1. Hochschulabschluss
Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines mindestens sechssemestrigen Studiums der Wirtschafts-, Rechts- oder Sozialwissenschaften (Uni oder FH) oder eines diesem Studiengang gleichwertigen Studiums (Bachelor (B.A./ B.Sc.))
BewerberInnen mit dem Abschluss „Bachelor“ müssen zusätzlich eine qualifizierte Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder einen überdurchschnittlichen Studienabschluss, d.h. einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 nachweisen.
2. Interdisziplinäre Grundkenntnisse
Nachweis von Grundkenntnissen in den Bereichen
- Personal
- Arbeitsrecht und
- Methoden der empirischen Sozialforschung.
Im ersten Studienabschnitt des Fachbereichs Sozialökonomie entsprechen dem folgende Kurse:
- Personal I (BWL)
- Grundlagen des Arbeitsrechts (Recht)
- Grundlagen empirischer Methoden (Soziologie).
Entsprechende Bescheinigungen von externen BewerberInnen prüft der Zulassungsausschuss im Einzelfall.
Es besteht die Möglichkeit einen der drei Bereiche während des ersten Semesters im M.A. HRM ab zu decken. Die Zulassung wird dann unter der Bedingung vergeben, dass der fehlende Teilbereich vor Beginn des zweiten Semesters vorgelegt wird.
3. Sprachkenntnisse
Von BewerberInnen aus dem nicht deutschsprachigen Raum ist ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss mindestens eines der folgenden Zertifikate vorgelegt werden können:
- ZMP (Zentrale Mittelstufenprüfung) bzw. "Goethe-Zertifikat C1" des Goethe-Instituts, entspricht der Stufe C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER)
- ZOP (Zentrale Oberstufenprüfung) des Goethe-Instituts, entspricht der Stufe C2 des GER
- KDS (Kleines Deutsches Sprachdiplom) des Goehte-Instituts, entspricht der Stufe C2 des GER
- GDS (Großes Deutsches Sprachdiplom) des Goethe-Instituts, entspricht der Stufe C2 des GER
- DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber)
- TestDaF
- UNICERT Stufe III oder
- ein Hochschulabschluß in Germanistik.
Entsprechende Bescheinigungen prüft der Zulassungsausschuss im Einzelfall.
Für die Teilnahme an englischsprachigen Veranstaltungen der Internationalen Masterstudiengänge gilt zudem die Auflage, dass das dort geforderte Sprachniveau von 550 bzw. 213 TOEFL-Punkten ebenfalls erfüllt und belegt werden muss. Diese Kurse gehören nicht zu den Pflichtfächern des M.A. HRM.
Genaue Hinweise zu den Anforderungen und Möglichkeiten des Nachweises finden Sie bei der Erläuterung der Zulassungsvoraussetzungen der internationalen Masterstudiengänge unter www.wiso.uni-hamburg/euro oder www.hwp-hamburg.de/miba.
Übersicht
Hier finden Sie die wesentlichen Informationen zu unserem Zulassungsverfahren zum Download als Broschüre.


