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B.Sc. Betriebswirtschaftslehre (Studienbeginn vor WiSe2010/11)

Sie benötigen laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest zum Nachweis einer Krankheit. 


Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest [PDF]. 

Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen. Aus dem qualifizierten ärztlichen Attest muss jedoch Folgendes hervorgehen:

  • die Krankheitssymptome, d.h. die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung (keine Diagnose!),
  • die Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit,
  • den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins sowie
  • der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.

Wenn der Arzt eigenhändig ein Attest ausstellt, muss dazu ein formloses Anschreiben mit folgenden Mindestangaben eingereicht werden:

  • Ihr Name
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer und Emailadresse
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Das qualifizierte ärztliche Attest und das formlose Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

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B.Sc. Betriebswirtschaftslehre (Studienbeginn zum oder nach dem WiSe 2010/11)

Sie benötigen laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest zum Nachweis einer Krankheit. 


Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest [PDF]. 

Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen. Aus dem qualifizierten

 ärztlichen Attest muss jedoch Folgendes hervorgehen:

  • die Krankheitssymptome, d.h. die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung (keine Diagnose!),
  • die Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit,
  • den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins sowie
  • der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.

Wenn der Arzt eigenhändig ein Attest ausstellt, muss dazu ein formloses Anschreiben mit folgenden Mindestangaben eingereicht werden:

  • Ihr Name
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer und Emailadresse
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Das ärztliche Attest bewahren Sie bitte selbstständig auf und reichen es ggf. im Rahmen eines Antrags auf Modulfristverlängerung mit ein. Bitte beachten Sie, dass das Studienbüro Wirtschaftswissenschaften keine pauschal eingereichten ärztlichen Atteste annimmt.

Weitere Informationen zur Modulfristverlängerung erhalten Sie hier. 

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B.Sc. Volkswirtschaftslehre

Sie benötigen laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest zum Nachweis einer Krankheit. 


Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest [PDF]. 

Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen. Aus dem qualifizierten ärztlichen Attest muss jedoch Folgendes hervorgehen:

  • die Krankheitssymptome, d.h. die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung (keine Diagnose!),
  • die Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit,
  • den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins sowie
  • der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.

Wenn der Arzt eigenhändig ein Attest ausstellt, muss dazu ein formloses Anschreiben mit folgenden Mindestangaben eingereicht werden:

  • Ihr Name
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer und Emailadresse
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Das qualifizierte ärztliche Attest und das formlose Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

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B.A. Wirtschaft und Kultur Chinas

Laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung benötigen Sie kein qualifiziertes Attest zum Nachweis einer Erkrankung, sondern nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zusammen mit einem formlosen Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

Das formlose Anschreiben sollte folgende Mindestangaben beinhalten

  • Ihren Namen,
  • Ihre vollständige Adresse,
  • Ihrer Telefonnummer und Emailadresse,
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Alternativ können Sie dafür auch diesen Vordruck verwenden.

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Bachelor Nebenfach WiWi

Wenn Sie BWL und/oder VWL im Nebenfach studieren, benötigen Sie laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest zum Nachweis einer Krankheit. 

Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest) [PDF]. 

Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen. Aus dem qualifizierten ärztlichen Attest muss jedoch Folgendes hervorgehen:

  • die Krankheitssymptome, d.h. die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung (keine Diagnose!),
  • die Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit,
  • den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins sowie
  • der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.

Wenn der Arzt eigenhändig ein Attest ausstellt, muss dazu ein formloses Anschreiben mit folgenden Mindestangaben eingereicht werden:

  • Ihr Name
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer und Emailadresse
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Das qualifizierte ärztliche Attest und das formlose Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

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M.Sc. Betriebswirtschaft (Business Administration)

Sie benötigen laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung kein qualifiziertes Attest zum Nachweis einer Erkrankung, sondern nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, 


Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss von den Studierenden des M.Sc. BWL selbständig aufbewahrt werden. Im Fall eines Antrags auf Modulfristverlängerung kann bzw. sollte das ärztliche Attest zur Begründung des Antrages mit eingereicht werden und zwar nur dann, wenn Ihnen mindestens ein nicht bestandener Prüfungsversuch für die Fristverlängerung Ihres Studiums fehlt. 

Bitte beachten Sie, dass das Studienbüro keine pauschal eingereichten ärztlichen Atteste annimmt.

Weitere Informationen zu Modulfristverlängerungen und Krankmeldungen finden Sie hier [PDF].

Bitte beachten Sie, dass Sie laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein ein qualfiziertes ärztliches Attest benötigen, falls  Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterabeit auf Grund von Krankheit beantragen wollen. In diesem Fall muss das qualifizierte ärztliche Attest  unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) im Studienbüro vorgelegt werden.

