Illustration_Foerderung_OERFür die vierte Durchführung eines eLearning-Förderprogramms stehen an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und an der Fakultät für Betriebswirtschaft insgesamt 20.000€ zur Verfügung, die hiermit ausgeschrieben werden. Lehrende können bis zu 5.000€ für die Entwicklung digitaler Bildungsmedien erhalten. Die Medien sollen nach ihrer Fertigstellung allen Interessierten zugänglich gemacht werden können.
Ziele der Förderung
Das Förderprogramm soll Lehrende bei der Umsetzung von didaktischen Konzepten unterstützen, in denen digitale Medien ein Kernelement darstellen. Die Förderbedigung des freien Zugangs zu den Medien zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit der Ergebnisse sicherzustellen und das Angebot sogenannter „Open Educational Ressources (OER)“ zu erweitern.

Lernmedien im Sinne des Förderziels wären beispielsweise digitale Selbsttests oder Lehrvideos ohne Zugangsbeschränkung. Die Medien sollen auf den eLearning-Werkzeugen und -Plattformen der Universität basieren (z.B. Lernplattform OLAT, Testwerkzeug ONYX, Videoplattform Lecture2Go). Die Veröffentlichung der Medien außerhalb des Kontextes einer Lehrveranstaltung muss nicht Teil des Projekts sein; sie kann auch vom eLearning-Büro übernommen werden.
Die Vorgabe des freien Zugangs dient insbesondere der Nachhaltigkeit:

  1. Die Medien sollen dauerhaft zugänglich sein und aktualisiert werden können  – unabhängig von einzelnen Personen, Lehrveranstaltungen und Förderzeiträumen.
  2. Lernmedien auf Hochschulniveau, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, sollen in diesem Fall auch Nicht-Studierenden zugänglich gemacht werden.
  3. Der Öffentlichkeit soll beispielhaft gezeigt werden, was sich im eLearning an der Universität Hamburg tut.

Ausgestaltung
Von der Gesamtsumme in Höhe von 20.000€ können 15.000€ an Lehrende der Fakultät WiSo vergeben werden und 5.000€ an Lehrende der Fakultät für BWL. Förderungen sind in der Regel bis zur Höhe von 5.000 € möglich, im Einzelfall aus besonderem Grund auch darüber. Förderanträge können sich auf neue Projekte und auf die Weiterentwicklung bewährter Projekte beziehen.
Priorisierung und Legitimation der Mittelverwendung
Die beantragten Mittel sollen bevorzugt für folgende Aufgabenstellungen verwendet werden:

  • Erstellung, Ausbau oder Aktualisierung eigener Lernmedien;
  • Qualifizierung und Einsatz Studierender als Hilfskräfte in der Erstellung oder Anpassung von
    Lernmedien.

Förderkriterien
Durch das Projekt soll in erster Linie die didaktische Qualität der angebotenen Lehrveranstaltung verbessert werden.
Beim Einsatz neuer Methoden und digitaler Materialien soll die Aktualisierbarkeit und Wiederverwendbarkeit berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck sind bevorzugt die Werkzeuge und Plattformen der UHH zu verwenden.

Geförderte Medien sollen genutzt, bearbeitet und weitergegeben werden können. Bedingungen: Namensnennung, nicht-kommerziell und Weitergabe unter gleichen Bedingungen


Die Medien sind unter jener „Creative Commons-Licence“ zu veröffentlichen, die es Dritten erlaubt, die Medien zu nutzen, weiter zu geben und zu bearbeiten, solange dies zu nicht-kommerziellen Zwecken erfolgt, Änderungen kenntlich gemacht werden, der Urheber weiterhin genannt wird und jede Weitergabe unter derselben Lizenz erfolgt (vgl. „Creative Commons BY-NC-SA“).
Es werden nur Projekte gefördert, die Lehrveranstaltungen an der WiSo-Fakultät oder an der Fakultät für BWL betreffen.
Ein Beispiel für Lernmedien, die als besonders förderungswürdig erscheinen, wären außerhalb des Hörsaals produzierte Lernvideos, anhand derer sich das im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu vermittelnde Grundlagenwissen selbständig erarbeiten lässt (vgl. etwa die didaktische Idee des Inverted Classroom).
Ein zweites Beispiel wäre ein umfassender Selbsttest, der Lernende mittels aussagekräftigem Feedback und inhaltlichen Hinweisen auf der Ebene der einzelnen Fragen nicht nur bei der Selbsteinschätzung des Lernfortschritts unterstützt, sondern darüber hinaus einen  lernwirksamen Nutzen bietet (vgl. die Möglichkeiten mit dem ONYX Editor).
Projektskizzen bis 11. Januar 2015 mit dem Antragsformular einreichen

Anträge stellen Sie bitte bis zum 11. Januar 2015 mit dem Antragsformular, das Ihnen hier als Word-Dokument und im Rich-Text-Format zur Verfügung steht.
Berichtswesen und Evaluation
Geförderte Projekte können auf der Website oder im Blog des eLearning-Büros mit einer Kurzbeschreibung bekanntgegeben werden. Zu geförderten Projekten muss ein kurzer Erfahrungsbericht erstellt werden, der veröffentlicht wird. Eine Lehrveranstaltungsevaluation ist zusätzlich zum Erfahrungsbericht Bestandteil der Fördervorgabe. Hierzu wird eventuell ein Fragebogen bereitgestellt.