Der Masterstudiengang Internationale Kriminologie auf einen Blick |
|---|
Abschluss: | Master of Arts (M.A.) | Zulassung: | nur zum Wintersemester | |
Umfang: | 120 ECTS-Leistungspunkte | Bewerbung: | 1. Juni - 15. Juli | |
Regelstudienzeit: | 4 Semester | Studienplätze: | 33 (WiSe 2010/2011) |
Kennzeichen des Masterstudiengangs Internationale Kriminologie |
|---|
- Der Masterstudiengang Internationale Kriminologie ist ein forschungsorientierter und interdisziplinär ausgerichteter Studiengang, dessen thematischer Schwerpunkt auf internationalen Sicherheitsproblemen und Kontrollentwicklungen liegt.
- Primäres Studienziel des Masterstudiengangs Internationale Kriminologie ist die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit innerhalb der Kriminologie.
- Die Studierenden sollen sich die theoretischen, methodischen und inhaltlichen Grundlagen des Faches Kriminologie erarbeiten und darauf aufbauend, insbesondere im Feld internationaler Kontroll- und Sicher-heitsstrategien, die Analyse kriminologischer Problemstellungen einüben, um anschließend eine Berufstätigkeit in den Bereichen der kriminologischen Forschung und Lehre an Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstigen Ausbildungsstätten ausüben zu können.
- Die 'mitgebrachten' Grundqualifikation aus dem Erststudium werden vertieft, vor allem aber auch interdisziplinär erweitert und auf den Themenbereich der Kriminologie angewendet.
- Am Ende Ihres Studiums kennen die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Internationale Kriminologie die theoretischen, methodischen und inhaltlichen Grundlagen des Faches Kriminologie und verfügen über spezifische Kenntnisse insbesondere im Feld internationaler Kontroll- und Sicherheitsstrategien.
- Der M.A.-Internationale Kriminologie vermittelt seinen Studierenden die spezifischen Grundlagen des Fachs Kriminologie (z.B. Geschichte der Kriminologie, Einführung in die Kriminologie und in kriminologische Theorien) und Wahlmöglichkeiten zur exemplarischen Vertiefung ausgewählter kriminologischer Themenfelder und Problemzusammenhänge und befähigt sie in besonderem Maße zur selbstständigen Durchführung empirischer Forschungsprojekte.
- Den dritten Kompetenzbereich markiert schließlich das interdisziplinäre Fachwissen (Grundlagen des Strafrechts, soziologische, psychologische und politikwissenschaftliche Perspektiven, Forensik, Konfliktregelung): in diesem Bereich kann das Fachwissen der ›Herkunftsdisziplin‹ der Studierenden vertieft, spezialisiert oder aber durch das Fachwissen anderer Disziplinen in Richtung eines individuellen interdisziplinären Kompetenzprofils ergänzt werden.


