Der Erfolgsfaktor für Ihre Karriere

MBA Gesundheitsmanagement

Anmelde- und Prüfungsverfahren

Zugangsvoraussetzungen

Um am Studiengang MBA Gesundheitsmanagement teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- einen für den Masterstudiengang Gesundheitsmanagement einschlägigen Universitätsabschluss in einem mindestens achtsemestrigen Studium (Medizin, Psychologie, Pädagogik, Gesundheitswissenschaften, Pflegewissenschaften, Ökotrophologie, Sportwissenschaften o.ä.) und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung
oder
- ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Abschluss Bachelor, Diplom I oder Diplom FH sowie eine mindestens einjährige, ununterbrochene und dem ersten Hochschulabschluss qualifikationsadäquate Berufstätigkeit in einem sozial- und / oder gesundheitsrelevanten Arbeitsfeld. Darüber hinaus müssen mindestens 280 zertifizierte Stunden (entsprechend 30 credit points) aus dem Pflichtbereich des Kontaktstudienganges Sozial- und Gesundheitsmanagement (oder vergleichbare Nachweise) erbracht werden.
Ein abschließendes Auswahlgespräch entscheidet über die endgültige Teilnahme.


Anmeldung und Bewerbungsschluss

Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Sommersemester eines Jahres. Der Bewerbungsschluss für das Sommersemester 2013 ist der 14. Januar 2013.

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, senden Sie uns bitte per Post das ausgefüllte Bewerbungsformular mit folgenden Nachweisen*:
1. Motivationsschreiben mit Berücksichtigung von weiterführenden Zielen
2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Ein Passbild (bitte Rückseite mit Ihrem Namen versehen)
4. Zeugnis und Urkunde des Erststudiums in amtlicher Beglaubigung
5. Nachweise über berufliche Tätigkeiten
6. Kopie der Geburtsurkunde oder des Reisepasses
Ausschlaggebend ist der tatsächliche postalische Eingang beim Institut für Weiterbildung e.V. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Anträge, die bis zum obigen Termin nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, sind vom jeweiligen Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Das Auswahlgespräch
Das Auswahlgespräch gibt den Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren und die Motivation der Bewerbung darzustellen.
Ziel dieses Gespräches ist es auch, festzustellen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über hinreichende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, um das Studium erfolgreich abzuschließen.
Das Auswahlgespräch wird durch eine Kommission geführt, in der Lehrkörpermitglieder der Universität Hamburg, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, vertreten sind.
Gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als vorhandene Studienplätze, entscheidet u.a. die Benotung des vorherigen Studienabschlusses. Daneben können wissenschaftliche und berufliche Tätigkeiten sowie Publikationen berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Auswahlkommission.


Das
Prüfungsverfahren
Die Prüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen und einer Abschlussarbeit. Detaillierte Hinweise finden Sie in der Prüfungsordnung.


Kosten

Die Kosten für das gesamte MBA-Programm betragen € 12.300,- und sind in drei Raten zu je € 4.100,- zu zahlen. Bei Zahlung der Gesamtsumme betragen die Kosten für den Studiengang € 11.500,-.
Zusätzlich zu den Studiengebühren erhebt die Universität Hamburg pro Semester einen Beitrag von ca. € 290,-.


Zahlungsverfahren

Etwa vier Wochen nach Bewerbungsschluss erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit einer Zahlungsaufforderung. Innerhalb der vorgegebenen Frist von ca. zwei Wochen müssen die Gebühren für das gesamte Studium bzw. die erste Rate gezahlt werden. Die Zulassung ist erst nach vollständigem Zahlungseingang gültig. Ratenzahler müssen ca. 4 Wochen vor Semesterbeginn ihre zweite bzw. dritte Gebühr entrichten. Sie erhalten dazu eine Zahlungsaufforderung.
Teilnehmer, die Zahlungsrückstände haben, werden für die weitere Teilnahme am Studium gesperrt. Die Zahlungspflicht erlischt damit jedoch nicht.
Bei zu geringer Nachfrage findet der Masterstudiengang nicht statt.


Rücktrittsbedingungen

Als Rücktritt gilt jede Abmeldung nach der Bewerbungsfrist unabhängig von Gründen. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.
Es entstehen Ihnen folgende Kosten:
1) Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 250,- fällig.
2) Bei Abmeldung innerhalb von vier Wochen vor Beginn erfolgt eine Rückzahlung der Gebühren abzüglich der Bearbeitungsgebühr nur dann, wenn der reservierte Platz durch eine Person von der Warteliste in Anspruch genommen werden konnte.
3) Grundsätzlich sind bei Abbruch des Studienganges die vollen Gebühren, d.h. für das gesamte Studium, zu zahlen.


Veranstaltungsort

Die Veranstaltungen finden überwiegend in den Räumen der Universität Hamburg, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Fachbereich Sozialökonomie (Von-Melle-Park 9, 20146 Hamburg) statt.

 

Wissen auffrischen – Arbeitstechniken professionalisieren
Erfolg braucht Wissen: Wer gleichzeitig arbeitet, studiert und sich auf Führungsrollen vorbereitet, braucht effektive Unterstützung. Um Ihr Wissen punktuell aufzufrischen und Ihr persönliches Profil zu entwickeln, haben wir für Sie zwei Wahlmodule entwickelt.
Um die Lehrinhalte des Studiengangs zu bewältigen, ist gutes mathematisches Grundlagenwissen nötig. Das Modul »Basiswissen Mathematik« hilft Ihnen dabei. Um Sie bei der Erarbeitung von Haus- und Abschluss­arbeiten zu unterstützen, haben wir das Seminar »Wissenschaftliches Arbeiten auf Master-Niveau« konzipiert. Ausführliche Seminarbeschreibungen, Preise und Termine finden Sie hier.
Je nach Bedarf bieten wir Ihnen weitere aktuelle Themen an.
Hinweis: Die Auswahl dieser Module erfolgt nach Ihrem eigenen Interesse. Bitte beachten Sie die gesonderten Rücktrittsbedingungen auf dem Anmeldeformular!


* Hinweise:
Amtliche Beglaubigungen sind solche, die neben der Beglaubigungsfeststellung mit einem Dienstsiegel (z.B. der Universität) bestätigt sind.
Fehlende oder nicht der Form entsprechende Unterlagen werden im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt bzw. führen zum Ausschluss vom Zulassungsverfahren.
In der Begründung zu Punkt 5 ist präzise darzulegen, in welcher Hinsicht das gewünschte weiterführende Studium eine Ergänzung des Erststudiums darstellt. Bei mehr Bewerbern als Studienplätzen erfolgt die Auswahl unter diesem Aspekt nach der Durchschnitts- oder Gesamtnote der Abschlussprüfung des Erststudiums und nach den vorgetragenen maßgeblichen Gründen (d.h. solchen, die im wissenschaftlichen oder beruflichen Tätigkeitsfeld des Bewerbers/der Bewerberin ihren Ursprung haben) für die Wahl des Studienprogramms.



Studienordnung

Die Studienordnung des Masterstudiengangs finden Sie hier als pdf.

Mit Erfolg an die Spitze –
unsere Absolventen

Erfahren Sie hier mehr über die Absolventen des MBA Gesundheitsmanagement.

Haben Sie Fragen?

Bitte wenden Sie sich an
Stefanie Montag
Tel. 040/42838-2191
E-Mail

Nicole Schmidt
Tel. 040/42838-6471
E-Mail

Institut für Weiterbildung e.V.
an der Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
der Universität Hamburg
Rentzelstraße 7
20146 Hamburg
Tel. 040/42838-4152
Fax 040/42838-6479

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