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M.Sc. Economics und M.Sc. PEP

Laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung benötigen Sie für Prüfungen im Rahmen Ihres Studiums kein qualifiziertes Attest zum Nachweis einer Erkrankung, sondern nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zusammen mit einem formlosen Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

Das formlose Anschreiben sollte folgende Mindestangaben beinhalten

  • Ihren Namen,
  • Ihre vollständige Adresse,
  • Ihrer Telefonnummer und Emailadresse,
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Alternativ können Sie dafür auch diesen Vordruck [PDF] verwenden.

Bitte beachten Sie, dass Sie laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung allerdings dann ein ein qualfiziertes ärztliches Attest benötigen, falls  Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterabeit auf Grund von Krankheit beantragen wollen. In diesem Fall muss das qualifizierte ärztliche Attest  unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) im Studienbüro vorgelegt werden.

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Diplom BWL/VWL

Sie benötigen laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest zum Nachweis einer Krankheit. 


Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest [PDF]. 

Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen. Aus dem qualifiziertem ärztlichen Attest muss jedoch Folgendes hervorgehen:

  • die Krankheitssymptome, d.h. die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychischen Funktionsstörung (keine Diagnose!),
  • die Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit,
  • den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins sowie
  • der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.

Wenn der Arzt eigenhändig ein Attest ausstellt, muss dazu ein formloses Anschreiben mit folgenden Mindestangaben eingereicht werden:

  • Ihr Namen
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer und Emailadresse
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Das qualifizierte ärztliche Attest und das formlose Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

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Diplom Wirtschaftsinformatik

Laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung benötigen Sie kein qualifiziertes Attest zum Nachweis einer Erkrankung, sondern nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zusammen mit einem formlosen Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

Das formlose Anschreiben sollte folgende Mindestangaben beinhalten

  • Ihren Namen,
  • Ihre vollständige Adresse,
  • Ihrer Telefonnummer und Emailadresse,
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Alternativ können Sie dafür auch diesen Vordruck [PDF] verwenden.

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Diplom Nebenfach WiWi

Wenn Sie BWL und/oder VWL im Nebenfach studieren, müssen Sie Ihre Krankmeldung nicht im Studienbüro Wirtschaftswissenschaften einreichen, sondern im Studienbüro Ihre Hauptfaches abgeben. Bitte erkundigen Sie sich wegen evtl. Formalia bei Ihrem Hauptfachstudienbüro!

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Magister Nebenfach WiWi

Wenn Sie BWL und/oder VWL im Nebenfach studieren, müssen Sie Ihre Krankmeldung nicht im Studienbüro Wirtschaftswissenschaften einreichen, sondern im Studienbüro Ihre Hauptfaches abgeben. Bitte erkundigen Sie sich wegen evtl. Formalia bei Ihrem Hauptfachstudienbüro!

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Lehramtsstudium Bachelor

Ihre Krankmeldungen sind nicht im Studienbüro Wirtschaftswissenschaften einzureichen, sondern beim Zentralen Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA). Bitte erkundigen Sie sich wegen evtl. Formalia dort!

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Lehramtsstudium Master

Ihre Krankmeldungen sind nicht im Studienbüro Wirtschaftswissenschaften einzureichen, sondern beim Zentralen Prüfungsamt für die Lehramtsprüfungen (ZPLA). Bitte erkundigen Sie sich wegen evtl. Formalia dort!

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Lehramtsstudium Staatsexamen Grundstudium

Sie benötigen laut der für Sie gültigen Prüfungsordnung ein qualifiziertes ärztliches Attest zum Nachweis einer Krankheit. 


Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das folgende Formular zur Krankmeldung von Ihrem Arzt ausfüllen: Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest [PDF]. 

Alternativ kann der untersuchende Arzt eigenhändig ein Attest ausstellen. Aus dem qualifizierten ärztlichen Attest muss jedoch Folgendes hervorgehen:

  • die Krankheitssymptome, d.h. die von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische Funktionsstörung (keine Diagnose!),
  • die Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfungsfähigkeit,
  • den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins sowie
  • der ärztlichen Prognose über die Dauer der Erkrankung.

Wenn der Arzt eigenhändig ein Attest ausstellt, muss dazu ein formloses Anschreiben mit folgenden Mindestangaben eingereicht werden:

  • Ihr Namen
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer und Emailadresse
  • Ihre Matrikelnummer,
  • Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum).

Das qualifizierte ärztliche Attest und das formlose Anschreiben müssen dem Studienbüro unverzüglich (sofort und ohne schuldhaftes Zögern, d.h. spätestens sieben Tage nach Ausstellung des Attests) vorgelegt werden.

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Lehramtsstudium Staatsexamen Hauptstudium

Ihre Krankmeldungen sind nicht im Studienbüro Wirtschaftswissenschaften einzureichen, sondern beim Lehrerprüfungsamt. Bitte erkundigen Sie sich wegen evtl. Formalia dort!