Download: FAQ - Frequently asked questions / häufig gestellte Fragen (deutsch)
(Auf die meisten Ihrer Fragen, werden Sie hier die Antworten erhalten)
Fragen zum Beginn
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Beginnt das Masterprogramm auch zum Sommersemester?
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Nein. Der M. A. International Business Administration (MiBA) startet nur einmal im Jahr, zum Wintersemester.
Bewerbungsverfahren
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Was ist STiNE?
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STiNE ist das Studenteninformationsnetz, welches Sie von Ihrer Bewerbung bis zum Studienabschluss (und als Alumni ggf. darüber hinaus) begleiten wird. Um sich bei der Universität Hamburg für ein Programm zu bewerben, müssen Sie sich online über das STiNE-Bewerbungsformular unter https://www.stine.uni-hamburg.de bewerben.
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Wie bewerbe ich mich über STiNE?
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Nachdem Sie sich einen Bewerberaccount in STiNE angelegt haben, können Sie sich während des gesamten Bewerbungszeitraums immer wieder einloggen, um das Formular auszufüllen. Das ausgefüllte Formular muss sowohl elektronisch als auch ausgedruckt per Post versendet werden. Senden Sie das ausgedruckte STiNE-Bewerbungsformular mit den einzureichenden Unterlagen an das Studienbüro des Fachbereich Sozialökonomie, M.A. MIBA.
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STiNE funktioniert nicht. An wen kann ich mich wenden?
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Falls es zu technischen Schwierigkeiten kommen sollte, wenden Sie sich bitte sofort an: uhh.bewerbung-technik@rrz.uni-hamburg.de.
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Ich verstehe eine Frage in STiNE nicht. An wen kann ich mich wenden?
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Falls Sie eine Abfrage im Online-Bewerbungsformular nicht verstehen, wenden Sie sich bitte an: das Kontaktformular des Teams für Zulassungsangelegenheiten: www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen.
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Kann ich mich ausschließlich über Papier und unter Umgehung von STiNE bewerben?
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Nein.
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Werden Eingangsbestätigungen der Bewerbungsunterlagen versandt?
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Sie erhalten nach dem elektronischen Abschicken eine Bestätigung des elektronischen Eingangs per E-Mail. Eine Eingangsbestätigung für die per Post zugeschickten Unterlagen wird nicht versandt. Wir bitten von Rückfragen abzusehen. Einen Nachweis über die Einlieferung erhalten Sie, wenn Sie die Post per Einschreiben zu uns senden.
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Ist mit Bewerbungsschluss der tatsächliche Eingang der Unterlagen oder der Poststempel gemeint?
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Damit ist das Eingangsdatum und nicht der Poststempel gemeint.
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Ist es relevant, sich am Anfang des Bewerbungszeitraumes zu bewerben?
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Nein. Es hat keine Auswirkungen, ob Sie sich am ersten oder am letzen Tag des Bewerbungszeitraums bewerben. Die erste Sichtung der Bewerbungsunterlagen findet nach Bewerbungsschluss statt.
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Werden die Bewerbungsunterlagen im Falle einer Absage zurückgeschickt?
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Nein. Denken Sie daran, dass Sie mit der Bewerbung nur einfache Kopien einreichen (Ausnahme: Empfehlungsschreiben des Hochschullehrers).
Zulassungsvoraussetzung: Erststudium
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Ich habe den ‚Bachelor of Commerce’ in den Niederlanden abgeschlossen. Ist er gleichwertig zum B.A und B. Sc.?
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Bezüglich der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse recherchieren Sie bitte unter www.anabin.de die Gleichwertigkeit bzw. den Anerkennungsstatus im deutschen Bildungssystem.
‚Anabin’ ist das Akronym für "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise". Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut.
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Ich habe an einer Berufs-/ Verwaltungs-/ Wirtschaftsakademie studiert. Darf ich mich bewerben?
