„Medizinrecht“ beschreibt zunächst einmal die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Heilkunde beziehen. Anders formuliert: Es bezieht sich auf alle Fragen, die die Ausübung medizinischer Berufe mit sich bringt. Dabei ist der Begriff weiter gefasst als der des „Arztrechts“, der sich allein auf die ärztliche Tätigkeit beschränkt und nicht-ärztliche Leistungserbringer nicht erfasst.
(Zahn-) Ärzte oder andere Heilberufe haben in der Regel im Rahmen von Abrechnungs- oder Haftungsfragen den ersten Kontakt mit dem Medizinrecht. Aber auch bei Fragen in Hinblick auf mögliche Kooperationsformen mit anderen Leistungserbringern wird dieses Rechtsgebiet tangiert.
Themenschwerpunkte
• Vertragsbeziehungen der Krankenkassen zu ihren Leistungserbringern
• Ärztliches Berufsrecht, Recht der sonstigen Heilberufe
• Krankenhausrecht und Krankenhausfinanzierungsrecht
• Arzneimittel- und Apothekenrecht
• Neue Formen der gesundheitlichen Versorgung
Ziele
Die Teilnehmenden sollen
• einen Einblick in die Querschnittmaterie Medizinrecht und die Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens bekommen
• neue Versorgungsformen und das Recht der Leistungserbringer kennenlernen
• aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen besser verstehen