In den MedienDie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
1. Juni 2018
Am 25.05.2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Diese passt nicht nur die Datenschutzregelungen an unsere digitalisierte Welt an, sondern vereinheitlicht diese auch für Europa. Zentral ist dabei die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.
Jede Person oder Organisation, die Daten erhebt, muss ab sofort nachweisen, was mit diesen Daten geschehen wird und wie sie vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
- Als personenbezogene Daten gelten alle Daten, die es möglich machen, einen bestimmten Menschen zu identifizieren, z. B. der Name, das Geburtsdatum, die Adresse u.a. (Art. 4,1 DSGVO).
- Zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gehören u. a. die Erfassung, die Speicherung, die Übermittlung, die Bereitstellung, aber auch die Löschung von Daten (Art. 4,2 DSGVO).
- Die Person oder Organisation, die Daten für den Versand von Newslettern, in Onlinefragebögen, in Befragungen u. a. erheben möchte, muss nachweisen, dass die befragten Personen eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung muss den Sachverhalt klar verständlich und in einfacher Sprache beschreiben. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Einwilligung (Art. 7,1-3 DSGVO).
Das Thema ist in den Unterhaltungsmedien und im Internet sehr präsent. Nicht nur Vereine und kleine Firmen spüren die Auswirkungen (Deutschlandfunk: Was Vereine und kleine Firmen beachten müssen, 23.05.2018), auch Autoren von Weblogs müssen sich damit auseinandersetzen (MDR: Was bedeutet die DSGVO für Blogger? 22.05.2018). Dies führte zur Schließung vieler Weblogs - innerhalb von 24 Stunden wurden 320 Seiten gemeldet (Enno Park: Statt Links der Woche: Tote Links der Woche, 27.05.2018).
In den rechtswissenschaftlichen Datenbanken können Sie sich umfassend zum Thema informieren:
- Literatur zu spezifischen Aspekten (z. B. zu den Auswirkungen der Datenschutzreform auf die Markt- und Meinungsforschung, auf Cloud-Anwendungen oder zur Bedeutung für das Arbeitsverhältnis) sowie zu ersten Urteilen finden Sie in beck-online (nur auf dem Campus) oder in Juris.
- Mustertexte und Checklisten sind in Haufe Personal Office enthalten.
- Weitere Aufsätze und Bücher finden Sie in der Virtuellen Fachbibliothek des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung.
Was ändert sich an der UHH und in der Bibliothek der Fakultäten WISO und BWL?
Die Universität Hamburg hat ihre Datenschutzerklärung angepasst. Auch wir als Bibliothek erheben Ihre Daten, z. B. wenn Sie über das Formular auf unserer Website Kontakt mit uns aufnehmen, ein Buch von der ZBW bestellen oder einen Diskussionsraum reservieren. Ab sofort finden Sie deshalb am Ende aller Formulare eine Einwilligung, die wir von Ihnen benötigen, um Ihr Anliegen weiter zu bearbeiten, und die Sie per Mausklick geben können.