Masterabschlussarbeit an der Uni Hamburg
Zeitpunkt, Dauer und Ort der Masterabschlussarbeit
Die Abschlussarbeit wird im vierten Semester geschrieben.
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate. Liegt der Abgabetag auf einem Sonn- oder Feiertag verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Die Masterarbeit sollte nach dem Praktikum geschrieben werden, kann aber in Ausnahmefällen auch vor dem Praktikum geschrieben werden. Hierfür ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Die Masterarbeit muss nicht zwingend in Hamburg verfasst werden, wenn dies vom Betreuer akzeptiert und eine geeignete Betreuungsart vereinbart wurde.
Umfang und Layout
Sie muss 40 bis 60 Seiten umfassen. Bezüglich des Layouts gibt es keine einheitlich festgelegten Standards. Es werden die selben Kriterien wie für Hausarbeiten empfohlen: 1,5 Zeilenabstand, Größe 12 Punkt, Schriftart Times New Roman oder verwandte Schriftarten. Rand links: 2 cm, rechts 3 cm. Einseitig bedrucktes Papier, gebunden. Die Zitierweise ist frei wählbar, einziges Kriterium ist die unbedingte Anwendung einer Zitierweise.
Für das Deckblatt ist folgende Vorlage zu verwenden: Deckblatt Masterarbeit (Word-Dokument).
Thema und Prüfer der Abschlussarbeit
Für Ihre Abschlussarbeit benötigen Sie zwei Prüfer.
Der Erstprüfer betreut die Arbeit. Mit ihm besprechen Sie das Thema und weitere Einzelheiten (z. B. Gliederung, bevorzugte Zitierweise u.v.m.). Sie können das Thema der Arbeit vorschlagen. Der Prüfer wird, soweit vertretbar, Ihren Vorschlag nach Rücksprache mit Ihnen akzeptieren. Sie müssen sich darüber hinaus noch einen Zweitprüfer suchen, der die Arbeit ebenfalls bewerten wird.
Themenliste Masterabschlussarbeits-Archiv
Potentielle Prüfer
"Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie halbilitierte Mitglieder der Hochschule können in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen. Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals sowie Lehrbeauftragte können nur den in ihren Lehrveranstaltungen dargebotetenen Prüfungsstoff sowie den Prüfungsstoff des zu ihren Lehrveranstaltungen gehörenden Moduls prüfen, soweit sie Lehraufgaben wahrzunehmen haben." (Hamburgisches Hochschulgesetz vom 15.7.2010, " 64)
Meldeverfahren
Die Masterabschlussarbeit muss mit der sog. Prüfermeldung angemeldet werden. Auf der Prüfermeldung wird vom 1. Prüfer das Thema und der Beginn der Bearbeitungszeit eingetragen. Erste und Zweite Prüfende, als auch die Studierenden unterschreiben die Prüfermeldung, die dann in das Studienbüro geht.
In Ausnahmefällen kann eine Unterschrift auch durch eine Bestätigungs-email des Prüfenden ersetzt werden.
Die Prüfermeldung muss vor Beginn der eingetragenen Bearbeitungszeit im Studienbüro abgegeben werden.
Das vereinbarte Thema kann nach dem Beginn der Bearbeitungszeit nur noch mit Zustimmung des Prüfungsausschusses geändert werden.
Die Anmeldung in Stine zur Masterarbeit nimmt nach Eingang der Prüfermeldung das Studienbüro vor.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit des Studierenden oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes kann das Studienbüro die Bearbeitungszeit bei einem vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag um höchstens zwei Wochen verlängern. Lesen Sie unbedingt die Hinweise über 'wichtige Gründe' auf dem Verlängerungsantrag. Diesen finden Sie in unserem Download-Center oder auch im Studienbüro.
Immatrikulationsbedingungen während der Masterarbeit
Oftmals liegt ein Teil des Bearbeitungszeitraumes Master-Abschlussarbeit im 5. Semester bzw. läuft über den Wechsel von einem zum nächsten Semester.
Es gelten folgende Immatrikulationsbedingungen bzw. -möglichkeiten:
- Man muß sich nur in dem Semester einschreiben in dem -> mehr als die Hälfte (50 % + 1 Tag) der Bearbeitungszeit liegt.
