Prüfungssprachen

Die Kurssprache ist die Prüfungssprache. In Ausnahmefällen ist ein Antrag des Studierenden im Ausschuss zu stellen

Alle Informationen zur Klausurordnung

Klausurordnung

Notengebung

Mögliche Noten sind 1, 1,3 1,7 2, 2,3 2,7 3 3,3 3,7, 4 und 5.
Die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind jedoch ausgeschlossen.

Bei der Bewertung einer Prüfungsleistung durch zwei Prüferinnen bzw. Prüfer errechnet sich die Note aus dem Durchschnitt der beiden Bewertungen. (Dies gilt regelmäßig für die Bewertung von Abschlussarbeiten.)

Zum Bestehen der Prüfungsleistung muss mindestens die Note 4,0 erreicht worden sein.

Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten

Bei Krankheit des Studierenden oder bei Vorliegen eines anderen wichti­gen Grundes kann das Studienbüro die Bearbeitungszeit bei einem vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag um höchstens zwei Wochen verlängern. Lesen Sie unbedingt die Hinweise über 'wichtige Gründe' auf dem Verlängerungsantrag. Diesen finden Sie in unserem Download-Center oder auch im Studienbüro.