem einzigen Ministerium angesiedelt sind: dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. "Das ist, als ob ein Wirtschaftsministerium in Tarifverhandlungen die Gewerkschaften und Arbeitgeber zugleich vertreten soll", sagt Niesen.
Ein zweiter, noch radikalerer Schritt wäre es jedoch, Tieren Repräsentation in Parlamenten zu verschaffen; Niesen schweben dabei zusätzliche, virtuelle Wahlkreise vor. Für die Sitze dieser Wahlkreise könnten sich Nichtregierungsorganisationen bewerben, nachdem sie eine Art Tierschutz-TÜV bestanden haben und glaubhaft versichern konnten, dass sie sich nur für Belange der Tiere einsetzen werden – und sie nicht als Vorwand nutzen, um menschliche Interessen zu vertreten.
Bei der Bundestagswahl hätte jeder Wähler und jede Wählerin dann eine Drittstimme, mit der sie zum Beispiel den Tierschutzbund oder die PETA-Aktivist*innen ins Mandat hieven können. Die "Tier-Bundestagsabgeordneten" stünden weder auf Seiten der Regierung noch auf Seiten der Opposition, sondern könnten sich jeweils auf die Seite derjenigen Fraktionen stellen, die die Interessen der Tiere am ehesten berücksichtigen.
Zwar wären damit all die Praktiken, die von festen Grundrechten für Tiere ausgeschlossen werden - zum Beispiel das Töten zur Fleischgewinnung – nicht mehr kategorisch tabu, die Tiervertreter*innen könnten aber zumindest ihre Stimme im Parlament gegen sie erheben. "Das schulden wir den Tieren, weil sie bereits feste Mitglieder unserer Gesellschaft sind", sagt Niesen. "Wir leben mit ihnen zusammen, profitieren von ihnen, leben unter denselben Gesetzen – die allerdings allein von Menschen gemacht werden."
Wie beständig ist noch die Trennung zwischen Mensch und Natur?
Tiere in Parlamenten, ein eigenes Ministerium der Tiere: All das erscheint mindestens ebenso weit entfernt von der gegenwärtigen Realität wie eine vegane Lebensweise der Gesamtbevölkerung.
Auch deshalb sind sich Ladwig und Niesen, so unterschiedlich ihre theoretischen Sichtweisen auch sein mögen, in der Praxis einig: Alle Initiativen, die am Status quo der Tier-Mensch-Beziehung rütteln, seien unterstützenswert - so auch die Schweizer Volksabstimmung.
Die Regierung von Basel-Stadt sieht das anders: Sie hat den Bürgerinnen und Bürgern für die Entscheidung am Sonntag eine Empfehlung mit auf den Weg gegeben. Sie lautet: Nein. In der Begründung dazu heißt es, die Initiative "würde vielmehr unsere Grund- und Menschenrechte verwässern und die Grenze zwischen Mensch und Tier verwischen."
Dabei geht es den Verfechtern tierischer Grundrechte genau darum: Anzuerkennen, dass Mensch und Tier sich weitaus ähnlicher sind als viele denken. Und dass genau diese Erkenntnis auch konkrete Folgen in unserer Rechtsordnung haben muss.
Viele denken dabei noch viel weiter als die Urheber der Initiative, sogar weiter als die Politikwissenschaftler Ladwig und Niesen: "Wir müssen die Trennung von Natur und Menschen aufheben und die Natur als Rechtssubjekt anerkennen.", fordert etwa auch der Wirtschaftswissenschaftler und Politiker Alberto Acosta Espinosa. Er war bis 2008 Präsident der verfassungsgebenden Versammlung seines Landes Ecuador. Maßgeblich trug er dazu bei, dass dort auch die Rechte der Natur in der nationalen Verfassung festgeschrieben sind. Rechte, die von jedem vor Gericht eingeklagt werden können.
Auch in anderen Ländern ist die Natur ingesamt auf dem Weg, den Status als "Rechtsobjekt" zu verlieren – und zum "Rechtssubjekt" zu werden. Die Vereinten Nationen zählten im Rahmen der Initiative "Harmony for Nature" seit 2006 rund 100 Initiativen in 29 Ländern, die darauf zielten, Rechtsansprüche der Natur in Gesetze zu gießen.
Die weitreichenden Folgen zeigten sich etwa Anfang Februar: Der höchste Gerichtshof von Ecuador entschied, dass die indigene Bevölkerung weitaus mehr Mitsprache bekommen muss bei Ölbohrungen oder Minen-Projekten, auch im Namen der Natur. "Unter keinen Umständen", so heißt es in dem Urteil, "kann ein Projekt ausgeführt werden, das extreme Opfer der kollektiven Rechte von Gemeinschaften und Natur nach sich zieht".
Auch in Deutschland weiten viele den Blick inzwischen über die Rechte der Tiere hinaus: So kämpft eine Initiative in Bayern dafür, den oberen Verlauf der Isar und die zahlreichen dort heimischen Tier- und Pflanzenarten besser zu schützen. Dabei geht es den Bürgerinnen und Bürger aber um mehr, als die Wildflusslandschaft schlicht vor dem Zugriff der Menschen, etwa zur Erzeugung von Strom, zu bewahren.