D.h, um sich nicht zum nachfolgenden Semester einschreiben zu müssen, wäre der letzte Starttag der Bearbeitungszeit für das 4. Semester (Sommersemester) der 14. August eines jeden Jahres, um sich nicht mehr im 5. Semester (Wintersemester) einschreiben zu müssen.
- Man kann sich im nachfolgenden Semester einschreiben, um z.B. den Studierendenstatus zu behalten, wenn man im nachfolgenden Semester die Master-Abschlussarbeit abgibt (z. B. Anfang Oktober des 5. Semesters). Der Semesterbeitrag etc. wird damit allerdings fällig.
Abgabe der Arbeit
Die Arbeit muss wie folgt eingereicht werden:
- in zweifacher gebundener Ausführung und
- zwei CD-Roms/DVDs als Word-Dokument
- in jeder gebundenen Arbeit ist die 'ehrenwörtliche Erklärung' (s.u.:) persönlich unterschrieben beizulegen/beizubinden
- spätestens mit Ablauf des Bearbeitungszeitraums
- persönliche Abgabe im Studienbüro oder im Briefkasten des Gebäudes oder des Studienbüros oder per Post (empfohlen wird ein Einschreiben)(alles gilt!)
- es gilt das Datum des Poststempels
Die Frist ist unbedingt einzuhalten.
Bei der Abgabe der Arbeit hat der Studierende schriftlich zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit ohne fremde Hilfe selbständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat (ehrenwörtliche Erklärung). Wörtlich oder dem Sinn nach aus anderen Werken entnommene Stellen sind unter Angabe der Quellen kenntlich zu machen. Achten Sie darauf, dass eine einheitliche anerkannte Zitierweise benutzt wurde. Hierzu lesen Sie auch die Hinweise über das wissenschaftliche Schreiben.
Master-Abschlussarbeit an einer ausländischen Universität
Sie möchten Ihre Abschlussarbeit während des Auslandsstudiums an einer ausländischen Universität schreiben? Dies ist kein Problem. Berücksichtigen Sie für die erfolgreiche Anerkennung folgende Hinweise:
Prüferregelung
Auch hier gilt, dass Sie mindestens zwei Prüfer für Ihre Master-Abschlussarbeit haben müssen, um sie in Hamburg anerkennen lassen zu können.
Es muß entweder
- der Zweitprüfer ein Dozent von der Universität Hamburg sein. (Siehe 'Potentielle Prüfer') oder
- mindestens zwei Prüfer an der ausländischen Universität die Master-Abschlussarbeit bewerten. In diesem Falle wird durch ein Anerkennungsverfahren (von der Programmdirektion oder eines anderen potentiellen Prüfer) eine Anerkennung erfolgen.
Verfahrensregelung/Anerkennungsverfahren in Hamburg
1. Es gelten die Verfahrensregeln der ausländischen Universität.
2. Stellen Sie sicher, dass die Master-Abschlussarbeit im Vorraus durch das Learning Agreement bewilligt wurde. Die Anrechnung der Master-Abschlussarbeit unterliegt den gleichen Bestimmungen wie die Anrechnung 'extern erbrachter Prüfungsleistungen' in einem Auslandsstudium. (siehe Anerkennungsverfahren Auslandsstudium)
3. Reichen Sie im Studienbüro Sozialökonomie
- zwei gebundene Exemplare der Master-Abschlussarbeit sowie eine CD/CD-Rom
- den ausgefüllten Antrages auf Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen
- das vorab genehmigte Learning Agreement
- die Angabe des Datums der Abgabe der Master-Arbeit an der ausländischen Universität
ein.
Falls beide Prüfer von der ausländischen Universität gewählt wurden, wird das Studienbüro das Anerkennungsverfahren in die Wege leiten.
4. Eine Prüfermeldung in Hamburg muss nicht gestellt werden.
5. Weder für die Zeit der Erstellung noch für die Anerkennung der Masterarbeit müssen Sie an der UHH eingeschrieben sein. Sie können sich beurlauben lassen.


