Aufgabe

Der Prüfungsausschuss ist ein gemeinsame Ausschuss der beiden internationalen Masterstudiengänge des Fachbereiches Sozialökonomie der Wiso-Fakultät:  der M.A. Europastudien (Euromaster) und der M.A. International Business Administration (MiBA).

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind: Organisation der Prüfungen/Studienberatung

  • Weiterentwicklung der Studiengänge
  • Bewerberauswahl
  • Sonderregelungen
  • Beratung und Entscheidung über studentische Anträge

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Dem Masterausschuss (gem. PO § 6) gehören folgende Mitglieder an (Stand WS 2011):

1. Vier Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren:
Prof. Ingrid Größl (Programmdirektor Euromaster), Prof. Abel (Programmdirektor MiBA), Prof. Hajen (Prof. Soziologie), Prof. Arnold (Professor BWL)

2. Ein Mitglied aus der Gruppe des akademischen Personals:
Im Wechsel: WS: Mirko Siemssen (wiss. MA, Euromaster), SoSe (vakant, wiss. MA, MiBA)

3. Ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden:
Im Wechsel: WS: Martin Dederke (EM JG 2011), SoSe: Martin Pelach (MiBA JG 2011)

4. Ein Mitglied aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Karen Ahrlich (Prüfungsmangerin Intern. Masterstudiengänge)

5. Die für die Fremdsprachenausbildung in den intern. Programmen zuständige Angehörige des Lehrkörpers ist beratendes Mitglied:
Maura-Dell O'Mahony

 

Studentische Anträge

Studierende haben die Möglichkeit in gewissem Rahmen individuelle Veränderungen des Studienverlaufes zu beantragen. Jede Ausnahme oder Veränderung muß vom Prüfungsausschuss (oder dessen Vertreter) genehmigt werden. 

Hierfür ist ein formloser Antrag an den "Prüfungsausschuss Internationale Masterstudiengänge, Von-Melle-Park 9, 20146 Hamburg" zu stellen, in dem alle relevanten Gründe, Unterlagen und Zielvorstellungen genannt werden.

Die Anträge müssen mindestens eine Woche im voraus schriftlich per Mail an Karen.Ahrlich@WiSo.Uni-Hamburg.de, per Post, direkt im Studienbüro (Frau Ahrlich) oder beim/bei der gewählten Studierendenvertreter/in eingehen. 

Studentische/r Vertreter/in

Dem Ausschuss gehört ein/e studentische/r Vertreter/in an. Diese/r wird von den Studierenden gewählt und soll die studentischen, allgemeinen, besonderen und persönlichen Interessen beider internationaler Masterstudiengänge im Ausschuss vertreten.

(Wahl-)Verfahren: Jedes Jahr wird bei den Erstsemestlern im MiBA und EuroMaster jeweils ein/e studentisch/e Vertreter/in gewählt, die ihr Amt für ein Jahr - bis zur Staffelübergabe an die nächsten Kohorte - ausübt. Es bilden sich Vertreter/in und Stellvertreter/in, die im nächsten Semester wechseln (Vertreter/in des Wintersemesters wird Stellvertreter/in im Sommersemester und umgekehrt).

Studentische Anträge können gern mit dem stud. Vertreter vorbesprochen und in den Ausschuss gebracht werden.