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Ihre Akademie muss einer staatlichen Fachhochschule gleichgestellt sein (Nachweis ist zu erbringen) und ihr Studium mindestens 180 ECTS umfassen. Anerkannte Universitäten weltweit: www.anabin.de (deutsche Datenbank), www.enic-naric.net (europäische Datenbank).
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Mein Abschlusszeugnis liegt zum Bewerbungsschluss noch nicht vor. Was soll ich stattdessen einreichen?
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Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
1. Aktuelles Transkript of Records aller erbrachten Prüfungsleistungen, inkl. Durchschnittsnote zum Bewerbungsschluss
2. Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die bis zum Ende des Sommersemesters (30.9.) stattfinden werden.
Zulassungsvoraussetzung: Kenntisse in Betriebswirtschaftslehre
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Kann ich fehlende betriebswirtschaftlichen Kenntnisse im Rahmen eines Vorstudiums bei Ihnen erwerben?
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Nein, dies ist leider nicht möglich. Sie können aber an jeder staatliche anerkannten Universität, Summerschool oder Fernhochschule der Welt diese Kurse ablegen und einreichen. Es gelten die gleichen Fristen für die Nachreichung wie für das Erststudium.
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Wie soll ich die betriebswirtschaftliche Kenntnisse genau nachweisen?
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Listen Sie die betriebswirtschaftliche Kenntnisse auf, die sie sich anrechnen lassen möchten und markieren Sie die relevanten Kurse/Module in Ihrem Transkript. Fügen Sie die offiziellen Kurs‐ bzw. Modulbeschreibungen mit Quellenangaben bei. Auf dem Transkript müssen ECTS‐Angaben ausgewiesen sein. Benutzt Ihre Universität ein anderes Kreditpunktesystem müssen Sie dieses gesondert erläutern.
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Teile der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse werden erst nach Bewerbungsschluss, aber bis zum Beginn des Masterstudiums abgeschlossen (z. B. in meinem letztes Studiensemester, Fernuniversität, Summerschool). Was soll ich zum Bewerbungsschluss einreichen?
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Reichen Sie bitte eine selbst geschriebene Erklärung ein, welche noch ausstehenden Kurse/Module Sie bis zu welchem Datum an welcher Institution noch ablegen werden. Ein offizieller Nachweis ist gut, aber keine Bedingung.
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Kann ich die Erfüllung der erforderlichen betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Voraus prüfen lassen?
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Möchten Sie vor Bewerbungsschluss Ihre akademischen Voraussetzungen von uns prüfen lassen, so senden Sie uns bitte folgende Unterlagen an unten stehende Adresse per Post, E-Mail oder Fax:
a) ein Anschreiben mit Angabe für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten und welche Frage Sie bezüglich des Nachweises akademischer Vorkenntnisse haben
b) Ihr akademisches Zeugnis/Transkript (Auflistung aller Kurse, in welchem Semester sie belegt wurden und wie viele Semesterwochenstunden sie umfassten). Wenn Ihre Hochschule ECTS verwendet, reicht es aus, wenn das Transkript die ECTS für die einzelnen abgeschlossenen Kurse ausweist. Machen Sie bitte explizit deutlich - auch wenn es aus dem Transkript ersichtlich sein sollte - welche Scheine/Kurse/Module Sie als Nachweise der notwendigen Vorkenntnisse vorlegen möchten (Kurs ‚xy’ für Nachweis ‚a’). Fügen Sie die offizielle Kursbeschreibung (Kopie, Auszug aus dem Internet) bei, insbesondere wenn die nachzuweisenden Inhalte aus den Kurs- bzw. Modultiteln nicht eindeutig zu entnehmen sind.
Universität Hamburg, z. H. Frau Ralitza Riegel, Von-Melle-Park 9 – B 429a, D-20146 Hamburg
Ralitza.Riegel@wiso.uni-hamburg.de, Fax: 0049-40-42838-2389
Die Unterlagen werden nicht an Sie zurückgeschickt und gelten auch nicht als Bewerbungsunterlagen. Sie werden nach Prüfung vernichtet.
