Bildungsinländer/innen sollen das dritte und können auch das vierte Semester im Ausland studieren. Es ist möglich eine Doppel-Diplomierung anzustreben bei einem Abschluss eines einjährigen Masters im Ausland. Es gilt, dass mindestens die Hälfte aller Prüfungsleistungen (d.h. 60 ECTS) im M.A. Europastudien an der Universität Hamburg erbracht werden müssen.

Bildungsausländer/innen sammeln während der gesamten Studiendauer ihre Auslandserfahrung in Deutschland. 

Über begründete Ausnahmen für beide Studierendengruppen entscheidet der zuständige Masterausschuss (formloser Antrag über die Prüfungsmanagerin einreichen). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Programmdirektor oder die Studiengangskoordinatorin.

 

Wie finde ich das geeignete Auslandsstudium?

• Nutzen Sie unsere Erasmus-Partnerhochschulen. 

Speziell für den M.A. Europastudien wurden Erasmus-Partnerschaften mit einzelnen Programmen oder Fachbereichen europäischer Hochschulen abgeschlossen. Die Bewerbung erfolgt über das International Office der Wiso-Fakultät. Sprechen Sie Andrea Brückmann (bzw. Sabine Hübner) an. 

• Nutzen Sie die Direktaustausche (ggf. auch Erasmus-Kooperationen) über die Zentrale der UHH (Abteilung Internationales). 

Auf der Suchmaschine der Abteilung Internationales können Sie Universitäten recherchieren, mit denen die UHH Partnerschaftsabkommen realisiert hat, die i.d.R. fächerübergreifend sind und als 'Direktaustausch' gelten: Suche nach / alle Direktaustausche(n) der UHH hier. (uhh/Internationales/Studieren im Ausland/Suche nach Partnerhochschulen und Austauschmöglichkeiten). Sie finden dort alle Informationen und Formulare für das Bewerbungsverfahren. Sprechen Sie Herrn Szobries an.

• Nutzen Sie weitere Auslandsstudienkooperationen und -emfehlungen.

In dieser Liste unserer Auslandsstudienempfehlungen finden Sie ebenfalls Kooperationen zwischen dem M.A. Europastudien und anderen Hochschulen und Masterprogrammen mit entsprechenden Ansprechpartnern. Die Bewerbung hierfür läuft über den genannten Ansprechpartner. 

• Lassen Sie sich inspirieren durch die Berichte unserer Studierenden von ihrem Auslandsstudium

In dieser Liste der Auslandsstudienberichte finden Sie die Berichte, die Sie in unserem Archiv einsehen können. Es befindet sich im Studiengangskoordinationsbüro, A 116, VMP 9, Studienbüro Sozialökonomie bei Frau Kramer. Besuchen Sie sie dort in der Sprechzeit oder vereinbaren Sie einen Termin. Die Lounge- und Wartebereiche im Studienbüro können zum Lesen genutzt werden.

• Recherchieren Sie selbst weltweit nach einem geeigneten Programm/Hochschule und bewerben Sie sich direkt als Freemover/in.

Machen Sie sich auf den Weg! Recherchieren Sie, wählen Sie aus und kontaktieren Sie direkt das Programm Ihrer Wahl. Es ist mittlerweile üblich und Erfolg versprechender Weg, sich als Masterstudierender direkt bei der auserwählten Universität zu bewerben. 

Lesen Sie auch Broschüre zum Auslandsaufenthalt der Universität Hamburg. 

 

Anerkennungsverfahren

Wer an einer ausländischen Universität im Rahmen des Masters studiert muss folgendes beachten:

1. Lassen Sie eine Lernvereinbarung  vor Beginn des Auslandsstudiums von der Programmdirektorin (Prof. Dr. Ingrid Größl, Welckerstrasse 8, 20354 Hamburg oder stellvertretend von der Studiengangskoordinatorin Alexa Kramer im Studienbüro Sozialökonomie) des M.A. Europastudien unterschreiben. Gehen Sie mit dem angebotenem Kursprogramm mit ggf. Kursbeschreibungen und Ihrer Auswahl zu Frau Größl oder Frau Kramer.

