SOZIALWISSENSCHAFTEN
Promotion
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur Promotion an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg.
- Zulassung
- Ordnungen
- Kursprogramm
- Downloads
- Gute wissenschaftliche Praxis
- Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
- Ombudskollegium zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
- Kooperationen
- Hilfe zu Docata
Zulassung
Betreuung Ihres Dissertationsvorhabens
Eine Zulassung zum Promotionsstudium an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist möglich, wenn eine Professorin oder ein Professor der Fakultät bereit ist, das Promotionsvorhaben zu betreuen. Wenn eine schriftliche Betreuungszusage der „Doktormutter“ oder des „Doktorvaters“ vorliegt, kann eine Zulassung zum Promotionsstudium in der Graduate School beantragt werden.
Antrag auf Zulassung über Docata
Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren müssen online eingereicht werden. Bitte registrieren Sie sich dazu über die elektronische Doktorandenverwaltung Docata:
- Jetzt zu Docata
- Hilfe zu Docata
Bitte beachten Sie, dass Anträge über Docata ausschließlich für Promovierende der neuen Promotionsordnung möglich sind. Sollten Sie Bestandsschutz beantragt haben und Sie möchten nach einer alten Promotionsordnung promovieren, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Sachbearbeitung.
Die wichtigsten Schritte im Überblick
- Zulassungsantrag: Merkblatt (PDF)
- Einreichung der Dissertation: Merkblatt (DOCX)
- Veröffentlichung der Dissertation: Merkblatt (PDF)
- Prozessablauf in grafischer Form (JPG)
Informationen zur vorläufigen Zulassung
Für die zukünftigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die externen Promovenden, der Ablauf für die (vorläufige) Immatrikulation als Promotionsstudentin bzw. -student:
- Die Promovendin/der Promovend gibt in der Graduate School die Betreuungserklärung ab und legt das Diplom- bzw. Masterzeugnis (möglichst im Original oder beglaubigte Kopien) vor.
- Die Promovendin/der Promovend erhält von der Graduate School eine Bestätigung für das Campus Center, Service für Studierende.
- Die Promovendin/der Promovend benötigt für die Einschreibung (bitte nur für das Campus Center) einen Krankenversicherungsnachweis und die Online-Bewerbung.
- Somit ist die Promovendin/der Promovend für zwei Semester vorläufig immatrikuliert.
Vor Ablauf dieser Frist stellt die Promovendin/der Promovend in der GS den Antrag auf Promotionszulassung mit den erforderlichen Unterlagen, s. Merkblatt auf unserer Homepage. Dieser Antrag wird durch die Graduate School weitergeleitet an den jeweiligen Promotionsunterausschuss.
Gibt dieser dem Antrag statt, geht eine Meldung durch die Graduate School an das Campus Center und die Promovendin/der Promovend ist endgültig immatrikuliert.
Ordnungen
Studienordnung vom 25.04.2012 zum Promotionsstudiengang
Der Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat in seiner Sitzung am 25.04.2012 eine Studienordnung für den Promotionsstudiengang Wirtschafts- und Sozialwissenschaften beschlossen. Damit einher geht eine Änderung der Promotionsordnung vom 24.08.2010.
Weitergehende Informationen und Dokumente:
- Informationen zum neuen Promotionsstudiengang
- Studienordnung zum Promotionsstudiengang (PDF)
- Änderung der Promotionsordnung vom 24.08.2010 (PDF)
Promotionsordnung vom 24.08.2010
Der Fakultätsrat der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat in seiner Sitzung am 24.08.2010 eine neue Promotionsordnung (inkl. Anhang A und Anhang B) für die Fakultät beschlossen. Die neue Ordnung gilt ab dem 28.09.2010. Erarbeitet wurde die neue Promotionsordnung vom Vorstand der Graduate School. Wesentliche Merkmale der neuen Promotionsordnung sind:
- strukturelle Unterstützung der Doktorandinnen und Doktoranden
- Betreuungskommission
- Erwerb von 12 Leistungspunkten
- Möglichkeit einer kumulativen Dissertation
Weitergehende Dokumente:
- Promotionsordnung vom 24.08.2010 (PDF)
- Anhang A (PDF)
- Anhang B (PDF)
Alte Promotionsordnungen
Für die alten Promotionsordnungen (Promotionsordnung Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (1998); Promotionsordnung des Fachbereichs Sozialwissenschaften (2000); Promotionsordnung der ehemaligen HWP (1989)) gibt es eine Übergangsregelung.
Weitergehende Dokumente:
- Promotionsordnung Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften (1998) (PDF)
- Promotionsordnung des Fachbereichs Sozialwissenschaften (2000) (PDF)
- Promotionsordnung der ehemaligen HWP (1989) (PDF)
- Übergangsregelung (DOC)
Frequently Asked Questions (FAQs)
- FAQs zur neuen Promotionsordnung (DOC)
- Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg (PDF)
- Auslegung der Gutachterregelung in § 8 (2) WiSo-Promotions-ordnung 2010, Koautorenschaften von Gutachter/innen (DOCX)
Kursprogramm
- Promotionsstudiengang
- Doktorandenworkshops an der Graduate School
- Masterkurse, die für Doktoranden geöffnet worden sind
- Kurse an der Fakultät für Betriebswirtschaft
- Externe Workshopangebote
- Recherchieren für Ihre Dissertation