Zulassungsvoraussetzung: Sprachenkenntnisse in D (nur BA) und E (BA und BI)
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Ich habe den Sprachtest ‚nicht in unserer Liste’ abgelegt. Wird er anerkannt?
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Akzeptiert werden ausschließlich die Zertifikate und anderen Nachweise, die auf unserer Website aufgelistet sind.
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Akzeptieren Sie andere, nachgewiesene, sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch bzw. Deutsch?
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Nein. Es werden nur die unter „Zulassungsvoraussetzungen“ aufgelisteten Nachweise anerkannt.
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Ich habe einen TOEFL-Test vor 26 Monaten abgelegt. Kann ich mich damit bewerben?
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Es wird eine leichte Abwertung in der Gesamtbewertung vorgenommen, wenn der TOEFL unwesentlich älter als 24 Monate ist, dennoch akzeptieren wir ihn.
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Ich habe (kurz vor Bewerbungsschluss) das erforderliche Ergebnis des TOEFL-Tests bzw. TestDAF nicht erreicht. Darf ich ihn noch mal wiederholen und das Testergebnis nachreichen?
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Ja, es wird eine leichte Abwertung in der Gesamtbewertung vorgenommen. Legen Sie die Anmeldung zur Prüfung bei und reichen Sie das ausreichende Ergebnis sofort nach Erhalt ein.
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Mein Auslandsstudium in England (für BA und BI) bzw. in Deutschland (nur für BA) umfasste 30 ECTS. Reicht das als Nachweis meiner englischen bzw. deutschen Sprachkenntnisse?
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Nein. Um die Einreichung eines Sprachzertifikats zu ersetzen, müssen mindestens 60 ECTS in einem englischsprachigen Fachstudium im englischsprachigen Raum bzw. in einem deutschsprachigen Fachstudium im deutschsprachigen Raum nachgewiesen werden.
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Mein Auslandsstudium in Holland an einer englischsprachigen Uni (für BI und BA) bzw. in Frankreich an einer deutschsprachigen Uni (nur für BA) umfasste mehr als 60 ECTS (z. B. 120 ECTS). Reicht das als Nachweis meiner engl. bzw. dt. Sprachkenntnisse?
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Nein. Um die Einreichung eines Sprachzertifikats zu ersetzen, müssen mindestens 60 ECTS in einem englischsprachigen Hochschulprogramm im englischsprachigen Raum bzw. in einem deutschsprachigen Hochschulprogramm im deutschsprachigen Raum nachgewiesen werden.
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Ich bin BA und habe mein Abitur in Ägypten an einer deutschen Schule abgeschlossen. Brauche ich einen Sprachnachweis für die deutsche Sprache?
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Nein, der Nachweis des deutschen Abiturs auch im nichtdeutschsprachigen Raum reicht aus, um die notwendigen Sprachkenntnisse zu erfüllen.
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Ich kann meine Sprachkenntnisse nicht zum Bewerbungsschluss nachweisen. Was sollte ich stattdessen einreichen?
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Sie sollten den Bewerbungsunterlagen die Bescheinigung der Anmeldung zu einem von uns anerkannten Sprachtest beilegen. Darüber hinaus sollten Sie alle Zertifikate und Nachweise beifügen, die Ihr vorhandenes Niveau der Fremdsprachkenntnisse belegen. Im Falle einer vorläufigen Zulassung haben Sie die Möglichkeit die fehlenden Sprach-Zertifikate bis zum 31.Juli des Bewerbungsjahres nachzureichen.
Motivationsschreiben
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Was soll das Motivationsschreiben beinhalten?