2. Schicken Sie eine Kopie ins Studienbüro (Prüfungsmanagerin). 

3. Nehmen Sie das Original mit ins Ausland und lassen es am Ende des Auslandsstudiums von der Auslandsuniversität unterzeichnen.

4. Konnten Sie die Lernvereinbarung vor Beginn des Auslandsstudiums nicht abschließend ausfüllen und/oder möchten Sie die Lernvereinbarung ändern, füllen Sie die Rückseite der Lernvereinbarung aus (Änderungsantrag) und beginnen Sie wieder bei Punkt 1. Dieses Verfahren kann auch per Mail aus dem Ausland durchgeführt werden. 

5. Benutzt die Auslandsuniversität nicht das hiesige Notensystem, wenden Sie sich gern im Vorwege für Umrechnungstabellen an das Studienbüro. 

6. Benutzt die Auslandsuniversität nicht das hiesige Kreditpunktesystem (ECTS), rechnen Sie bitte die ausländischen Kreditpunkte entsprechend der Richtlinie um, dass ein akademisches Jahr 60 ECTS entspricht. 

7. Lassen Sie sich ein Transskript für die im Ausland erbrachten Leistungen geben.

8. Reichen Sie die Lernvereinbarung, das Transskript und ggf. die Kreditpunkteumrechnung mit einem Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr im Studienbüro (Prüfungsmanagerin) ein.

9. Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes ist ein Auslandsstudienbericht zu erstellen. Dieser soll sowohl den Programmverantwortlichen als auch den zukünftigen Euromaster-Studierenden zur Information dienen und wird in einem für andere Euromaster-Studierende zugänglichen Auslandsstudienarchiv aufbewahrt. Der Bericht muss spätestens einen Monat nach Beendigung des Auslandsstudiums im Studienbüro abgegeben werden. Sie können ihn gern per e-mail an alexa.kramer[at]wiso.uni-hamburg[dot]de mailen. Halten Sie sich bei der Erstellung des Berichts bitte an den folgenden Leitfaden. Wenn Sie allerdings für andere Institutionen einen Bericht schreiben müssen (ERASMUS o.Ä.), können Sie auch diesen Bericht bei uns einreichen.

Ohne den Auslandsstudienbericht ist eine Anerkennung der Kurse aus dem Ausland nicht möglich ist.

 

Anerkennung einer an einer ausländischen Universität geschriebenen Masterabschlussarbeit

Damit eine an einer ausländischen Universität geschriebene und eingereichte Masterabschlussarbeit anerkannt werden kann, muss im Verfahren der ausländischen Universität einer der Gutachter ein/e hauptamtlich im EuroMaster Lehrende/r sein.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Fangen Sie bitte mit Beginn des 1. Semesters (oder schon vorher) mit der Programmrecherche für Ihr Auslandsstudium sowie ggf. seiner Finanzierung an.

Im Rahmen der gesetzlichen Förderungsmaßnahmen (BAföG) kann auch für ein Studium oder Praktikum im Ausland Ausbildungsförderung beantragt werden. Förderung wird nur geleistet, wenn der Studienaufenthalt mindestens 6 Monate (Ausnahme: Hochschulkooperationsprogramme und Praktika mindestens 3 Monate) in einem Land durchgeführt wird. Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für ein Jahr gefördert. Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung Auslandszuschläge (außerhalb der EU), Studiengebühren (bis zu €4.600) und Reisekosten (pauschal). Die zusätzliche Auslandsförderung wird in voller Höhe als Zuschuss geleistet und braucht später nicht zurückgezahlt werden. Die Anträge sollten möglichst frühzeitig, mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.