Sozial- und Gesundheitsmanagement

 

Weiterbildungsangebote für das Sommersemester 2012





Heim- und Betreuungsrecht



Das Heimgesetz regelt wesentliche Punkte des Lebens in Heimen, die alte, pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen. Am 01.01.2002 ist ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Die Neuerungen des Heimgesetzes umfassen vier inhaltliche Schwerpunkte: die Verbesserung der Transparenz von Heimverträgen, die Weiterentwicklung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirates, die Stärkung der Heimaufsicht und Verbesserung ihres Eingriffsinstrumentariums und die Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe.

Das Betreuungsrecht bietet rechtliche Hilfe für Erwachsene an; nachdem Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft für Volljährige abgeschafft worden sind, kann eine Betreuung eingerichtet werden, wenn jemand aufgrund der in § 1896 BGB genannten Beeinträchtigungen außerstande ist, seine Angelegenheiten ausreichend wahrzunehmen. Ziel einer Betreuung ist die Begründung von Vertretungskompetenz. Dieses Modul richtet sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen und ihren Verbänden. Aber auch für Mitarbeiter der Heimaufsicht und von den Verbänden der Pflegekassen sind diese Themen von Interesse.

Themenschwerpunkte

  • Anforderungen an die Leistungen der Heime
  • Vorgaben zum Inhalt der Heimverträge
  • Die Folgen von Verstößen gegen das Heimgesetz
  • Tätigkeiten eines Betreuers
  • Vormundschaftsgerichtliches Verfahren
  • Unterbringungen, Zwangsmaßnahmen, ärztliche Maßnahmen und Medikationen
  • Vergütungs- und Haftungsfragen

Ziele
Die Teilnehmenden

  • erfahren, welche Vorgaben die geltende Rechtslage macht
  • erfahren, welche Konsequenzen daraus für die Praxis folgen
  • betrachten den Alltag rechtlicher Betreuung
  • klären praktische Fragen, die sich all denjenigen stellen, die mit unter rechtlicher Betreuung stehenden Menschen befasst sind

Klausur
Diese Veranstaltung kann mit einer Klausur (Termin: 29.09.2012) abgeschlossen werden.




Leitung:

Dr. Birgit Schröder,
Fachanwältin für Medizinrecht, selbstständige Rechtsanwältin

Termine:

Mo,
27.8.2012 18:30 - 21:30

Mo,
03.9.2012 18:30 - 21:30

Mo,
10.9.2012 18:30 - 21:30

Mo,
17.9.2012 18:30 - 21:30

Mo,
24.9.2012 18:30 - 21:30


Für diesen Kurs ist die reguläre Anmeldefrist abgelaufen. Schauen Sie hier nach, ob noch ein Platz für Sie frei ist.
Kosten:
€ 170,00


Umfang:
20 Stunden


Kursnr.:
S 3/219


Wahlpflichtkurs


Institut für Weiterbildung e.V. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
Rentzelstraße 7, 20146 Hamburg, Tel. 040/42838-4152, www.wiso.uni-hamburg.de
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