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Bitte beantworten Sie im Motivationsschreiben folgende Fragen: Warum wähle ich den Studiengang? Warum sollte der Studiengang mich wählen? Das Motivationsschreiben sollte nicht länger als eine Seite sein. Das Motivationsschreiben kann auf Deutsch oder Englisch geschrieben werden.
Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers
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Was soll das Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers beinhalten?
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Folgende Fragen sollten nach Möglichkeit beantwortet werden:
- Wie lange kennen Sie die Bewerberin / den Bewerber?
- Woher kennen Sie die Bewerberin / den Bewerber? Aus welchen Veranstaltungen ist sie / er Ihnen bekannt?
- Wie schätzen Sie die Bewerberin / den Bewerber wissenschaftlich und persönlich ein?
- Gehen Sie bitte auf die Studieninteressen der Bewerberin / des Bewerber ein.
- Womit beschäftigt sich die Bewerberin / der Bewerber außerhalb des Studiums?
- Welche berufliche Laufbahn strebt die Bewerberin / der Bewerber in der Zukunft an?
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Kann auch mein Arbeitgeber das Empfehlungschreiben verfassen?
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Nein, das Empfehlungsschreiben kann nur von einem Hochschullehrer/ einer Hochschullehrerin verfasst werden.
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Muss das Empfehlungsschreiben von einem Professor aus meinem Schwerpunktfach sein oder kann es auch von einem Hochschullehrer aus meinen Nebenfächern sein?
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Das Empfehlungsschreiben kann von einem Hochschullehrer Ihrer Wahl aus Ihrem Studium geschrieben werden.
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Ich bin schon länger nicht mehr an der Uni und habe Schwierigkeiten ein Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers zu bekommen. Was passiert, wenn ich es nicht einreiche?
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Ein Nichtvorhandenes Empfehlungsschreiben ist kein Ausschlussgrund. Es fließt zu 5 % in die Gesamtwertung ein.
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Welchen Stellenwert wird dem Fachgutachten in der Bewerbung beigemessen?
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Es fließt zu 5 % in die Gesamtbewertung ein und wird mit bis zu 10 Punkten bewertet.
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In welcher Sprache muss das Empfehlungsschreiben verfasste sein?
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Das Empfehlungsschreiben kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst sein.
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Muss das Empfehlungsschreiben in einem verschlossenen Briefumschlag eingereicht werden?
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Nein.
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Muss das Empfehlungsschreiben zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen eingereicht, oder direkt vom Hochschullehrer geschickt werden?
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Es sollte zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
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Akzeptieren wir auch vorab gefaxte oder gemailte Scans?
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Ja.
Erläuterung des Notensystems
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Ich kann kein ECTS-Transkript vorweisen. Was soll in der Erläuterung des Notensystems erklärt werden?
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Bewerberinnen und Bewerber, die kein ECTS-Transkript vorlegen können, müssen das heimische Kreditpunktesystem mit Hilfe einer offiziellen Bestätigung ihrer Universität erläutern und versuchen in das ECTS-System umzurechnen. Zum Vergleich: Ein ECTS-Punkt entspricht 30 Arbeitsstunden für den Studierenden. Das Arbeitspensum im ECTS besteht aus der Zeit, die Studierende benötigen, um sämtliche geplante Lernaktivitäten abzuschließen, wie beispielsweise der Besuch von Vorlesungen und Seminaren (Kontaktstunden), Selbststudium, Projektarbeit, Prüfungsvorbereitung etc.
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Brauche ich offizielle Dokumente meiner Universität?
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Nein. Auszüge bzw. Kopien aus dem Internet oder anderer Bezugsquellen sind möglich.
Auswahlkriterien
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Führt die Nachreichung der Sprachkenntnisse zu einer Abwertung der Bewerbung?
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Ja, es wird eine Abwertung vorgenommen. Es ist dennoch kein Ausschlusskriterium, wenn zumindest die Anmeldung zur Prüfung vorliegt. Liegen keine Informationen/Belege über vorhandene Sprachkenntnisse vor, kann dies zur Ablehnung führen.
