Die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist bestrebt, durch die Vergabe von Frauenförderpreisen hoch qualifizierte Studienabsolventinnen und Doktorandinnen auszuzeichnen und zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation zu ermutigen. Jedes Jahr werden zwei Preise in Höhe von jeweils 500,- Euro zur Verfügung gestellt. Die Preise werden verliehen für herausragende Abschlussarbeiten und Dissertationen, die im selben Jahr fertiggestellt wurden.

Antragsberechtigt sind zum Ersten Studienabsolventinnen, die im Antragsjahr ihre Abschlussarbeit an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und mit „sehr gut“ abgeschlossen haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter.

Antragsberechtigt sind zum Zweiten Doktorandinnen, die im Antragsjahr ihre Dissertation an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geschrieben und mit der Note „summa cum laude“ abgeschlossen haben sowie deren Gutachterinnen und Gutachter.

 

Die Ausschreibung für den Frauenförderpreis 2013 finden Sie hier.

Eine Übersicht über die Preisträgerinnen der vergangenen Jahre finden Sie hier.