Der Masterstudiengang HRM dauert vier Semester im Vollzeitstudium und sieben Semester im Teilzeitstudium und schließt mit dem Master of Arts (M.A.) ab.

Die ersten drei Semester (bei Teilzeitstudium die ersten sechs Semester) umfassen Lehrveranstaltungen und ein betriebliches Praktikum. Das vierte (bzw. siebte) Semester beinhaltet die Abschlussarbeit und eine mündliche Prüfung. Im Zentrum des Veranstaltungsangebotes steht ein interdisziplinäres Projekt zu aktuellen Fragen im Bereich „Menschliche Arbeit in Organisationen“. Die Studierenden erhalten darin Gelegenheit und Unterstützung, Themen nach dem Prinzip des forschenden Lernens und in weitgehender Kooperation mit Unternehmen und Verbänden zu entwickeln. Parallel dazu finden zwei- oder vierstündige Fachveranstaltungen statt. Sie schließen jeweils mit eigenem Leistungsnachweis ab. Die grundlegenden Fachdisziplinen Betriebswirtschaft, Organisationspsychologie und Arbeitsrecht werden darin durch soziologische und volkswirtschaftliche Themenstellungen flankiert. Neben den Kerngebieten des Human Resource Management umfasst das Angebot die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und ermöglicht die Auseinandersetzung mit Themen betrieblicher Mitbestimmung, Gleichstellung und Diskriminierungsschutz, Beschäftigungspolitik sowie Fragen der Unternehmensführung. In Kooperation mit den Internationalen Masterstudiengängen kann auch ein Schwerpunkt auf internationale und europäische Entwicklungen gelegt werden.

Die Veranstaltungen sind entsprechend den zeitlichen Anforderungen, die sie an die Studierenden stellen, mit Kreditpunkten (KP) gewichtet. Inhaltlich sind sie verschiedenen Modulen zugeordnet. Abgesehen von den Veranstaltungen, die als Pflicht gekennzeichnet sind und von allen Studierenden absolviert werden müssen, steht es dem Einzelnen innerhalb der Module frei, welche Veranstaltungen er oder sie belegt. Es ist lediglich festgelegt, wie viele Kreditpunkte in den jeweiligen Modulen zu erbringen sind. Dadurch sollen zentrale Lehrinhalte des Human Resource Management gewährleistet und zugleich Vertiefungen nach individuellen Wünschen ermöglicht werden. Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums sind insgesamt 120 Kreditpunkte nachzuweisen. Davon entfallen 30 Kreditpunkte auf die Masterabschlussarbeit (24 KP) und eine mündliche Abschlussprüfung (6 KP) im vierten Semester (bei Teilzeitstudium im siebten Semester). Die restlichen 90 Kreditpunkte verteilen sich in den ersten drei bzw. sechs Semestern auf die folgenden Module:

 

Pflichtmodul Projekt (18 KP)

Pflichtmodul HRM (12 KP)

Wahlpflichtmodul HRM: Fachwissenschaftliche Vertiefung (15 KP)

Wahlpflichtmodul HRM: Schlüsselqualifikationen (9 KP)

Wahlmodul HRM: Spezialisierung (6 KP)

Wahlpflichtmodul HRM: Internationales HRM (9 KP)

Wahlbereich (6 KP)

Praktikum (15 KP) 

 

Die im Modul Spezialisierung geforderten sechs Kreditpunkte können wahlweise auch auf die Module Fachwissenschaftliche Vertiefung oder Internationales übertragen werden.


Welche Veranstaltungen in den einzelnen Modulen angeboten werden, erfahren Sie, indem Sie die einzelnen Module anklicken. Die aufgeführten Veranstaltungsbeschreibungen geben eine allgemeine Übersicht über das Standardangebot in den einzelnen Modulen des Masterprogramms. Durch Kooperationen mit anderen (Master-)Programmen, werden regelmäßig zusätzlich Veranstaltungen in das Semesterangebot mit aufgenommen. Abhängig von den jeweiligen Dozenten und Dozentinnen, bzw. ihrer individuellen Expertise, können die Schwerpunkte in den Veranstaltungen variieren.

Informationen zu dem abzuleistenden Praktikum finden Sie hier.

Eine Übersicht über das Kursangebot des aktuellen Semesters erhalten Sie unter Veranstaltungsangebot.

 

Abschlussformen: Für alle Veranstaltungen des M.A. HRM steht das Instrumentarium zur Verfügung, wie es in § 35 der Masterprüfungsordnung festgelegt ist: Neben Klausuren, protokollierte mündliche Prüfungen, Referate mit schriftlicher Ausarbeitung oder mit mündlicher Prüfung, Hausarbeiten und weitere Arbeiten in Projekten wie z.B. Softwarelösungen, explorative Fallstudien und die Entwicklung empirischer Analyseinstrumente. Welche Abschlussformen in den einzelnen Veranstaltungen angeboten werden, entscheiden die jeweiligen VeranstaltungsleiterInnen in Abstimmung mit dem Masterausschuss.