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Werden im Falle der Nachreichungen von Unterlagen Abwertungen in der Gesamtbewertung bei Bewerbungsschluss vorgenommen?
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Fehlende oder nicht der Form entsprechende Unterlagen führen zu Abwertungen in der Gesamtbewertung. Ausnahme: fehlende Prüfungsleistungen im Erststudium, einschließlich Abschlusszeugnis.
Einzureichende Unterlagen direkt nach der Zulassung:
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Einzureichende Unterlagen direkt nach der Zulassung:
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Kümmern Sie sich rechtzeitig um beglaubigte Kopien aller ihrer Unterlagen. Im Falle Ihrer Zulassung müssen Sie innerhalb von 7 Tagen die beglaubigten Kopien mit dem Immatrikulationsantrag einreichen.
(1)Abschlussurkunde des Erststudiums, bzw. das Transkript of Records mit Durchschnittsnote,
(2) Nachweis der Sprachkompetenz und
(3) Kenntnisse der Betriebswirtschaft,
(4) Hochschulzugangsberechtigung (HZB)Sollten Sie sich im Ausland befinden, ist eine Annahme des Studienplatzes per E-Mail (innerhalb der Frist!) möglich. Sie müssen die Unterlagen dann unmittelbar zusenden. Sind sie BildungsInländer, müssen Sie zusätzlich belegen, dass Sie sich im Ausland befinden. Wenn Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, vermerken Sie dies bitte im Immatrikulationsbogen und geben das voraussichtliche Datum des Erhalts an. Reichen Sie die beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses/Urkunde sofort bei Erhalt ein. Bei weiteren Fragen, benutzen Sie das Formular an www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen.
Immatrikulationsantrag
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Ich bin BA. Ich befinde mich noch im außereuropäischen Ausland. Wie soll ich die im Immatrikulationsantrag angeforderte Bescheinigung der Krankenkasse beilegen?
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Bitte wenden Sie sich zur Beantwortung der Frage an das Zentrum für Studierende (ZfS).
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Was bedeutet „HZB“?
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„HZB“ steht für Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. „Higher education entrance qualification“. Gemeint wird damit Ihr Abiturzeugnis oder Ähnliches. Es ist die in ihrem Land akzeptierte Voraussetzung zur Aufnahme eines Universitätsstudiums (Hochschulzugangsberechtigung).
Fragen zum vorgeschalteten Deutsch-Intensivkurs (DIK)
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Muß ich am vorgeschalteten Deutsch-Intensivkurs (DIK) teilnehmen?
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Ja. Alle Bildungsausländer/ -innen müssen am Kurs teilnehmen und die Abschlussprüfung bestehen.
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Wenn ich (BA) einen TestDAF mit höchstmöglichen Ergebnis rechtzeitig eingereicht habe, muss ich den vorgeschalteten Deutsch-Intensivkurs (DIK) trotzdem besuchen?
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Ja. Die Einreichung eines deutschen Sprachzertifikats ersetzt die Teilnahme am DIK nicht. Alle zugelassene BA müssen daran teilnehmen und die abschließende Prüfung bestehen, um eine endgültige Zulassung zu bekommen.
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Kann ich vom DIK befreit werden?
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Über eine Befreiung vom DIK wird in Einzelfällen die Sprachkoordination entscheiden.
Für weitere Rücksprache und möglicher Befreiung in Ausnahmefällen bei sehr gutem Sprachniveau wenden Sie sich bitte an die Leitung des Sprachenzentrums des Fachbereichs Sozialökonomie, Frau O’Mahony.
Maura‐Dell.OMahony@wiso.uni‐hamburg.de
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Wieviel kostet der DIK?
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Der DIK kostet ca. 350,- Euro. Wir bemühen uns, für Sie Stipendien einzuwerben, die die Kosten reduzieren.



