Das Heimgesetz regelt wesentliche Punkte des Lebens in Heimen, die alte, pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen. Am 01.01.2002 ist ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Die Neuerungen des Heimgesetzes umfassen vier inhaltliche Schwerpunkte: die Verbesserung der Transparenz von Heimverträgen, die Weiterentwicklung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirates, die Stärkung der Heimaufsicht und Verbesserung ihres Eingriffsinstrumentariums und die Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe.
Das Betreuungsrecht bietet rechtliche Hilfe für Erwachsene an; nachdem Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft für Volljährige abgeschafft worden sind, kann eine Betreuung eingerichtet werden, wenn jemand aufgrund der in § 1896 BGB genannten Beeinträchtigungen außerstande ist, seine Angelegenheiten ausreichend wahrzunehmen. Ziel einer Betreuung ist die Begründung von Vertretungskompetenz. Dieses Modul richtet sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen und ihren Verbänden. Aber auch für Mitarbeiter der Heimaufsicht und von den Verbänden der Pflegekassen sind diese Themen von Interesse.
Themenschwerpunkte
Ziele
Die Teilnehmenden
Klausur
Diese Veranstaltung kann mit einer Klausur (Termin: 29.09.2012) abgeschlossen werden.