Sozial- und Gesundheitsmanagement

 

Weiterbildungsangebote für das Sommersemester 2011





Medizinrecht



Der Begriff „Medizinrecht“ beschreibt zunächst einmal die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Heilkunde beziehen, oder anders formuliert: auf alle Fragen, die die Ausübung medizinischer Berufe mit sich bringt. Dabei ist der Begriff weiter gefasst als der des „Arztrechts“, der sich allein auf die ärztliche Tätigkeit beschränkt und nichtärztliche Leistungserbringer nicht erfasst.

(Zahn-) Ärzte oder andere Heilberufe haben in der Regel im Rahmen von Abrechnungs- oder Haftungsfragen den ersten Kontakt mit dem Medizinrecht. Aber auch bei Fragen in Hinblick auf mögliche Kooperationsformen mit anderen Leistungserbringern ist dieses Rechtsgebiet tangiert.

Themenschwerpunkte

  • Vertragsbeziehungen der Krankenkassen zu ihren Leistungserbringern
  • Ärztliches Berufsrecht, Recht der sonstigen Heilberufe
  • Krankenhausrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht
  • Arzneimittel- und Apothekenrecht
  • Neue Formen der gesundheitlichen Versorgung

Ziele
Die Teilnehmenden sollen

  • einen Einblick in die Querschnittsmaterie Medizinrecht und die Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens bekommen
  • neue Versorgungsformen und das Recht der Leistungserbringer kennenlernen
  • aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen besser verstehen

Klausur
Diese Veranstaltung kann mit einer Klausur (Termin: 01.10.2011) abgeschlossen werden.




Leitung:

Dr. Birgit Schröder,
Fachanwältin für Medizinrecht, selbstständige Rechtsanwältin

Termine:

Dieser Kurs hat bereits stattgefunden.
Kosten:
€ 170,00


Umfang:
20 Stunden


Kursnr.:
S 3/210


Wahlpflichtkurs


Institut für Weiterbildung e.V. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
Rentzelstraße 7, 20146 Hamburg, Tel. 040/42838-4152, www.wiso.uni-hamburg.de
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