Sie streben eine Art Ko-Existenz von Natur und Mensch an der Isar an, in der beide Seiten gleiche Rechte genießen. Und somit auch eine Klage im Namen des Flusses selbst vor Gericht zugelassen werden müsste. Die Initiatoren haben begonnen, Unterschriften zu sammeln, um ein Volksbegehren anstoßen zu können. Das Ziel: Die Natur als Rechtssubjekt in der bayerischen Verfassung festschreiben.
Tipps zum Weiterlesen
Dirk Steffens, Fritz Habekuss: Überleben. Zukunftsfrage Artensterben, 2020, Penguin Verlag: Leicht verständlich und doch fundiert wagen sich die beiden Wissenschaftsjournalisten daran, einen Weg zur Überwindung der Ökokrise zu finden. Dazu gehört auch: Eigene Rechte für die Natur und eine Revolution der Gesetzgebung.
Karen Bradshaw: Wildlife as Property Owners, 2020, Chicago University Press: Die Professorin für Umweltrecht von der Arizona State University geht in ihrem Buch einer Frage nach, die auf den ersten Blick völlig abwegig wirkt: Was würde es bedeuten, wenn Tiere auch rechtlich als Eigentümer einer Landschaft betrachtet werden würden?
Tanja Busse, Frank Adloff (Hg.): Welche Rechte braucht die Natur?, 2021, Campus: Dieser Band versammelt Aufsätze von Autorinnen und Autoren, die sich intensiv mit der Frage auseinander setzen. Und doch taugt das Buch auch als recht leicht zu lesende Einführung für den Laien.
Bernd Ladwig: Politische Philosophie der Tierrechte, 2020, Suhrkamp: Dieses Buch ist keine leichte Lektüre. Doch wer sich strukturiert und ausführlich mit dem komplexen Thema auseinandersetzen möchte, findet bei dem Professor für Politische Theorie der Freien Universität Berlin Antworten auf viele Fragen.
Elke Diehl, Jens Tuider (Hg): Haben Tiere Rechte?, 2019, Bundeszentrale für politische Bildung: Ob Recht oder Ethik, Biologie oder Psychologie: Aus der Perspektive unterschiedlicher Disziplinen betrachten Forschende den Wandel der Mensch-Tier-Beziehung - und welche Folgen das in der Zukunft für unser Leben haben sollte und könnte.
Will Kymlicka, Sue Donaldson: Zoopolis: Eine politische Theorie der Tierrechte, 2013, Suhrkamp: Zoopolis hat die philosophische Debatte um Tierrechte auf den Kopf gestellt: Weil wir mit Tieren in einem politischen Verhältnis leben, steht ihnen der Status als Staatsbürger zu. Ein Labrador habe also nicht nur das Recht auf ein gutes Leben – er soll auch in der Politik mitsprechen dürfen.
Ähnliches passierte etwa schon 2011 in Ecuador, wo Gerichte dem Fluss Rio Vilcabamba eigene Rechte zuerkannten. Oder 2017 in Neuseeland. Dort wurde der Whanganui-Fluss als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt – nach einem mehr als 100 Jahre währenden Kampf einer Gruppe von Maori, die ihr eigenes Verständnis der Natur so in das nationale Recht einbringen konnten.
Viele Organisationen, darunter die Deutsche Umweltstiftung, unterstützen das Unterfangen. Albert Acosta Espinosa ist dessen Schirmherr. Denn in der Ferne steht noch ein anderes Ziel: Der Paradigmenwechsel in der nationalen Gesetzgebung möglichst vieler Länder, auch von Deutschland.
Erst 2021 veröffentlichte ein Bündnis von Naturschutzorganisationen unter Führung der Initiative "Rechte der Natur" einen Vorschlag für Änderungen des Grundgesetzes. Die Idee wird seit vielen Jahren am "Haus der Zukunft" in Hamburg vorangetrieben, etwa mit Konferenzen und einer eigenen Schriftenreihe zum Thema.
2017 wurde der Whanganui-Fluss in Neuseeland als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt – nach einem mehr als 100 Jahre währenden Kampf einer Gruppe indigener Menschen
Es ist ein weiter Weg, auf den sich immer mehr Menschen machen. Und an mancher Stelle auch schon heute im Kleinen ganz Konkretes erreichen wollen – wie in der Schweiz im Kanton Basel-Stadt.
Wie das Begehren der Primaten-Initiative in der Stadt am Rhein ausgehen wird, ist nicht absehbar. Und selbst wenn sie eine Mehrheit fände, wären die Folgen zunächst begrenzt: Die neuen Rechte würden nur kantonale Einrichtungen betreffen, etwa die Universität. Für Pharmafirmen oder den privatwirtschaftlich geführten Baseler Zoo würden weiterhin allein die bestehenden Tierschutzgesetze gelten.
Doch schon jetzt ist klar: Der Vorstoß hat viele Menschen dazu angeregt, grundsätzlich über das Verhältnis zwischen Tier und Mensch nachzudenken. Und allein, dass die Abstimmung stattfindet, ist bereits ein beachtlicher politischer Schritt: für die einen ein Fortschritt, für die anderen ein Irrweg.